Schriftliche Anfrage: Zuschüsse an die Studierendenvertretungen

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Verena Osgyan und Florian Siekmann befragte ich am 26.07.2023 die Staatsregierung bezüglich des aktuellen Standes der Zuschüsse an die Studierendenvertretungen. Unsere Fragen wurden am 24.11.2023 von dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantwortet:

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Zuwendungen erhielten die Studierendenvertretungen in Bayern in den vergangenen fünf Jahren (nach Jahr und Hochschule aufgeschlüsselt)?

1.2 Wie entwickelte sich die Zuwendungsrate pro Kopf (pro Studierenden) in den vergangenen fünf Jahren?

1.3 Welche Berechnungsformel liegt den Zuschüssen bei der Verteilung auf die einzelnen Studierendenvertretungen zugrunde?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet.
Gemäß Art. 27 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) werden im Rahmen des staatlichen Haushalts Mittel für Zwecke der Studierendenvertretungen zur Verfügung gestellt. Nachfolgende Tabellen zu den Fragen 1.1 und 1.2 weisen die entsprechenden Zuwendungen an die staatlichen Hochschulen1 in den Jahren 2018 bis 2022 aus:

Die Verteilung der Mittel für die Studierendenvertretungen auf die einzelnen Hochschulen errechnet sich wie folgt: Der Zuwendungsbetrag an die jeweilige Hochschule setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag (im Hinblick auf den Sprecherinnen- und Sprecherrat) in Höhe von 1.000,00 Euro, einem Betrag (im Hinblick auf die Fachschaftsvertretungen) in Höhe von 150,00 Euro je Fakultät bzw. Fachbereich (außer Kunsthochschulen) und (im Hinblick auf die Anzahl der Studierenden) einem Betrag aus den restlichen zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 1,00 Euro pro Studierender bzw. Studierendem. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag wird auf volle 10,00 Euro gerundet.
Hierzu sei darauf hingewiesen, dass die Ausgabeansätze gemäß dem entsprechenden Haushaltsvermerk bei Kap. 15 06 TG 77 durch die übertragenen Reste und die Einnahmen der jeweiligen Studierendenvertretungen erhöht werden. Die in die jeweiligen Haushaltsjahre 2018 bis 2022 übertragenen Reste – resultierend aus den Mehr-
einnahmen – bewegten sich in den Jahren 2018 bis 2022 zwischen insgesamt rund 591.000,00 Euro und 876.000,00 Euro. Unter Einbeziehung aller o. g. Beträge, auch der Sockelbeträge, ergibt sich in der Gesamtbetrachtung rechnerisch eine effektive Zuwendungsrate, die deutlich höher liegt als 1,00 Euro pro Kopf.
Der nachfolgenden Tabelle kann das Verhältnis der Höhe der Zuwendungen zur Anzahl der Studierenden (alle staatlichen Hochschulen zusammengefasst) mit der entsprechenden prozentualen Entwicklung der Zuwendungsraten in den Jahren 2018 bis 2022 entnommen werden:

Hieraus ist ersichtlich, dass sich die Zuwendungsrate der Zuschüsse für die Studierendenvertretungen ab 2019 erhöht hat und in den Folgejahren bis 2022 weiter im Wesentlichen konstant gesteigert worden ist.
In der Gesamtbetrachtung ist festzustellen, dass die Studierendenvertretungen an den Hochschulen des Freistaates auskömmlich finanziert sind.

2.1 Welche Zuwendungen erhält die neu geschaffene Landesstudierendenvertretung zur Erfüllung ihrer Aufgaben?

2.2 Welche weitere Unterstützung, beispielsweise Räumlichkeiten, Personal etc., erhält die Landesstudierendenvertretung?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet.
Die Fragen 2.1 und 2.2 können vor Abschluss des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens und dem Beschluss des Landtags über den Haushalt nicht beantwortet werden, da eine etwaige Bereitstellung von Mitteln an den Landesstudierendenrat unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber steht. Da das BayHIG zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und der Landesstudierendenrat sich damit erst im Laufe des Jahres 2023 konstituieren konnte, sind im Haushalt 2023 noch keine besonderen Zuschüsse an den Landesstudierendenrat eingestellt.
Zur Frage 2.2 sei darauf hingewiesen, dass das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) insbesondere mit dem Landesstudierendenrat bereits in Austausch steht, um möglichst rasch klären zu können, ob sich der Landesstudierendenrat ggf. an einer Hochschule des Freistaates institutionell und organisatorisch verankern und in diesem Kontext gegebenenfalls auch an verfügbaren hochschulischen Ressourcen, wie z. B. Räumlichkeiten, teilhaben könnte. Das StMWK ist bestrebt, diese Frage im engen Dialog mit den Beteiligten schnellstmöglich zu klären.