Schriftliche Anfrage: Wirecard: Austausch mit Bundesbank

Der Wirecard-Skandal beschäftigt auch den Freistaat Bayern. Im Zuge der aktuellen Aufklärungsarbeit werden komplexere Zusammenhänge bekannt, die dringend umfassendere Beleuchtung benötigen.

Am 07.12.2020 befragte ich die Staatsregierung bezüglich eines Austauschs im Fall Wirecard mit der Bundesbank. Meine Fragen wurden am 08.01.2021 von dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und dem Staatsministerium der Justiz beantwortet:

Allgemeine Vorbemerkungen:
Angesichts des lange zurückliegenden Zeitraums und der damit zusammenhängenden, mit unverhältnismäßigem Aufwand verbundenen, vollständigen Recherche wird die Beantwortung der Fragen auf die 17. und 18. Legislaturperiode eingeschränkt. Außerdem wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass der Fragesteller unter „Vertretern der Bayerischen Staatsregierung“ die Mitglieder der Staatsregierung im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Bayerische Verfassung (BV) meint.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welcher Austausch fand zwischen Angehörigen der Bundesbank und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Staatsregierung mit Bezug zur Wirecard AG, Tochterunternehmen oder Beschäftigten statt (bitte chronologisch angeben ab 1999 mit Nennung der beteiligten Personen, Art des Austauschs und Inhalt des Austauschs)?

2. Welche Schritte wurden jeweils nach dem Austausch eingeleitet?

Eine Abfrage bei den betroffenen Ressorts und der Staatskanzlei ergab, dass nach den dort vorliegenden Informationen und nach Auswertung des abrufbaren Datenbestands kein entsprechender Austausch zwischen Angehörigen der Bundesbank und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Staatsregierung mit Bezug zur Wirecard AG, Tochterunternehmen oder Beschäftigten stattfand oder feststellbar ist.