Für ein Wahlrecht ab 16 – auch in Bayern!

MdL Tim Pargent unterstützt die Initiative „Vote16“ – im Abgeordnetenbüro kann das Volksbegehren unterzeichnet werden

 Mit 16 Jahren können Menschen in Bayern eine Ausbildung beginnen, in die Kirche ein- oder austreten, Bier und Wein trinken, Motorrad fahren und auf Grundlage des Jugendstrafrechts verurteilt werden. Ab Mai 2023 werden sie auch bei der Wahl des Europäischen Parlaments mitbestimmen können – verfügen in Bayern jedoch über kein Wahlreicht bei Kommunal- oder Landtagswahlen. Ungerecht?

Tim Pargent findet: „Ja! Wir sehen heute mehr denn je, wie viele junge Menschen Verantwortung übernehmen. Sie starten mit 16 in ihr Berufsleben, organisieren Klimastreiks und sind ehrenamtlich aktive Mitglieder der Zivilgesellschaft. Doch in Bayern verwehren wir ihnen demokratische Grundrechte.“

Die Initiative Vote16 hat sich 2022 gegründet und macht sich mit einem breiten Bündnis von Verbänden und Parteien für die Herabsetzung des Wahlalters in Bayern stark. Bündnis 90/Die Grünen sind, gemeinsam mit 57 weiteren Organisationen, Bündnispartner und unterstützen das Anliegen von Vote16. Bis zum 8. Oktober sammelt die Initiative Unterschriften für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens, der erste Schritt für eine mögliche Änderung des Landeswahlgesetzes.

„Ich finde das Anliegen von Vote16 richtig und wichtig. Denn: je früher junge Menschen in unsere Demokratie integriert werden, desto eher werden sie aktive Demokrat*innen und gehen wählen. In 11 anderen Bundesländern haben junge Menschen bereits mindestens auf kommunaler Ebene Wahlrecht. Bayern soll kein Schlusslicht bleiben! Daher unterstütze ich den Antrag auf ein Volksbegehren und habe selbst bereits unterzeichnet.“

Tim Pargent lädt die Bayreutherinnen und Bayreuther herzlich ein, in seinem Regionalbüro ebenfalls zu unterschreiben und/oder mehr Informationen zu Vote16 zu erhalten. Das Büro ist Montag bis Freitag 9-12 Uhr geöffnet, Montag/Mittwoch/Donnerstag zudem 13-15 und Dienstag 13-17 Uhr.

(Auch Einwohnerinnen und Einwohner anderer Gemeinden können die Listen unterzeichnen. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in Bayern. Gerne können Listen mitgenommen und weiterverbreitet werden.)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert