Meine Position: Einfache und gerechte Grundsteuer für Bayern

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für die Kommunen in Deutschland. Die meisten von uns zahlen sie: entweder als Mieter*in oder Eigentümer*in. Für Bayern will ich deshalb, dass unsere Grundsteuer folgende Faktoren erfüllt:

  • Transparent
  • Gerecht
  • Verfassungsfest
  • Unkompliziert zu erheben
  • Anreiz zum Flächensparen

Durch die Länderöffnungsklausel wird es jedem Bundesland ermöglicht, eine eigene, vom Bundesrecht abweichende Gestaltung zu beschließen. Dabei kommen voraussichtlich ab dem 1.1.2025 verschiedene Modelle infrage: das wertabhängige Bodenwertmodell, das wertabhänige Bundesmodell, das von der bayerischen Staatsregierung geplante Flächenmodell, ...

Das (modifizierte) Bodenwertmodell, für das sich auch Baden-Württemberg entschieden hat, erfüllt meiner Meinung nach die relevanten Kriterien am besten:

Transparent
Die zur Berechnung nötigen Werte (Bodenrichtwert x Grundstücksfläche x Steuermesszahl x kommunaler Hebesatz) sind den Eigentümer*innen bereits heute bekannt bzw. öffentlich einsehbar.

Gerecht
Faktoren, die den tatsächlichen Wert des Grundstücks direkt beeinflussen (z.B. Lage, Bebauung und die Anbindung an Infrastruktur), sind bereits in den Bodenrichtwerten berücksichtigt. Grundstücke in hochwertigen Lagen einer Kommune werden damit auch höher besteuert als Grundstücke in weniger attraktiven Stadt- oder Ortsteilen.

Verfassungsfest
Zum in Bayern geplanten Flächenmodell gibt es einige verfassungsrechtliche Bedenken, die auch in einem von uns beauftragten Gutachten enthalten sind: Weil Immobilien in bester Innenstadtlage genauso behandelt werden wie gleich große Immobilien in Randlagen, werden ungleiche Immobilien gleich behandelt. Das ist nicht gerecht und entspricht nicht dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Das Bodenwertmodell hingegen berücksichtigt genau diese Unterschiede und ist deshalb gerechter und es liegen dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken vor.

Unkompliziert zu erheben
Alle nötigen Werte liegen aus anderen Quellen bereits vor. Gerade die Gutachterausschüsse in den Kommunen erheben die Bodenrichtwerte regelmäßig.

Anreiz zum Flächensparen
Einem Bodenwertmodell beinhaltet bereits im System selbst einen Anreiz zur optimalen Ausnutzung von Grundstücken und somit zum Flächensparen. Das liegt daran, dass nur der Grundstückswert und nicht das darauf stehende Gebäude in die Berechnung eingeht. Damit lohnt es sich für die Eigentümer*innen, ihr Grundstück dicht und hoch zu bebauen. Nachträgliche Anbauten oder Gebäudeaufstockungen haben keinen Einfluss auf die Grundsteuerbelastung und werden sozusagen belohnt. So entsteht mehr Wohnraum, ohne auf der grünen Wiese neu bauen zu müssen.
Darüber hinaus sollte wie in allen anderen 15 Bundesländern eine Grundsteuer C eingeführt werden. Die Grundsteuer C ermöglicht es den Kommunen, für unbebaute aber baureife Grundstücke (Baulücken) einen höheren Hebesatz anzulegen. Damit wird die Spekulation mit Bauland unattraktiver und es entsteht ein Anreiz zur Bebauung von Baulücken. Damit kann dringend benötigter Wohnraum entstehen, ohne dass neue Baugebiete am Ortsrand neu ausgewiesen werden müssen.

Wie gehts weiter in Bayern?
Leider stehen die aktuellen Zeichen für Bayern ganz auf "Flächenmodell": lediglich die Grundstücksfläche wird berücksichtigt. Das heißt: ein Grundstück mitten in Hof mit Mehrfamilienhaus wird genauso besteuert wie ein Grundstück der gleichen Größe am Münchner Stadtrand und Villa. Ein Unding, wie ich finde.

Deshalb setze ich mich im Landtag natürlich für eine Verbesserung des geplanten Gesetzes ein. Hier gibt es eine Übersicht unserer bisherigen Initiativen und Reden:

 

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