Oppositionsarbeit in der Corona-Krise: meine Arbeit für gemeinnützige Organisationen

Als die Beschränkungen für Betriebe und Menschen in Bayern in Kraft traten, war zurecht viel von Betrieben zu reden. Doch damit waren implizit immer nur die „for-profit“ Firmen gemeint.

Jedoch nicht alle Arbeitgeber und auch nicht alle wichtigen Dienstleister sind gewerbliche Betriebe. Jugendherbergen, Schullandheime, Vereine mit Cafés, Geschäften und vermietbaren Räumen sowie Behindertenwerkstätten, Jugendzentren, Altenclubs und andere wichtige soziale Dienst stehen deswegen vor einem Paradox. Sie alle haben laufende Kosten, zahlen Miete und Personalkosten. Doch steuerrechtlich dürfen sie keine Rücklagen bilden. Und sofern sie nicht offiziell gewerblich eingestuft sind, haben sie keinen Anspruch auf die staatlichen Soforthilfen, die es für Unternehmen gibt.

Deswegen sind sie in der Corona-Krise teilweise dringender auf Hilfen angewiesen als for-profit-Gewerbe mit Rücklagen.

Am 25.03. stellte deshalb mein Kollege Christian Zwanziger eine Anfrage zum Plenum, welche Hilfen die Staatsregierung für soziale bzw. nicht-gewerbliche Betriebe geplant haben.

Leider teilte die Staatsregierung mit:

 „Die finanziellen Unterstützungsangebote richten sich in erster Linie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bzw. Angehörige der Freien Berufe.“

Am 26.03. habe ich mich deswegen in einem offenen Brief an die Staatsregierung gewandt. In diesem Brief fordere ich:

 „Wir schlagen daher im Namen der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, gemeinnützige Einrichtungen, die keine fortlaufenden Einnahmen haben, ähnlich zu unterstützen wie gewerbliche Unternehmen und die staatlichen Soforthilfen auf diese Gemeinnützigen Organisationen auszuweiten.“

Diese Forderung zeigte große Resonanz und viele Zeitungen berichteten, u. a. die Süddeutsche Zeitung. Dies zeigt, dass das Überleben unserer zahlreichen gemeinnützigen Organisationen und Betriebe vielen Menschen ein Anliegen ist. Denn: unsere Gesellschaft ist mehr als Wirtschaft.

Der Appell zeigte bereits seine erste Wirkung. Am 01.04. veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat eine Pressemitteilung, in der sie sich zum Schutz des Gemeinnützigkeitssektors verpflichtet und sich für eine Erleichterung der steuerlichen Regelungen auf Bundesebene einsetzen möchte.

Außerdem sollen nun zum Beispiel auch Jugendherbergen staatliche Hilfen erhalten. Dazu veröffentlicht das Bayerische Writschaftsministerium jetzt:

Ab 20. April können auch Landwirtschaftsbetriebe mit Primärproduktion und wirtschaftlich tätige gGmbHs (z. B. Bildungseinrichtungen, Vereinscafés, Jugendzentren, Pflegeeinrichtungen, Frauenhäuser) mit mehr als 10 Beschäftigten Soforthilfe erhalten. Wichtig: Eine Antragseingabe vor dem 20. April 2020 führt systembedingt zur Ablehnung.“

Dies ist alles in allem auch ein Erfolg unserer Arbeit als Opposition, deren Aufgabe es auch in der Corona-Krise ist, die Arbeit der Regierung kritisch zu begleiten. Aber eines ist klar: Wir bleiben an der Sache dran!

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