Schriftliche Anfrage: Umsetzung der Maßnahmen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Oberfranken seit 2019

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Patrick Friedl, Ursula Sowa, Christian Hierneis und Rosi Steinberger befragte ich am 08.05.2023 die Staatsregierung bezüglich des aktuellen Standes zur Verlegung des Fachbereichs Finanzen der Hochschule für den öffentlichen Dienst von Herrsching nach Kronach. Unsere Fragen wurden am 07.06.2023 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet:

Vorbemerkung des Ministeriums:
Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt eine einzugsgebietsbezogene Bewirtschaftung von Wasserkörpern vor; diese Wasserkörper erstrecken sich teilweise über mehrere Regierungsbezirke.
Für den Verwaltungsvollzug wurden für jeden Wasserkörper zuständige Regierungen und Wasserwirtschaftsämter festgelegt. Für die gewünschten Auswertungen und Auflistungen wurden entsprechend dieser Zuordnungen die Wasserkörper herangezogen, die federführend in Oberfranken bearbeitet werden.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers wurden seit 2019 bis einschließlich 2022 in Oberfranken durchgeführt, um die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen (bitte einzeln aufzählen)?

Die Maßnahmen sind Anlage 1 zu entnehmen.
Neben den aufgeführten Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft gibt es gesetzliche Vorgaben, die der Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie dienen und die bei der Flächenbewirtschaftung grundsätzlich umgesetzt werden. Diese sind nicht zusätzlich als Maßnahmen aufgeführt. Das Angebot der Gewässerschutzberatung an allen 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie gezielte Maßnahmen im Rahmen von boden:ständig-Projekten der Ämter für Ländliche Entwicklung in allen Regierungsbezirken unterstützen die Zielerreichung.

1.2 Wo wurden diese Maßnahmen jeweils durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

Die Angaben sind Anlage 1 zu entnehmen.

2.1 Welche weiteren Maßnahmen sind in Oberfranken geplant, um Oberflächengewässer und das Grundwasser auf den durch die WRRL geforderten Zustand zu bringen (bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahmen, Planungszeitraum, Landkreisen und kreisfreien Städten)?

Die Maßnahmen sind Anlage 2 zu entnehmen. Für die gesamte Tabelle gilt: Der Planungszeitraum ist der 3. Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027.

2.2 Bis wann werden alle Oberflächengewässer und das Grundwasser in Oberfranken den in der WRRL geforderten guten Zustand erreicht haben?

Eine belastbare Aussage, wann alle Wasserkörper den Zielzustand erreicht haben werden, ist nicht möglich.
Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode  Seite3/46Drucksache18 / 29283 Erfolgreich durchgeführte Maßnahmen wirken häufig erst zeitverzögert, da z. B. die biologischen Qualitätskomponenten im Oberflächengewässer natürlicherweise langsam auf die verbesserten Lebensbedingungen reagieren und eine Konzentrationsänderung im Grundwasser aufgrund von geringen Grundwasserneubildungsraten erst sehr langfristig erfolgt. Zudem führt das Vorkommen von ubiquitären Schadstoffen zurzeit im gesamten Bundesgebiet zu einer Zielverfehlung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer; hier wird eine Zustandsverbesserung erst langfristig erreichbar sein.
Verbesserungen des Gewässerzustands bzw. die Prognose zur Zielerreichung für einzelne Wasserkörper können dem Umweltatlas Bayern entnommen werden (Link: www.umweltatlas.bayern.de1 Inhalt: Gewässerbewirtschaftung BewirtschaftungsplanungFließgewässer/Seen/GrundwasserUmwelt-/Bewirtschaftungsziele)1.

3. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung in den zukünftigen Jahren für die Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in Niederbayern (bitte getrennt nach den einzelnen Maßnahmen aufzählen)?

Zur Ermittlung bzw. Abschätzung der Kosten der Umsetzung der EU-Wasserrahmerichtlinie haben sich alle deutschen Bundesländer im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) darauf verständigt, die Kostenabschätzung in einem möglichst einfachen, harmonisierten Verfahren für die länderbezogenen Anteile an den Flussgebietseinheiten vorzunehmen. Da die Wasserrahmenrichtlinie als Bewirtschaftungseinheiten Wasserkörper vorschreibt, sind Aussagen bezogen auf Verwaltungsgrenzen nicht sinnvoll und möglich. Niederbayern liegt im Donaugebiet.
Für den bayerischen Anteil des deutschen Donaugebietes ergab die Abschätzung der noch anfallenden Kosten zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne (Dez. 2021) insgesamt rund 2,1 Mrd. Euro, die sich wie folgt auf die Handlungsfelder verteilen: „Durchgängigkeit“ 550 Mio. Euro, „Gewässerstruktur“ 800 Mio. Euro, „Wasserhaushalt“ 50 Mio. Euro, „Abwasser“ 410 Mio. Euro, „Diffuse Belastungen“ 290 Mio. Euro.

4.1 In welchem ökologischen Zustand befinden sich die einzelnen Oberflächengewässer sowie Grundwasserkörper in Oberfranken derzeit (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufzählen)?

Detaillierte, auf einzelne Wasserkörper bezogene Ergebnisse der Zustandsbewertung sind in den Anhängen und Karten der Bewirtschaftungspläne veröffentlicht und können diesen entnommen werden (siehe: www.lfu.bayern.de2).
Darüber hinaus sind diese Informationen auch abrufbar über den Umweltaltas Bayern
(Link: www.umweltatlas.bayern.de3) Karteninhalt: Gewässerbewirtschaftung Bewirtschaftungsplanung Fließgewässer/Seen/Grundwasser Zustand FWK/
1 www.umweltatlas.bayern.de
2 https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/bwp_2227/bwp/index.htm
3 www.umweltatlas.bayern.de

SWK/GWK. Durch Anklicken eines Wasserkörpers lässt sich jeweils ein sogenannter Steckbrief abrufen, dem detaillierte Informationen zum Wasserkörper zu entnehmen sind – unter anderem auch der Zustand im Vergleich zum Gewässerzustand für den vorherigen Bewirtschaftungszeitraum („Zustand 2015“).
Im Hinblick auf Verschlechterungen ist darauf hinzuweisen, dass die letzten Jahre durch sehr warme und trockene Perioden und eine sehr geringe Wasserführung gekennzeichnet waren. Neben einem direkten Einfluss auf die Gewässerlebensgemeinschaften hatte dies auch Einfluss auf stoffliche Einträge, Stoffkonzentrationen und
hydromorphologische / hydraulische Prozesse im Gewässer. Verschlechterungen des Grundwasserzustands sind u. a. auch darauf zurückzuführen, dass bei der Bewertung des Grundwasserzustands weitere Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen bzw. Biozid-Wirkstoffen miteinbezogen wurden.

4.2 Bei welchen Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern in Oberfranken hat sich der Zustand seit 2019 verbessert (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufzählen)?

Siehe Antwort zu Frage 4.1.

4.3 Bei welchen Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern in Oberfranken hat sich der Zustand seit 2019 verschlechtert (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufzählen)?

Siehe Antwort zu Frage 4.1

Anlage 1

Anlage 2