Presseschau zur verfassungswidrigen Grundsteuerreform in Bayern

Presseschau von Artikeln der Süddeutschen Zeitung und BR24 zur umstrittenen Grundsteuerreform in Bayern:

In der Süddeutschen Zeitung vom 16.05.2021:
Die Bayerische Staatsregierung plant, die Grundsteuer in Bayern nach dem sog. Flächenmodell zu erheben, wobei der Wert einer Immobilie unbeachtet bleibt und lediglich die Gebäude- und Grundstücksflächen sowie der Hebesatz der Kommunen in die Berechnung miteinfließen sollen.

Diese Umsetzung der Grundsteuer ist ungerecht und auch verfassungswidrig, wie Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam in einem Gutachten feststellt. Durch die Ungleichbehandlung nach dem Grundstückswert, wird Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 118 der Bayerischen Verfassung verletzt.

In Bayern stellt die Grundsteuer eine bedeutende Einnahme für Kommunen dar. Die Grünen fordern daher eine Grundsteuer, die nach dem sog. Bodenwertmodell erhoben wird und sozialgerecht wie verfassungsgemäß ist.

 

Auf BR24 vom 16.05.2021:
Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf trotz verfassungsrechtlichen Bedenken abgesegnet. Nach der Novelle sollen in Bayern somit 4 ct je Quadratmeter Grundstücksfläche und 50 ct je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche vervielfacht mit dem Hebesatz der Gemeinden, in Rechnung gestellt werden. Die Besteuerung der Immobilienerträge ist bemessen nach der Fläche ungleich, da Wert und Ertrag einer Immobilie nicht berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf zur bayerischen Grundsteuer wurde am Donnerstag (20.05.2021) auch im Plenum beraten. Auch in der Plenardebatte habe ich dazu meine Zweifel geäußert. Die Positionen der Parteien können in einem weiteren Artikel von BR24 nachgelesen werden.