Schriftliche Anfrage: Psychische Gesundheit der bayerischen Finanzbeamtinnen und -beamten

Am 16.02.2023 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der psychischen Gesundheit der bayerischen Finanzbeamtinnen und -beamten . Meine Fragen wurden am 30.03.2023 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beantwortet:

Meine Vorbemerkung:
Die Bayerische Finanzgewerkschaft weist in ihrer Mitgliederzeitschrift im November 2022 auf eine massive Überlastung hin. Sie warnt vor personellen Ausfällen aufgrund von hoher Arbeitslast und minderer Wertschätzung durch Dienstherren. Burnouts und andere langfristige Erkrankungen könnten die Folge sein.

Vorbemerkung des Ministeriums:
Soweit sich die einzelnen Fragen auf die Steuerverwaltung des Freistaates bzw.
auf Beamtinnen und Beamte in der Steuerverwaltung des Freistaates beziehen, erstrecken sich die Antworten – soweit nicht anders angegeben – auf das Landesamt für Steuern (LfSt) sowie auf die Finanzämter bzw. auf die dort beschäftigten Beamtinnen und Beamten.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Wie hoch ist die Anzahl der durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehltage der Beamtinnen und Beamten in der Steuerverwaltung des Freistaates seit 2013? (bitte Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kalenderjahren angeben)?

1.2 Wie viele über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen krank gemeldete Beamtinnen und Beamte gab es von 2013 bis heute (bitte Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kalenderjahren angeben)?

1.3 Wie viele über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen krank gemeldete Beamtinnen und Beamte gab es von 2013 bis heute (bitte Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kalenderjahren angeben)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden mittels folgender tabellarischer Übersicht über die Fehlzeiten im Zeitraum 2013 bis 2021 beantwortet. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor. Die Zahlen beinhalten die Fehlzeiten aller Beschäftigten des Landesamts für Steuern sowie der bayerischen Finanzämter (Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Für die Jahre, in denen die Zahlen getrennt nach Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern vorliegen, ist im Klammerzusatz die allein für den Beamtenbereich maßgebliche Zahl ausgewiesen.
Eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken unterbleibt, da die entsprechenden
Daten nicht maschinell auswertbar sind und eine händische Erhebung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde.
Zudem werden statt der angefragten Zeiträume die Kategorien kurze Dauer (bis zu
drei Arbeitstage), mittlere Dauer (vier Arbeitstage bis sechs Wochen) sowie lange Dauer (über sechs Wochen) aufgeführt, da allein diese Daten auf regelmäßiger Basis erhoben werden. Des Weiteren werden allein die Krankheitstage erhoben, nicht aber die Anzahl der erkrankten Beschäftigten.
Weitere Informationen können dem Bericht über die „Fehlzeiten der Beschäftigten der
Finanzverwaltung 2021“ entnommen werden, der unter folgendem Link abrufbar ist: www.stmfh.bayern.de

2. Wie hat sich die Zahl der dienstunfähigen Finanzbeamtinnen und -beamten nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz seit 2013 entwickelt (bitte Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kalenderjahren angeben)?

Die Entwicklung der Zahl der dienstunfähigen Finanzbeamten und Finanzbeamtinnen in den Finanzämtern nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz seit dem Jahr 2013 ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

Eine Aufschlüsselung der Zahlen nach Regierungsbezirken ist aus verwaltungsökonomischen Gründen und vor dem Hintergrund, dass eine detailliertere Betrachtung ggf. Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen würde und damit datenschutzrechtlich unzulässig wäre, nicht möglich.

3.1 Welche Wiedereingliederungsmaßnahmen werden nach einer Langzeiterkrankung in der Steuerverwaltung im Freistaat angeboten?

Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen – ununterbrochen oder wiederholt – arbeitsunfähig sind, wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten. Die Verpflichtung, ein solches BEM anzubieten, ergibt sich aus § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Tz. 3.2 Bayerische Inklusionsrichtlinien (BayInklR). Das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann Maßnahmen der Prävention (z. B. Vermeidung von arbeitsbedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belastungsrisiken) und der Rehabilitation (Suche nach geeigneten Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeitsbereichen) umfassen. Mit dem
Einverständnis des Beamten bzw. der Beamtin werden mit den auf dessen/deren
Wunsch zu beteiligenden Personen individuelle Maßnahmen erörtert und ggf. vereinbart. Solche Maßnahmen können beispielhaft die Verringerung der Arbeitsbelastung (organisatorische Veränderungen, Teilzeit, technische Verbesserungen), die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sowie Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen sein. Da die konkreten individuellen Maßnahmen nicht für statistische Auswertungen aufgezeichnet werden, ist eine abschließende Benennung der Maß
nahmen nicht möglich.

Eine der in Betracht kommenden Maßnahmen ist die stufenweise Wiedereingliederung
zur Erleichterung des Übergangs in das Berufsleben nach einer Erkrankung über einen längeren Zeitraum. Die stufenweise Wiedereingliederung findet auf der Basis eines ärztlich empfohlenen, zeitlich gestaffelten Wiedereingliederungsplans statt, der es dem bzw. der Beschäftigten mittels einer stundenweisen Steigerung ermöglicht, an die individuell zu leistende Arbeitszeit und die damit einhergehende Arbeitsbelastung herangeführt zu werden. Der Wiedereingliederungsplan, der ggf. verlängert werden kann, wird in der Regel vom Dienstherrn genehmigt.

3.2 Wie viele erfolgreiche Wiedereingliederungsmaßnahmen gab es in den Jahren von 2013 bis heute (bitte prozentual und in absoluten Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kalenderjahren angeben)?

Zu den erfolgreichen Wiedereingliederungsmaßnahmen werden außerhalb der jeweiligen Personalakte keine separaten Aufzeichnungen geführt. Auch können die erbetenen Daten nicht anhand einer technischen Auswertung ermittelt werden. Vielmehr müssten die Ergebnisse der individuellen Wiedereingliederungsmaßnahmen einzeln händisch betrachtet und ausgewertet werden. Dies würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten.

3.3 Wie viele Rückfälle während einer Wiedereingliederungsmaßnahme gab es in den Jahren von 2013 bis heute (bitte Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kalenderjahren angeben)?

Mangels Erfassung von Daten in diesem Zusammenhang liegen hierzu keine Zahlen vor (s. Frage 3.2).

4.1 Welche Präventivprogramme für die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz wurden in der bayerischen Steuerverwaltung etabliert?

a. Fortbildungsprogramm
Im Fortbildungsprogramm des Landesamts für Steuern werden folgende Seminare zu
diesem Themenbereich angeboten:
Konfliktmanagement (Techniken und Strategien zur Konfliktvermeidung und Konfliktbearbeitung, Hilfestellungen zur Bewältigung schwieriger Verhandlungssituationen durch zielorientiertes Argumentieren und effektives Konfliktmanagement)
Soziale Kompetenz – die Grundlage für berufliche Zufriedenheit: Psychologisches Seminar für erfahrene Prüfer/Prüferinnen (Kommunikation, Umgang miteinander, Konfliktmanagement, Erkenntnisse bzgl. Stress und Umgangsmöglichkeiten, Entspannungsverfahren, Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung, Motivation, eigene Grenzen erweitern)
Flame-Out Prävention – Selbstbestimmter Leben und Arbeiten (alltagstaugliche Strategien, um mit den Belastungen im Beruf besser fertig werden zu können, Sensibilisierung zum Thema Stress, kurz- und langfristige Stressbewältigung,
Grundlagen des Zeitmanagements)

Resilienz (Stärkung der inneren Widerstandskraft), bestehend aus den beiden Themengebieten Gesundheit (Definition; Gesundheitsorientierung) und den sieben Säulen der Resilienz
Zeit- und Stressmanagement für Führungskräfte (Sensibilisierung bezüglich Stress am Arbeitsplatz sowie Verbesserung des aktiven Umgangs mit den alltäglichen Belastungen, Grundlagen der Selbst- und Arbeitsorganisation)
Erkennen und Umgang mit psychosomatisch und psychisch auffälligen und kranken Personen für Führungskräfte sowie für Amtsleiter/Amtsleiterinnen (Erkennen psychosomatischer und psychischer Auffälligkeiten)

b. Psychologische Beratungsstelle
Darüber hinaus steht den Beschäftigten der Steuerverwaltung bei Bedarf die psycho
soziale Beratungsstelle beim Landesamt für Finanzen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Diese bietet unter anderem auch Vorträge zu folgenden Themen an:

Die Arbeit der psychosozialen Beratungsstelle
Was ist eigentlich Psychotherapie?
Burnout
Psychische Störungen erkennen
Depression
Macht Arbeit psychisch krank?
Stress
Wohl und Weh im Homeoffice
Suizid
Alkoholabhängigkeit am Arbeitsplatz
Medikamente in der Arbeitswelt– vom verschreibungsgemäßen Gebrauch zur Abhängigkeit?

c. Gesundheitsmanagement
Bei entsprechendem Bedarf werden entsprechende Vorträge z. B. zu Resilienz bzw.
zu Entspannungstechniken im Rahmen von Gesundheitstagen bei den Finanzämtern angeboten.

d. Psychische Gefährdungsbeurteilung
Im Jahr 2014 wurden die Finanzämter und die Landesfinanzschule Bayern erstmalig
angewiesen, die Grundsätze zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in die Gefährdungsbeurteilung der Dienststellen zu integrieren. Nach Abschluss der Pilotierung zur Kategorisierung der Arbeitsplätze und Erstellung einer Checkliste fand in allen Finanzämtern sowie der Landesfinanzschule Bayern eine vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung statt. In diesem Rahmen nannten die einzelnen Dienststellen eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung von psychischen Belastungen, die auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft wurden und – soweit möglich – umgesetzt sind.
Im Hinblick auf die an den Finanzämtern zu führende Arbeitsschutzdokumentation
wurde im Sommer 2022 beim Landesamt für Steuern eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Geschäftsstellenleitungen und den für Arbeitsschutz verantwortlichen Bearbeitern – gegründet, die u. a. auch das Thema zur psychischen Gefährdungsbeurteilung aufgegriffen hat. Im Zuge der in Zusammenarbeit mit der DEKRA entwickelten und neu einzuführenden Arbeitsschutzdokumentation werden im Laufe des Jahres 2023 die Checklisten zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in die fortlaufenden Turnus-Gefährdungsbeurteilungen der Dienststellen integriert. Damit obliegt es den Dienststellen, die psychischen Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen und auszuwerten. Bei nicht vor Ort lösbaren Problemstellungen kann das Landesamt für Steuern als zuständige Mittelbehörde kontaktiert werden. Sofern die Problemstellungen nicht im Landesamt für Steuern gelöst werden können, ist die Einschaltung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vorgesehen.

4.2 Welche Maßnahmen zur Belastungsbeurteilung wie z. B. ein Ampelsystem kommen derzeit zum Einsatz?

Bisher wurde in allen Auswertungen ein Ampelsystem der Farben rot, gelb und grün verwendet. In der neu einzusetzenden Checkliste zur psychischen Gefährdungsbeurteilung wird das Ampelsystem beibehalten.

4.3 In welchem Umfang werden Analysen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz vorgenommen?

Mit Einführung der neu vorzunehmenden Gefährdungsbeurteilungen im Jahr 2023 werden die bayerischen Finanzämter angewiesen, die Daten aus den psychischen Gefährdungsbeurteilungen auszuwerten und entsprechende Analysen vorzunehmen. Sofern die Abstellung von erkannten Problemstellungen vor Ort nicht möglich wird, ist
das Landesamt für Steuern einzuschalten.

Daneben können Rückmeldungen aus der Mitarbeiterbefragung sowie die Durch
führung von Mitarbeitergesprächen dazu dienen, (psychische) Belastungen zu erkennen.
Im Rahmen der zuletzt 2022 (zuvor 2016) durchgeführten Mitarbeiterbefragung
waren alle Beschäftigten der bayerischen Finanzämter dazu aufgerufen, ihre Arbeitsbedingungen freiwillig und anonym zu bewerten. In diesem Rahmen wurde beispielhaft abgefragt, ob sich die Beschäftigten den fachlichen Anforderungen an ihre derzeitige Tätigkeit und der Menge der an sie gestellten Aufgaben gewachsen fühlen.
Die Auswertung der Mitarbeiterbefragung fand auf Finanzamtsebene statt. Die Be
wertung und Analyse der Ergebnisse sowie die anschließende Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen erfolgen wie bei den Vorbefragungen durch Qualitätsteams auf Finanzamtsebene.
Die Mitarbeitergespräche sollen mindestens alle zwei Jahre geführt werden. Soweit
eine Notwendigkeit seitens der Vorgesetzten oder der Mitarbeiter gesehen wird, sind auch zusätzliche Gespräche möglich (z. B. mit neuen Mitarbeitern nach sechs Monaten). Der Anstoß zum Mitarbeitergespräch geht grundsätzlich von den Vorgesetzten aus. Im Rahmen des Mitarbeitergesprächs können unter anderem persönliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten besprochen werden. Es bietet jedoch auch die Möglichkeit, eine ggf. vorhandene Überforderung mit den übertragenen Aufgaben oder Dinge, die den Beschäftigten belasten könnten, in einem vertraulichen Gespräch zu offenbaren und Lösungsmöglichkeiten festzuhalten.

5. Welche organisatorischen, personellen und strukturellen Vorkehrungen werden für Zeiten mit höherer Arbeitslast wie z. B. zum Fristende der Einkommens- oder Grundsteuererklärung vorgenommen?

Die Steuerverwaltung berücksichtigt bei der Verteilung des zur Verfügung stehenden Personals stets die jeweiligen zu bewältigenden Fallzahlen. Von 2009 bis 2022 hat die Steuerverwaltung fast 3 600 zusätzliche Stellen erhalten. Dadurch konnten auch die Bewertungsstellen in den letzten Jahren wegen der Grundsteuerreform personell deutlich verstärkt werden.
Grundsätzlich wird versucht, den Bearbeiterinnen und Bearbeitern Hilfestellungen
für Zeiträume mit überdurchschnittlich hohem Arbeitsanfall zu geben. Als Beispiele können folgende Maßnahmen angeführt werden:
Hinweise auf den Webseiten bzw. Telefonansagen der Finanzämter, dass möglichst von etwaigen Anfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Anträge abgesehen werden sollte, um die Bearbeiterinnen und Bearbeiter nicht zusätzlich zu belasten
Veröffentlichung von anlassbezogenen Pressemitteilungen, bspw. zu den häufigsten Fehlern bei der Grundsteuerreform, mit dem Ziel der Erhöhung der Qualität der eingehenden Erklärungen und der Reduktion von Rückfragen
Bereitstellung verschiedener Leitfäden, bspw. zum Qualitätsmanagement oder zu Arbeiten, die veranlagungsunabhängig durchgeführt werden können. Zusätzlich obliegt das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen im Rahmen der Selbststeuerung der jeweiligen Amtsleitung. Bei bayernweit 76 Finanzämtern mit 24 Außenstellen kann die jeweilige Amtsleitung die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort am besten einschätzen und auf sie reagieren. So haben sie beispielsweise die Möglichkeit, sogenannte Zentrale Arbeitsgruppen (ZAG) zu bilden, die einzelne
Arbeitsbereiche bedarfsorientiert unterstützen, um bestehende Personalengpässe
bzw. besonders hohes Arbeitsaufkommen abzufangen. Die Bildung von ZAG ist ein Steuerungselement auf Finanzamtsebene und wird häufig im Veranlagungsbereich eingesetzt.

6. Wie hoch war der Mehrarbeitsbestand für die Beamtinnen und Beamten in den bayerischen Finanzämtern jeweils am Jahresende 2020, 2021 und 2022 (bitte insgesamt und im Durchschnitt zur Anzahl der besetzten Planstellen angeben)?

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurde jeweils die Möglichkeit von freiwilliger, vergüteter Mehrarbeit in den Bewertungsstellen angeordnet. Alle interessierten Beschäftigten konnten mit Blick auf die Grundsteuerreform relevante Aufgaben im Bereich der Bewertung übernehmen.
Eine exakte Auswertung der geleisteten Mehrarbeitsstunden im Rahmen der Grund
steuerreform ist nicht möglich, da keine Aufzeichnungen über die insgesamt geleisteten Mehrarbeitsstunden geführt wurden.
Die verausgabten Mittel bei Titel 42241/ Mehrarbeitsvergütung Beamte beliefen sich
auf folgende Summen:
im Jahr 2020: 449.559,20 Euro
im Jahr 2021: 248.371,19 Euro
im Jahr 2022: 233.823,81 Euro
Die Höhe der Mehrarbeitsvergütung pro Stunde bemisst sich nach den Beträgen, die
in Anlage 9 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) aufgeführt sind.