Rede im Plenum zur Neubewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer

Millionenerbschaften bleiben die Ausnahme und gehören immer noch nicht nicht zur Regel – auch nicht in Bayern!

Mit dem von der Staatsregierung prognostizierten Verkaufsdruck auf vererbte Immobilien werden Ängste im ganzen Freistaats geschürt.
Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Jahressteuergesetz 2022″ beinhaltet den Passus „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitz­bewertung“. In Folge der Neubewertung können höhere Erbschaftssteuerzahlungen zum Beispiel in Ballungsräumen fällig werden – aber eben auch niedrigere beispielsweise im ländlichen Raum.
Ausnahmeregelungen z.B. bei Selbstnutzung oder hohe Freibeträge für Kinder bleiben von der Anpassung unberührt.
Deswegen sind aus unserer Sicht auch keine höheren Freibeträge oder gar die Abschaffung der Erbschaftssteuer notwendig!