Schriftliche Anfrage: Lagerung von Pandemiegütern

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Florian Siekmann, Stephanie Schuhknecht und Maximilian Deisenhofer befragte ich am 28.11.2021 die Staatsregierung bezüglich der Lagerung von Pandemiegütern. Unsere Fragen wurden am 19.01.2022 von dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantwortet:

Vorbemerkung des Ministeriums:
Die Schriftliche Anfrage wird so verstanden, dass sie sich auf die Lagerkapazitäten
des Bayerischen Pandemiezentrallagers (PZB) bezieht, das insbesondere aufgrund der Ministerratsbeschlüsse vom 28.04.2020, 26.05.2020 sowie 21.07.2020 zur Bevorratung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und medizinischem Material zur Bewältigung pandemischer Krisensituationen errichtet wurde. Soweit insbesondere einzelne Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreie Städte eigene Lagerkapazitäten von Pandemiegütern vorhalten, sind diese von der Beantwortung daher nicht erfasst.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Lagerkapazitäten bestehen seitens des Freistaates für Pandemiegüter?

Im PZB ist aktuell eine Kapazität von rund 43 600 Lagerfläche vorhanden.

1.2 An welchen Standorten bestehen diese Kapazitäten (bitte unter Angabe der Lagerfläche)?

Diese Lagerflächen bestehen am Standort des Zentrallagers des PZB in Garching-Hochbrück (Lagerfläche ca. 15 600 m2) sowie am Standort des Außenlagers in Kirchheim bei München (Lagerfläche ca. 28 000 m2).

1.3 Welche Güter werden an den jeweiligen Standorten gelagert?

An beiden Standorten werden jeweils Desinfektionsmittel, PSA (Schutzhandschuhe, Schutzmasken, Gesichtsschutz, Schutzanzüge etc.) und Medizinprodukte (Mund-Nasen-Schutz etc.) gelagert.
In Garching-Hochbrück wird außerdem Medizintechnik (Beatmungsgeräte etc.) vor
gehalten.

2. Mit welchen Kosten ist die Lagerung an den einzelnen Standorten verbunden (bitte aufschlüsseln nach Miete, Nebenkosten, Personalkosten…)?

Für die Lagerflächen in Garching-Hochbrück beträgt die Miete grundsätzlich 80.259,57 Euro pro Monat. Die Miete ist allerdings aktuell vom Bund als Vermieter aufgrund eines Haushaltsvermerks ausgesetzt, da die Lagerflächen zur Pandemiebekämpfung genutzt werden. Zusätzlich fallen pro Monat folgende Nebenkosten an: Betriebskostenpauschale: 6.256,00 Euro, Betriebskostenvorauszahlung: 12.966,00 Euro, Bewachung: 3.133,73 Euro.
Für die Lagerflächen in Kirchheim bei München beträgt die monatliche Miete
217.029,00 Euro. Außerdem fallen pro Monat Nebenkosten in Höhe von 56.250,00 Euro (2,- Euro pro Monat pro m² insb. für Objektbetreuung, den aufwändigen technischen Betrieb [Wartung und Inspektion der Gebäudetechnik, Störfallbeseitigung], Aufschaltung Brandmeldeanlage etc.) sowie für die Hausverwaltung Kosten in Höhe von 4.340,58 Euro an.
Für das PZB wurden beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
außerdem 20 neue Stellen ausgebracht. Dies ist mit rd. 1.696.100,00 Euro Personaldurchschnittskosten pro Jahr verbunden.

3.1 Nach welchen Kriterien und Verfahren wurden die Liegenschaften an den Standorten jeweils angemietet, sofern keine staatlichen Liegenschaften genutzt werden?

Die Anmietung Garching-Hochbrück erfolgte originär durch das LGL. Im weiteren Verfahren, insbesondere bei der Erstellung der Nachträge wurde die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) eingebunden. Die Anmietung Kirchheim erfolgte durch die IMBY nach entsprechendem Verfahren (Flächenmanagement mit Erstellung des Anmietgesuchs
und Objektauswahl sowie Mietvertragsabschluss). Als vom Nutzer definierte Auswahl
kriterien flossen in die Bewertung mit ein:
Lage und gute Verkehrsanbindung
Sicherungsmöglichkeiten (Objektschutz)
Lagerbereiche (Kalt-/Warmhallen, befestigte Freiflächen); ggf. erweiterbar
Großzügige Fahrstraßen mit ausreichend Rangierflächen
IT-Infrastruktur

3.2 Wurden unterschiedliche Liegenschaften und deren Konditionen vor der Anmietung miteinander verglichen?

Zu Beginn der Pandemie bestand dringender Bedarf an Hallen und Freiflächen zur Unterbringung, Kommissionierung und Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung.
Die erstmalige Anmietung in Garching-Hochbrück erfolgte daher durch das LGL im
Rahmen des Katastrophenfalls ohne vorgeschalteten Flächenmanagementprozess durch die IMBY. Die Anmietung in Kirchheim erfolgte nach Durchführung eines standardisierten Flächenmanagement-Verfahrens der IMBY (vgl. Antwort zu Frage 3.1).

3.3 Wer ist jeweils der Vermieter?

Vermieterin des Geländes in Garching-Hochbrück ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Vermieterin des Geländes in Kirchheim bei München ist die FPE Investments RE13 B.V.

4.1 Gab es im Zusammenhang mit der Auswahl der Liegenschaften Hinweise oder Vermittlungstätigkeit durch Abgeordnete des Landtags, Bundestags oder EU-Parlaments?

Zu den beiden hier konkret in Rede stehenden Standorten gab es keine Hinweise oder Vermittlungstätigkeit durch Abgeordnete des Landtags, Bundestags oder EU-Parlaments.

4.2 Falls ja, welche Abgeordneten haben Hinweise gegeben oder vermittelt?

4.3 Gab es im Zusammenhang mit den Hinweisen oder der Vermittlungstätigkeit eine Kommunikation mit den zuständigen Regierungsmitgliedern?

Die Fragen 4.2 und 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort auf Frage 4.1.

5.1 Nach welchen Kriterien bzw. Vergabeverfahren wurden die Dienstleister für die einzelnen Standorte jeweils ausgewählt?

Vorauszuschicken ist zunächst, dass das LGL die Standorte selbst betreibt und hierbei von einem externen Logistikunternehmen unterstützt wird.
Die diesbezügliche Vergabe erfolgte durch das LGL im Rahmen eines offenen Ver
fahrens, vgl. die entsprechenden Bekanntmachungen im TED (Tenders Electronic Daily ted.europa.eu, der Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ für das europäische öffentliche Auftragswesen): Veröffentlichungsnummern 2021/S 123-326139, 2021/S 141-375843 und 2021/S 191-497012. Das wirtschaftlichste Angebot wurde auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ermittelt.

5.2 Wurden unterschiedliche Dienstleister für den Betrieb der Standorte in Erwägung gezogen und deren Angebote vor Vertragsschluss miteinander verglichen?

Ja, aufgrund der gewählten Verfahrensart stand eine Bewerbung allen entsprechend der benannten Eignungskriterien geeigneten Bietern offen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen.

5.3 Welche Dienstleister betreiben die einzelnen Standorte?

Den Zuschlag für vorbezeichneten Dienstleistungen erhielt die Firma TAGkonzept. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen.

6.1 Gab es im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister Hinweise oder Vermittlungstätigkeit durch Abgeordnete des Landtags, Bundestags oder EU-Parlaments?

Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen.

6.2 Falls ja, welche Abgeordneten haben Hinweise gegeben oder vermittelt?

6.3 Gab es im Zusammenhang mit den Hinweisen oder der Vemittlungstätigkeit eine Kommunikation mit den zuständigen Regierungsmitgliedern?

Die Fragen 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort auf Frage 6.1.