Schriftliche Anfrage: Standort Hochschule Herrsching

Gemeinsam mit meiner Kollegin Anne Franke befragte ich am 29.07.2019 die Staatsregierung bezüglich des Standorts für die Hochschule Herrsching. Unsere Fragen wurden am 24.09.2019 von dem Staatsministerium der der Finanzen und für Heimat beantwortet:

Unsere Vorbemerkung:

Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Finanzwesen, bildet an den Standorten Herrsching und Kaufbeuren den Nachwuchs für bayerische Finanzämter ab der 3. Qualifikationsebene (QE) aus. Im Rahmen der geplanten Verlagerung mit dem Standort in Kronach (vgl. Hochbauvorlage vom 24.04.2019) stellen sich allerdings Fragen hinsichtlich der aktuellen Ausbildungssituation und möglichen Entwicklungen, die für die Personalausstattung unserer Finanzverwaltung von hoher Bedeutung sind. Nur mit einer guten Planung, sowohl für die Ausbildung als auch den späteren Arbeitsplatz, können wir die Zufriedenheit unserer Beamtinnen und Beamten und die Arbeitsfähigkeit der staatlichen Organe sicherstellen.

Vorbemerkung des Ministeriums:

Die Zahl der Auszubildenden am Fachbereich Finanzwesen der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bewegt sich derzeit auf Rekordniveau. Am Fachbereich findet derzeit an drei Standorten das größte Ausbildungs- und Aufbauprogramm der Nachkriegszeit statt. Dies stellt eine große Herausforderung dar.
Gleichzeitig erreichen die Anwärterbezüge in Bayern im Bundesvergleich Spitzenni
veau. Außerdem ist die Ausbildung am Fachbereich Finanzwesen für die Anwärterinnen und Anwärter kostenlos und erfolgt zusätzlich bei Gewährung freier Unterkunft während der fachtheoretischen Studienabschnitte. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Garantie der Übernahme in das Beamtenverhältnis. Die Studienbedingungen am Fachbereich Finanzwesen der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern sind daher bei Weitem besser als die Rahmenbedingungen, die Studierende an externen Universitäten und Fachhochschulen i. d. R. vorfinden.

Wir fragen die Staatsregierung:

1.1 Wie weit im Voraus wird die Hochrechnung erwarteter Anwärterinnen-/Anwärterzahlen erstellt?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
Für die Hochrechnungen im Bereich Steuer wird wie folgt vorgegangen:

Jährlich wird im Frühjahr eine Einstellungsprognose für den Einstieg in der 2. und
3. Qualifikationsebene der bayerischen Steuerverwaltung für die nächsten zehn bis elf Jahre erstellt. Dabei ist zu beachten, dass der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (LPA) der endgültige Einstellungsbedarf rund ein Jahr vor der tatsächlichen Einstellung mitzuteilen ist. Um den Personalbedarf rechtzeitig zu decken und alle ausscheidenden Beschäftigten rechtzeitig zu ersetzen, müssen die entsprechenden Einstellungen beim Einstieg in der 3. Qualifikationsebene 3 Jahre (= Dauer des Vorbereitungsdienstes) früher vorgenommen werden, als Personalbedarf besteht. Demnach ist bei Festlegung der Einstellungszahlen der Personalbedarf 4 Jahre später maßgeblich, da die Dauer des Studiums zum notwendigen Vorlauf der Geschäftsstelle des LPA hinzuzurechnen ist. Im Rahmen der Meldung des endgültigen Einstellungsbedarfs wird dieser nochmals angepasst (siehe hierzu Erläuterungen 1.2).
Für den Bereich Staatsfinanz werden vom Landesamt für Finanzen drei verschiedene
Hochrechnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt*:
– Für die Prognose der voraussichtlichen Einstellungszahlen beim Landesamt für Fi
nanzen (LfF) werden jährlich grobe Hochrechnungen für einen Zeitraum von zehn Jahren über die zu erwartenden Anwärtereinstellungen aufgestellt.
– Eine erste Berechnung des voraussichtlichen Bedarfs an Nachwuchskräften wird
durch das LfF jeweils im Monat Februar des Vorjahres des jeweiligen Einstellungsjahres erstellt und dem LPA entsprechend mitgeteilt.
– Der endgült ige Bedarf wird durch das LfF in einer zweiten Berechnung jeweils im
Monat November des Vorjahres des jeweiligen Einstellungsjahres ermittelt und dem LPA entsprechend mitgeteilt.

1.2 Auf Grundlage welcher Berechnungsfaktoren wird die Hochrechnung erwarteter Anwärterinnen und Anwärter erstellt (bitte beispielhafte Rechnung angeben)?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
Im Bereich der Steuer basieren die Hochrechnungen auf folgenden Faktoren:

Die Einstellungsprognose stellt den reinen Einstellungsbedarf für den unmittelbaren
Nachersatz bei den Finanzämtern dar. Im ersten Schritt der Prognoseberechnung wird jeweils der jährliche Personalbedarf ermittelt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Saldo der voraussichtlichen Personalabgänge, Personalzugänge sowie den sonstigen Personalveränderungen.
Die Basis für die Ermittlung der Personalabgänge bilden die prognostizierten jährli
chen Altersabgänge. Dabei werden die Fälle des vorzeitigen Ruhestandseintritts durch Altersteilzeit, der Kombination von Altersteilzeit nach dem Blockmodell mit dem Antragsruhestand, des Antragsruhestands sowie des Eintritts in den gesetzlichen Ruhestand berücksichtigt. Auch das Hinausschieben der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr ist in die Berechnungen eingearbeitet. Als weitere Personalabgänge werden unter anderem Entlassungen, Fälle vorzeitiger Dienstunfähigkeit, Wegversetzungen (z. B. zu anderen Dienstherren, Staatsministerium der Finanzen und für Heimat [StMFH], Landesamt für Steuern [LfSt]), Todesfälle sowie erfolgreiche Teilnahmen an der Ausbildungsqualifizierung und modularen Qualifizierung berücksichtigt. Der jeweilige Anteil wird auf Basis der Istwerte, soweit bereits bekannt, ansonsten aufgrund von Schätzungen ermittelt, in die die Istzahlen der Vorjahre einfließen. Soweit von Kopfzahlen auf (Plan-)Stellen geschlossen werden muss, wird mit der durchschnittlichen Teilzeitquote gearbeitet. Bei der vorzeitigen Dienstunfähigkeit fließt zudem ein, dass diese erfahrungsgemäß von der Altersschichtung abhängig ist.
Als Personalzugänge werden die Zuversetzungen, Wiedereinstellungen und die er
folgreichen Teilnahmen an der Ausbildungsqualifizierung und modularen Qualifizierung erfasst. Basis sind auch hier die Erfahrungswerte der Vorjahre.
Daneben fließen die Entwicklung der Zahl der Beurlaubungen sowie die Entwicklung
des Teilzeitverhaltens der Beschäftigten in die Berechnung ein (= sonstige Personalveränderungen).
Der so errechnete Personalbedarf wird noch um den durchschnittlichen Anwärter
schwund je Qualifikationsebene (= „Abbrecher“ während der Ausbildung/„Durchfaller“) der letzten fünf Jahre erhöht und stellt somit den Einstellungsbedarf dar.
*
An der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Finanzwesen, werden im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz auch Beamte für andere Behörden als das LfF ausgebildet. Aufgrund der geringen Anzahl dieser Nachwuchskräfte und der Vielzahl der verschiedenen Einstellungsbehörden wurde insoweit von einer Abfrage abgesehen.

Vor dem tatsächlichen Einstellungstermin werden weitere wesentliche Entwicklungen, die noch nicht bei der Erstellung der Prognose erfasst werden konnten, berücksichtigt.
Dabei handelt es sich insbesondere um aktuelle Durchfallquoten der Zwischenprüfun
gen und Qualifikationsprüfungen sowie um die tatsächlichen Einstellungszahlen, die die Einstellungsermächtigungen regelmäßig nicht exakt treffen können, da die Anzahl der erteilten Einstellungsangebote die Einstellungsermächtigungen übersteigt. Des Weiteren sind auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Denn bei Festlegung der endgültigen Einstellungsermächtigungen müssen regelmäßig die voraussichtlich vorhandenen Verrechnungsmöglichkeiten für planmäßige Beamte zum Übernahmezeitpunkt nach der Ausbildung berücksichtigt werden.
Im Bereich Staatsfinanz werden die Einstellungsmöglichkeiten des Landesamtes für
Finanzen unter Berücksichtigung der vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen zuzüglich der Prognose der sonstigen Fluktuation und anhand des tatsächlichen Bedarfs an Nachwuchskräften berechnet.
Von den hiernach zum Verrechnungszeitpunkt voraussichtlich vorhandenen Planstel
len ist der Planstellenbedarf für derzeit auf Anwärterstellen verrechneten Regierungsinspektor-/Verwaltungsinformatikanwärterinnen und -anwärtern, für die Ausbildungsqualifizierung, für die modulare Qualifizierung sowie für externe Neueinstellungen abzuziehen. Daneben ist eine gewisse Reserve für Rückkehrer aus der Elternzeit, Teilzeiterhöhungen etc. einzuplanen.

1.3 Wie ist die Passung der Hochrechnungen und tatsächlicher Zahlen (bitte berechnete Anwärterinnen und Anwärter und tatsächliche Zahlen seit 2010 bis heute angeben)?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
Im Bereich Steuer lassen sich aufgrund des geschilderten kontinuierlichen Anpas
sungsprozesses die Hochrechnungen mit den tatsächlichen Einstellungszahlen nicht vergleichen. Es werden generell keine Gegenüberstellungen vorgenommen. Deshalb können keine Zahlen vorgelegt werden.
Im Bereich Staatsfinanz konnten in den letzten zehn Jahren alle freien und besetz
baren Anwärter- bzw. Planstellen des Landesamts für Finanzen mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden.

2.1 Wie beurteilt die Staatsregierung den baulichen Zustand der vorhandenen Gebäude der Finanzfachschule (bitte für die Standorte Kaufbeuren und Herrsching getrennt angeben)?

Für den Standort Herrsching sind die einzelnen Bauteile aufgrund der unterschiedlichen Baujahre und Sanierungszeitpunkte getrennt zu betrachten.
Bauteil A.1
Der im Jahr 2013 fertiggestellte Bauteil A.1 beinhaltet 120 Einzelzimmer jeweils mit
eigenem Bad (Dusche, WC, Waschbecken), 6 barrierefreie Zimmer sowie Teeküchen auf jeder Etage. Der Bauteil befindet sich in einem entsprechend guten Zustand.
Bauteil A
Der Bauteil A wurde im Jahr 1977 fertiggestellt und 2007 saniert. Die 109 Einzel
zimmer wurden im Rahmen der Sanierung jeweils mit eigenen Bädern ausgestattet und zählen zu den besten Unterkünften am Fachbereich Finanzwesen. Im Untergeschoss der Unterkünfte sind in den 1980er-Jahren 4 Ausweichlehrsäle eingerichtet worden, die aufgrund der Anpassung an die Standards seither dauerhaft genutzt werden können.
Zum Bauteil A gehört ferner ein Lehrsaalgebäude mit 6 Lehrsälen und einem Hör
saal. Das Gebäude wurde im Jahr 2019, auch im Hinblick auf die Anforderungen eines modernen Unterrichts, teilsaniert. Außerdem konnten durch den Umbau des schrägbestuhlten Hörsaals zwei flexible Lehrsäle geschaffen werden.
Insgesamt befindet sich der Bauteil A in einem guten baulichen Zustand.

Bauteile B bis D
Die Bauteile B bis D sind Teil des denkmalgeschützten Altbaus aus den Jahren
1935–1939. Diese Bauteile wurden 1989 saniert.
Die Bauteile sind mit 97 Einzelzimmern (teilweise mit Waschbecken im gemein
samen Vorraum) und 39 Zweibettzimmern mit Waschbecken ausgestattet. Die Duschen und Toiletten befinden sich jeweils auf den Etagen. Außerdem befinden sich in den Bauteilen B bis D insgesamt 13 unterschiedlich große Lehrsäle.
In diesen Bauteilen besteht teilweise Sanierungsbedarf.

Die notwendigen Bauunterhaltsmaßnahmen aller Fachbereiche der Hochschule
für den öffentlichen Dienst in Bayern werden nach Dringlichkeit priorisiert und im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel so bald wie möglich in Angriff genommen. Dies gilt auch für die Bauteile B bis D des Fachbereichs Finanzwesen.
Bauteil E
Die 103 Zweibettzimmer und 2 Einzelzimmer des 1967 fertiggestellten Bauteils E
sind jeweils mit Waschbecken ausgestattet. Die Duschen und Toiletten befinden sich in den jeweiligen Etagen und wurden 2001 vollständig saniert. Aufgrund des Alters und der Raumgröße bleibt der Standard im Bauteil E hinter den Standards in den anderen Bauteilen des Fachbereichs Finanzwesen zurück.
Die 6 Lehrsäle wurden im Rahmen der Neubaumaßnahme des Bauteils A.1 energe
tisch ertüchtigt.
Im Rahmen der Heimatstrategie ist die Verlagerung von 200 Studierenden nach Kro
nach beabsichtigt. Daher wird nach derzeitigem Stand der Wohnbereich des Bauteils E nach Fertigstellung des Standorts Kronach nicht mehr zur Unterbringung von Anwärterinnen und Anwärtern benötigt werden.
Am Standort Kaufbeuren sind die Objekte aktuell angemietet.

Lehrsaalgebäude „Am Kaiserweiher“
Das Gebäude mit 12 Lehrsälen, 10 Zweibettzimmern und 3 Einzelzimmern wurde
vor der Anmietung durch den Fachbereich saniert und befindet sich in einem guten baulichen Zustand.
Wohngebäude „Wiesenstraße“
Das Gebäude mit 58 Zweibettzimmern ist lediglich mit Etagenbädern ausgestat
tet. Der Vermieter hat angekündigt, dieses Jahr erforderliche Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen.
Wohnungen „Am Flugfeld“ und „Marktoberdorferstraße“
In den beiden Objekten befinden sich 40 Wohnungen mit 140 Betten in Einzelzim
mern. Der bauliche Zustand ist gut. Aktuell werden durch den Eigentümer noch vorhandene ältere Bäder erneuert, womit sich der Standard der Wohnungen weiter verbessert.

2.2 Wie beurteilt die Staatsregierung die aktuelle technische Ausrüstung der Finanzfachschule Herrsching, insbesondere der Lehrsäle?

Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten – Standorte mit angemieteten Objekten, verschiedene Gebäudeteile in Herrsching – ist zu differenzieren:
Die technische Ausstattung der Lehrsäle in Herrsching und Kaufbeuren stellt sich wie
folgt dar:
Die technische Ausstattung entspricht grundsätzlich den Anforderungen der Lehre. Die
aktuelle Medientechnik mit Dokumentenkameras und Beamern stehen jedem Lehrsaal zur Verfügung. Die Beschaffung interaktiver Boards ist derzeit in Planung und kann mit Haushaltsmitteln aus 2019 teilweise umgesetzt werden.
Mit Blick auf die technischen Rahmenbedingungen besteht stetiger Weiterentwick
lungsbedarf. So sind beispielsweise die Verkabelungen im Hinblick auf die Art (z. B. VGA statt HDMI) sukzessive auf den neuesten Stand zu bringen.
Die allgemeine technische Ausstattung der Liegenschaften in Herrsching stellt sich
im Übrigen im gegebenen Rahmen als gut dar. Mit der Instandsetzung der Heizung und dem Umbau der Unterstationen im Jahr 2000 und regelmäßigen Erweiterungen und Ausbauten in den Folgejahren wurde ein Gebäudeleitsystem eingeführt, mit dem inzwischen wichtige Teile wie Heizung, Lüftungen und Kühleinheiten der Großküche gesteuert bzw. überwacht werden können.
In Bezug auf die allgemeine technische Ausstattung der angemieteten Liegenschaf
ten in Kaufbeuren kann aufgrund der Mietsituation zwar nur wenig Einfluss genommen werden. Die technische Ausstattung weist jedoch einen angemessenen Standard auf.

2.3 Sind neben der geplanten Standorterweiterung in Kronach weitere neue Standorte geplant?

Im Rahmen der Heimatstrategie wird derzeit in Kronach ein neuer Standort des Fachbereichs Finanzwesen der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern mit 200 Studienplätzen aufgebaut. Die 2. Teilbaumaßnahme wurde in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 09.05.2019 einstimmig beschlossen.
Für den Standort Kaufbeuren läuft derzeit – im Rahmen der Heimatstrategie – das
Flächenmanagementverfahren für die Verwirklichung eines dauerhaften Standorts.
Weitere Standorte sind derzeit nicht geplant.

3.1 Mit wie vielen Anwärterinnen und Anwärtern rechnet die Staatsregierung in den kommenden Jahren (bitte alle bereits vorliegenden Zahlen pro Jahr angeben, getrennt nach Studienrichtung Staatsfinanz und Steuer)?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
Die aktuelle Prognose zum voraussichtlichen Einstellungsbedarf für die Jahre 2020 –
2030 für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene des Bereichs Steuer (Stand: Mai 2019) stellt sich wie folgt dar:
2020: 315

2021: 288

2022: 281

2023: 290

2024: 287

2025: 298

2026: 328

2027: 330
2028: 340
2029: 358

2030: 347

Die Zahlen zum künftigen Einstellungsbedarf werden regelmäßig aktualisiert und an ak
tuelle Entwicklungen angepasst. Zudem sind bei Festlegung der Einstellungsermächtigungen Anpassungen, wie unter 1.2 dargestellt, möglich.
Die aktuelle Prognose (Stand: August 2019) zum voraussichtlichen Einstellungsbedarf
des Landesamtes für Finanzen** für die Jahre 2020–2030 für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene des Bereichs Staatsfinanz stellt sich wie folgt dar***:
2020: 30

2021: 28

2022: 23

2023: 30

2024: 25

2025: 31

2026: 24

2027: 22

2028: 24

2029: 26

2030: 27

Die Zahlen zum künftigen Einstellungsbedarf werden regelmäßig aktualisiert und an ak
tuelle Entwicklungen angepasst. Zudem sind bei Festlegung der Einstellungsermächtigungen Anpassungen möglich.

3.2 Mit wie vielen Dozentinnen und Dozenten sowie Professorinnen und Professoren plant die Staatsregierung, die geplanten Anwärterinnen und Anwärter auszubilden (bitte alle bereits vorliegenden Zahlen pro Jahr angeben, getrennt nach Studienrichtung Staatsfinanz und Steuer, haupt- bzw. nebenamtlichen Lehrkräften und Standorten)?

In den Jahren 2019 und 2020 stehen dem Fachbereich insgesamt 49 hauptamtliche Dozentenstellen zur Verfügung. Davon entfallen 44 auf den Studiengang Steuer und 5 auf den Studiengang Staatsfinanz.
Im Jahr 2019 entspricht die Anzahl der Stellen der Anzahl der Köpfe.

Für das Jahr 2020 ist derzeit geplant, die 49 Dozentenstellen durch insgesamt 51
Köpfe zu besetzen, wovon 46 auf den Studiengang Steuer und 5 auf den Studiengang Staatsfinanz entfallen.
Eine eindeutige Zuordnung der Dozentinnen und Dozenten zu einem der Studien
gänge Steuer oder Staatsfinanz ist aktuell und für das Jahr 2020 nur bedingt möglich.
Teilweise unterrichten die Dozentinnen und Dozenten sowohl Anwärterinnen und An
wärter des Studiengangs Steuer als auch des Studiengangs Staatsfinanz. Eine Aufteilung nach Studienorten (Kaufbeuren/Herrsching) ist ebenfalls nicht möglich, da innerhalb eines Studienjahres die Möglichkeit besteht, dass eine Dozentin/ein Dozent an beiden Standorten unterrichtet. Eine Prognose für die Folgejahre kann zum heutigen Tag noch nicht getroffen werden.
Eine Aufteilung der nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten nach Studiengang
und Standort ist derzeit aufgrund der zuvor genannten Gründe ebenfalls nicht möglich.
Insgesamt sind im Jahr 2019 am Fachbereich 344 nebenamtliche Dozentinnen und
Dozenten eingesetzt. Im Jahr 2020 werden etwa 350 nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten den Fachbereich unterstützen.

**An der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Finanzwesen, werden im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz auch Beamte für andere Behörden als das LfF ausgebildet. Aufgrund der geringen Anzahl dieser Nachwuchskräfte und der Vielzahl der verschiedenen Einstellungsbehörden wurde insoweit von einer Abfrage abgesehen.
***
Aufgrund des langen Betrachtungszeitraums bis 2030 beinhaltet diese Prognose auch den Einstellungsbedarf für die Verwaltungsinformatikanwärter sowie für Beamte in Ausbildungsqualifizierung.

3.3 Mit wie vielen V erwaltungskräften plant die Staatsregierung in der Finanzfachschule (bitte alle bereits vorliegenden Zahlen pro Jahr und Standort angeben)?

Dem Fachbereich Finanzwesen stehen im Jahr 2019 und 2020 folgende Stellen für die Verwaltung und Haustechnik zur Verfügung:
Gesamt: 45,48

Herrsching: 40,48

Kaufbeuren: 5

Die Aufteilung der Stellen in Köpfe ist wie folgt geplant:

4.1 Wird bei der bedarfsgerichteten Zulassung der Anwärterinnen und Anwärter an der Finanzfachschule neben Durchfallquoten auch das Abwerben der Absolventinnen und Absolventen durch Einrichtungen neben der staatlichen Finanzverwaltung nach dem Abschluss miteinberechnet?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
Ja; für den Bereich Steuer wird ergänzend auf die detaillierten Erläuterungen zu Fra
ge 1.2 verwiesen.
Im Bereich Staatsfinanz wird das Abwerben von Absolventinnen und Absolventen im
Rahmen des Zuschlags der sonstigen Fluktuation im Schnitt der letzten fünf Jahre miteingerechnet und somit neben den Personalabgängen wie Ruhestandsversetzungen, Rentengewährungen und Altersteilzeitfreistellungen berücksichtigt). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1.2 verwiesen.

4.2 Liegen Zahlen vor, wie viele Anwärterinnen und Anwärter nach ihrem Abschluss nicht in die Finanzverwaltung, sondern in Arbeitsverhältnisse mit anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern übergegangen sind?

4.3 Wenn ja, wie hoch sind diese Zahlen?

Es sind keine Zahlen bekannt, wie viele Anwärterinnen und Anwärter nach ihrem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes in Arbeitnehmerverhältnisse bei anderen Arbeitgeberninnen und Arbeitgebern wechselten, da bei Entlassungen auf eigenen Antrag die Angabe von Gründen bzw. neuen Arbeitgeberninnen und Arbeitgebern durch die ausscheidenden Anwärterinnen und Anwärter freiwillig ist.
Im Bereich Steuer sind allerdings Zahlen bekannt, wie viele Anwärterinnen und An
wärter nach ihrer Ausbildung nicht als Beamtinnen und Beamte auf Probe übernommen werden wollen. So wurde im Jahr 2018 ein Absolvent der Qualifikationsprüfung nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, weil er einen Entlassungsantrag stellte. Zwei weitere Absolventeninnen/Absolventen wechselten zu anderen Dienstherrn (Bezirk) und wurden daher nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Vom Landesamt für Finanzen wechseln unmittelbar nach der Ausbildung nur sehr
wenige Absolventinnen und Absolventen zu anderen Dienstherren.

5.1 Werden Befragungen der Absolventinnen und Absolventen durchgeführt, aus denen die Zufriedenheit mit dem abgeschlossenen Studium und die zum Zeitpunkt der Befragung ausgeübte Tätigkeit hervorgehen?

5.2 Falls ja, wo sind die Ergebnisse einzusehen?

5.3 Falls nein, sind solche Befragungen geplant?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
Fachlicher Schwerpunkt Steuer:

Das Landesamt für Steuern führt im Fünf-Jahres-Rhythmus Befragungen der Absol
ventinnen und Absolventen durch. Die nächste Evaluation der Ausbildung wird im Jahr 2020 mit dem Prüfungsjahrgang 2019 stattfinden. Im Rahmen der Evaluation werden u. a. das derzeitige Einsatzgebiet erfragt sowie Fragen zum abgeschlossenen Studium gestellt. Die Evaluation zielt darauf ab, die theoretische und praktische Ausbildung im Hinblick auf den Einsatz in der beruflichen Praxis zu optimieren.
Die Ergebnisse der Evaluation werden im AIS (Allgemeines Informationssystem der
Steuerverwaltung) unter Themen > Ausbildung > Ausbildung Allgemein veröffentlicht und können von allen Beschäftigten eingesehen werden.
Fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz:

Nach Ablegen der Qualifikationsprüfung verteilt das Landesamt für Finanzen an jeden
Abschlussjahrgang Feedbackbögen zur Bewertung der berufspraktischen Zeiten an die Studierenden. Die Bögen werden nach Rücklauf evaluiert und die Ergebnisse werden im Rahmen einer Dienststellenleiterinnen/-leiter- sowie einer Ausbildungsleiterinnen/-leiterbesprechung eingehend diskutiert. Die berufspraktische Ausbildung wird, wenn möglich und sinnvoll, entsprechend angepasst.
Die Ergebnisse werden dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, den
Dienststellenleiterinnen und -leitern, den Ausbildungsleiterinnen und -leitern, dem Gesamtpersonalrat, der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Jugendvertretung des Landesamts für Finanzen zur Kenntnisnahme übermittelt.
Am Fachbereich Finanzwesen findet während des Studiums eine weitere Evaluation
bezüglich der Studienbedingungen, -zufriedenheit und der Dozentinnen und Dozenten statt.

6.1 Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Mehrbedarf an Lehrkräften und Verwaltungspersonal ein, um die kommende Grundsteueränderung an die Studierenden zu vermitteln?

Der Mehrbedarf an Lehrkräften und Verwaltungspersonal wird derzeit ermittelt. Die Entscheidung über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel bleibt dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.

6.2 Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr ihre Ausbildung begonnen?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
In den genannten Zahlen sind Beschäftigte in Ausbildungsqualifizierung nicht enthal
ten. Anwärterinnen und Anwärter, die im fachlichen Schwerpunkt Steuer für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausgebildet werden, sind gesondert ausgewiesen.
Aus nachfolgenden Tabellen kann entnommen werden, wie viele Anwärterinnen und
Anwärter in den Jahren 2009 bis 2018 die Ausbildung an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Finanzwesen jeweils begonnen haben.

6.3 Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr ihre Ausbildung abgeschlossen?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
In den genannten Zahlen sind Beschäftigte in Ausbildungsqualifizierung nicht enthal
ten. Anwärterinnen und Anwärter, die im fachlichen Schwerpunkt Steuer für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausgebildet werden, sind gesondert ausgewiesen.
Aus nachfolgenden Tabellen kann entnommen werden, wie viele Anwärterinnen und
Anwärter in den Jahren 2009 bis 2018 die dreijährige Ausbildung an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Finanzwesen jeweils erfolgreich abgeschlossen haben.

7.1 Wie viele Anwärterinnen und Anwärter sind in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr in die bayerische Finanzverwaltung übernommen worden?

Für die Beantwortung der Frage wird zwischen den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz unterschieden.
Fachlicher Schwerpunkt Steuer:

In den Jahren 2009 bis 2018 entwickelte sich die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter,
die unmittelbar nach erfolgreicher Ausbildung an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Finanzwesen in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wurden, wie folgt (ohne Beschäftigte in Ausbildungsqualifizierung):

Die Anzahl der Übernahmen in das Beamtenverhältnis auf Probe weicht aus folgenden Gründen zum Teil von der Anzahl der erfolgreich geprüften Anwärterinnen und Anwärter ab: Entlassungen auf Antrag, Versetzungen zu anderen Dienstherrn bzw. zu anderen Behörden, Übernahmen von erfolgreich geprüften Anwärterinnen und Anwärtern des Bundeszentralamts für Steuern, Übernahme eines Beschäftigten, der den Vorbereitungsdienst mangels gesundheitlicher Eignung zum Zeitpunkt der Einstellung ausnahmsweise im Tarifbeschäftigtenverhältnis absolvieren durfte (in Anzahl der erfolgreich geprüften Anwärterinnen und Anwärter zu Frage 6.3 nicht enthalten).
Fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz:

Der Freistaat Bayern bildet ausschließlich bedarfsorientiert aus. Alle Anwärterinnen und
Anwärter, die in den letzten zehn Jahren für die bayerische Staatsfinanzverwaltung ausgebildet wurden und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden auch in die bayerische Staatsfinanzverwaltung übernommen (vgl. auch Antwort auf Frage 6.3).

7.2 Wie viele Professorinnen und Professoren bzw. Dozentinnen und Dozenten waren in den vergangenen zehn Jahren jeweils in der Ausbildung tätig?

Eine Zuordnung der Dozentinnen und Dozenten ist weder zu einem der Studiengänge Steuer oder Staatsfinanz noch zu einem Studienort eindeutig möglich (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 3.2).
Anzahl der hauptamtlichen Dozenten nach Jahren und Köpfen:

Anzahl der nebenamtlichen Dozenten nach Studienjahren und Köpfen: