Schriftliche Anfrage: Staatsarchiv in Kitzingen: Bauplanung und Energieversorgung

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Kerstin Celina, Claudia Köhler, Martin Stümpfig, Verena Osgyan und Ursula Sowa befragte ich am 20.09.2022 die Staatsregierung bezüglich der Bauplanung und Energieversorgung des Staatsarchives in Kitzingen. Unsere Fragen wurden am 04.10.2022 von dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantwortet:

Unsere Vorbemerkung:
Die Verlagerung des Staatsarchivs von Würzburg nach Kitzingen wurde im Kabinett am 04.03.2015 beschlossen. Der Bau des Archivgebäudes in Kitzingen hat sich – verglichen mit der ursprünglichen Planung – sowohl zeitlich verzögert als auch massiv verteuert, von ursprünglich geschätzten 33 Mio. Euro auf jetzt mindestens 60 Mio. Euro. Da der Baubeginn voraussichtlich unmittelbar bevorsteht, erhebt sich die Frage, inwieweit die geplante Bauausführung den Herausforderungen durch die Energiekrise und die Energiepreiskrise gewachsen ist, um den voraussichtlich
energieintensiven Betrieb eines Archivs auf Dauer bestmöglich in Bezug auf Preis
und Verfügbarkeit von Energie zukunftsfähig aufzustellen und inwieweit die Nutzung regenerativer Energien (noch) umgesetzt werden kann.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.a) Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Fertigstellung des Neubaus in Kitzingen (bitte einzelne Planungsschritte angeben)?

Der aktuelle Rahmen-Terminplan sieht bis zur Fertigstellung des geplanten Archivneubaus in Kitzingen folgende wesentliche Projektschritte vor:
1.
Teilbaumaßnahme Baufeldfreimachung:

  • Durchführung der Bauleistungen bis November 2022.

2. Teilbaumaßnahme Totalunternehmerleistung für den Neubau Archivgebäude:

  • Leistungserbringung Planungs- und Bauleistungen Totalunternehmer bis November 2025 Bezug durch den Nutzer im Dezember 2025.

1.b) Falls sich der Zeitpunkt der geplanten Übergabe an den Nutzer im Jahr 2025 gemäß Drs. 18/17569, Frage 1.3 nach aktuellem Stand nach hinten verschieben wird, was sind die genauen Gründe dafür?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 a verwiesen. Der in der Antwort zu Frage 1.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina, Claudia Köhler und Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 01.07.2021 betreffend „Neubau Staatsarchiv in Kitzingen – Zeitplan und Kosten“ (Drs. 18/17569) genannte Rahmen-Terminplan gilt unverändert. Der Bezug durch den Nutzer ist im Dezember 2025 vorgesehen.

1.c) Wie unterscheiden sich die ersten Planungen hinsichtlich des Zeitpunkts für den Baubeginn, die Rohbaufertigstellung und die Übergabe an den Nutzer von der aktuellen Planung?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 a und 1 b verwiesen. Der Rahmen-Terminplan der haushaltsrechtlich genehmigten Projektplanung deckt sich mit dem Rahmen-Terminplan der freigegebenen Projektunterlage.

2.a) Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung aktuell (bitte Berechnungszeitpunkt angeben)?

Die Gesamtkosten und deren Zusammensetzung wurden dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags für die Projektplanung der 1. Teilbaumaßnahme Baufeldfreimachung in nicht öffentlicher Sitzung am 30.09.2021 und für die Projektplanung der 2. Teilbaumaßnahme Totalunternehmerleistung für den Neubau
Archivgebäude in nicht öffentlicher Sitzung am 14.07.2022 vorgelegt und von die
sem jeweils haushaltsrechtlich genehmigt. Für beide Teilbaumaßnahmen sind dabei neben den ermittelten Baukosten in Höhe von rund 75 Mio. Euro entsprechend den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau 2020) auch Kostenansätze für prognostizierte Baupreissteigerungen und für prognostizierte Kosten aus möglichen projektspezifischen Risiken mitberücksichtigt.
Die beiden Projektplanungen hielten die Kostenaussage der vorangegangenen Projektunterlage ein, der in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags am 19.05.2021 in nicht öffentlicher Sitzung die Freigabe erteilt worden ist.

2.b) Wie haben sich die erwarteten Kosten für den Bau des Staatsarchivs seit dem Kabinettsbeschluss am 04.03.2015 entwickelt (bitte im Zeitablauf darstellen)?

Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 3 und 10 im Bericht zum Beschluss des Landtags vom 03.04.2019, Drs. 18/559 betreffend „Verlagerung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen“ sowie auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina, Claudia Köhler und Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend „Neubau Staatsarchiv Kitzingen – Zeitplan und Kosten“ vom 01.07.2021 in Verbindung mit der Antwort auf die Frage 2 a verwiesen.

2.c) Welche genauen Gründe waren ursächlich für die massiven Kostensteigerungen (bitte jeweils mit dem Zeitpunkt der daraus resultierenden Kostenberechnung verknüpfen)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina, Claudia Köhler und Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 01.07.2021 betreffend „Neubau Staatsarchiv Kitzingen – Zeitplan und Kosten“ (Drs. 18/17569) und im Übrigen auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen.

3.a) Inwiefern hat die Staatsregierung im Zuge der weitergehenden Planung das Verhältnis von Kosten und Nutzen bei diesem Projekt verbessert?

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. Die baufachliche Deckung des genehmigten Bedarfs wurde mit der Projektunterlage nachgewiesen und mit der Projektplanung eingehalten. Ein entsprechender Wirtschaftlichkeitsnachweis wurde mit der Projektplanung erbracht.

3.b) Sind die Kosten für bereits abgeschlossene Teilbereiche der Baumaßnahme, z. B. vorbereitende Baufeldfreimachung, Grundstückserwerb etc. deckungsgleich mit den geplanten Kosten (bitte prozentuale Veränderung angeben und begründen)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. Die bauliche Umsetzung der 1. Teilbaumaßnahme Baufeldfreimachung ist noch nicht abgeschlossen (siehe Antwort zu Frage 1 a.). Von einer Abrechnung innerhalb der genehmigten Gesamtkosten wird derzeit ausgegangen.

4.a) Welche Art der Energieversorgung ist für den Neubau vorgesehen?

Die Wärmeversorgung soll über eine reversible Sole-Wasser-Wärmepumpe und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Die Kälteerzeugung soll über eine Kältemaschine und die reversible Sole-Wasser-Wärmepumpe erfolgen. Die Stromversorgung soll über eine Photovoltaikanlage und das öffentliche Netz erfolgen.

4.b) Welche Formen regenerativer Energien sind eingeplant, um die Energieversorgung des Gebäudes zu sichern?

Als erneuerbare Energien zur Energieversorgung vorgesehen sind Umweltwärme (Luft-Wasser-Wärmepumpe), Geothermie (Sole-Wasser-Wärmepumpe) und solare Strahlungsenergie (Photovoltaikanlage).

4.c) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung (Strom, Wärme, Kälte) (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Der Deckungsanteil des Energiebedarfs durch die Nutzung erneuerbarer Energien beträgt für Strom, Wärme und Kälte jeweils 100 Prozent.

5.a) An welchen Punkten geht die Staatsregierung nach jetziger Planung über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus, um Energie zu sparen bzw. erneuerbare Energien zu nutzen, z. B. Dämmung oder Photovoltaikanlagen oder Nutzung von Geothermie?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 a, 4 b, 4 c und 5 b verwiesen. Die gesetzlichen Regelungen werden durch das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) in der aktuellen Fassung von 2020 bestimmt. Die jetzige Planung geht über die Vorgaben des GEG 2020 hinaus, welche dieses hinsichtlich eines Niedrigstenergiegebäudes fordert.

Diese umfassen:

  • den zulässigen Gesamtenergiebedarf/Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung
  • den erforderlichen baulichen Wärmeschutz zur Vermeidung von Energieverlusten beim Heizen und Kühlen sowie
  • die anteilige Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch die Nutzung erneuerbarer Energien.

5.b) Welcher Gebäudestandard (z. B. Passivhausstandard) wird beim Neubau erreicht?

Das Gebäude wird im Passivhausstandard geplant und soll als Passivhaus zertifiziert werden; der gesetzliche Standard wird dadurch übererfüllt.

5.c) Wie hoch ist der berechnete Energieverbrauch nach aktueller Planung (Strom, Wärme, Kälte) (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Der prognostizierte jährliche Energieverbrauch beträgt für Wärme 300 MWh, für Strom ohne Kälte 643 MWh und für Strom für Kälte 47 MWh.

6.a) Plant die Staatsregierung angesichts der aktuellen Energiekrise und der Energiepreiskrise, den Bau des Staatsarchivs an die neuen Erkenntnisse anzupassen, um den Energieverbrauch möglichst vollständig mit regenerativen Energien umzusetzen?

Es wird auf die Antworten zu den Frage 4 c und 5 a verwiesen. Gemäß dem Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 2011 muss der gelieferte Strom für die staatlichen Liegenschaften (zentrale Stromausschreibung) nachweislich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Neben dem Strom aus der Photovoltaikanlage stammt somit auch der anteilige Strom aus dem öffentlichen Netz aus erneuerbaren Energien.

6.b) Ist es der Staatsregierung wichtig, durch selbsterzeugte Energie die Energieversorgung des Gebäudes, in dem sehr temperaturempfindliche, wertvolle Archivalien gelagert werden, steuern zu können?

Der Staatsregierung ist es ein großes Anliegen, den aus der besonderen Nutzung (Archivalienaufbewahrung) resultierenden Energiebedarf wesentlich durch selbsterzeugte erneuerbare Energien decken zu können. In der Planung wurde dieser Aspekt daher von Beginn an entsprechend berücksichtigt.

6.c) Gibt es aktuell konkrete, vertragliche Hindernisse, um das Staatsarchiv mit regenerativen Energien und ggf. einer besseren Dämmung auszustatten?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 b und 5 a verwiesen. Die erfolgte Beauftragung des Totalunternehmers für den Neubau des Staatsarchivs beinhaltet die entsprechende Nutzung erneuerbarer Energien sowie eine hochgedämmte Gebäudehülle gemäß den Anforderungen an ein Passivhaus. Insofern bestehen keine vertraglichen Hindernisse.