Schriftliche Anfrage: Umsetzung der Reform der Grundsteuer

Gemeinsam mit meinen Kollegen Johannes Becher und Christian Zwanziger befragte ich am 23.11.2020 die Staatsregierung bezüglich der Umsetzung der Reform der Grundsteuer. Unsere Fragen wurden am 18.12.2020 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beantwortet:

Wir fragen die Staatsregierung:

1. Für welchen Zeitraum plant die Staatsregierung einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Grundsteuermodell in den Landtag einzubringen?

Die Staatsregierung hat am 6. Dezember 2020 den Gesetzentwurf für eine Grundsteuerreform nach einem wertunabhängigen Flächenmodell beschlossen. Derzeit werden die Verbände zu dem Gesetzentwurf angehört. Anschließend wird er in den Landtag eingebracht.

2. Wie viele Vollzeitkräfte (Mitarbeiterkapazität – MAK) sind aktuell mit der Einheitsbewertung für die Erhebung der Grundsteuer nach geltendem Recht beschäftigt?

Am 1. Januar 2020 waren in den Bewertungsstellen der bayerischen Finanzämter 394,90 Beschäftigte (MAK) in der Einheitsbewertung und damit für die Erhebung der Grundsteuer nach geltendem Recht tätig.

3.a) Wie viele Vollzeitkräfte (MAK) sind derzeit mit der Bewertung der ca. 6,2 Mio. wirtschaftlichen Einheiten zur Umsetzung der anstehenden Reform der Grundsteuer in Bayern beschäftigt?

Mit der Bewertung der ca. 6,2 Mio. wirtschaftlichen Einheiten kann in den Finanzämtern erst dann begonnen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren zur Bayerischen Grundsteuer abgeschlossen ist, der Stichtag (1. Januar 2022) eingetreten ist und die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen auf den Stichtag abgegeben haben.

b) Wie soll sich nach Plänen der Staatsregierung die Zahl der eingesetzten Vollzeitkräfte (MAK) bis zum möglichen Inkrafttreten der Grundsteuerreform entwickeln?

Für die Grundsteuerreform wurden insgesamt 400 Anwärterstellen im Nachtragshaushalt 2020 ausgebracht, die es erlaubt haben, bereits im Jahr 2020 mit der Ausbildung der zusätzlichen Kräfte zu beginnen.

4.a) Wie viele dieser wirtschaftlichen Einheiten sind bereits im Sinne der Grundsteuerreform bayernweit bewertet (bitte absolut und prozentual angeben)?

b) Wie viele dieser wirtschaftlichen Einheiten sind bereits im Sinne der Grundsteuerreform in den einzelnen Regierungsbezirken jeweils bewertet (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk absolut und prozentual angeben)?

c) Wie sieht der Zeitplan für die Bewertung der übrigen Fälle aus?

Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.

5. Wie viele Vollzeitkräfte (MAK) sollen bis zum Inkrafttreten der Grundsteuerreform aus anderen Bereichen der Finanzämter für den Bereich Grundsteuer abgezogen werden?

Nach momentanen Planungen keine.

6.a) Wie viele Vollzeitkräfte (MAK) sind mit der Programmierung der Software zur Automatisierung der Grundsteuer in den Finanzämtern nach dem neuen Bundesmodell beschäftigt?

b) Wann soll die entsprechende Software einsatzbereit sein?

7.a) Wie viele Vollzeitkräfte (MAK) sind mit der Programmierung der Software zur Automatisierung der Grundsteuer in den Finanzämtern nach dem möglichen neuen Bayerischen Grundsteuermodell beschäftigt?

b) Wann soll die entsprechende Software einsatzbereit sein?

Für die Programmierung der Software zur Automatisierung der Grundsteuer in den Finanzämtern nach dem neuen Bundesmodell und dem geplanten neuen Bayerischen Grundsteuermodell wird insgesamt Personal in der Größenordnung von 46,04 MAK für die Jahre 2020 und 2021 eingesetzt. Dazu wird auf externe Dienstleister zurückgegriffen, wobei hierfür keine MAKs bezifferbar sind. Das Personal wird grundsätzlich sowohl für das Bundesmodell als auch für das bayerische Modell eingesetzt. Dadurch entstehen erhebliche Synergieeffekte, da große Teile von KONSENS genutzt werden können, insbesondere ELSTER, die Berechnung für Land- und Forstwirtschaft, Input-Output-Management. Der Abschluss des bundesweiten und des bayerischen IT-Rollouts ist für April 2022 geplant.