Schriftliche Anfrage: Einfluss des Rechtsanwalts Ernst Weidenbusch auf Geschäfte und Verwaltungshandeln des Freistaates Bayern?

Gemeinsam mit meinem Kollegen Florian Siekmann, befragte ich am 11.11.2021 die Staatsregierung bezüglich des Einflusses des Rechtsanwalts Ernst Weidenbusch auf die Geschäfte und das Verwaltungshandeln des Freistaates Bayern. Unsere Fragen wurden am 29.06.2022 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit allen Ressorts und der Staatskanzlei sowie auf Grundlage von Informationen der jeweiligen Beteiligungsunternehmen beantwortet:

Vorbemerkung des Ministeriums:
Aufgabenbedingt pflegt die Staatsregierung den ständigen Kontakt mit Vertretern aller
Fraktionen in Parlamenten auf Bundes- und Landesebene, insbesondere aber natürlich mit Mitgliedern der Regierungsfraktionen. Eine rechtliche Pflicht zur Erfassung und Dokumentation entsprechender Daten besteht nicht. Vor diesem Hintergrund erfolgten auch Kontakte mit dem Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU) – ganz überwiegend als situationsbedingter Austausch zu verschiedenen Themen der Tagespolitik und, im Rahmen seiner Zuständigkeit als Berichterstatter für Beteiligungsunternehmen im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, zu Themenstellungen der Beteiligungsverwaltung.
Eine Erfassung und Dokumentation erfolgt für alle Geschäftsbereiche im Rahmen der
Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Hierauf bezieht sich die Beantwortung. Trotz größter Sorgfalt kann nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise einzelne Berührungspunkte nicht erfasst wurden.
Die Schriftliche Anfrage zielt auf Berührungspunkte im Rahmen der verwaltungsbe
zogenen Tätigkeit ab. Berührungspunkte im Rahmen der Bearbeitung von gerichtlichen bzw. staatsanwaltlichen Verfahren sowie von vollzugsrechtlichen Vorgängen wurden daher bei den Gerichten und Justizbehörden nicht abgefragt und erfasst.
Ebenso wenig wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Verkehrsordnungs
widrigkeitsverfahren bei der Bayerischen Polizei abgefragt und erfasst. Dies gilt auch für schlichte Zahlungsabwicklungen durch die Staatsoberkasse.
Berührungspunkte, bei denen Ernst Weidenbusch weder als Anwalt noch in unklarer
Rolle fungierte (z. B. als Präsident des Bayerischen Jagdverbands e. V.), wurden – gemäß der Schriftlichen Anfrage – nicht erfasst.
Beteiligungen mit einem Beteiligungsanteil des Freistaates Bayern von bis zu ein
schließlich 50 Prozent wurden aufgrund des anderenfalls unverhältnismäßigen Aufwands nicht in die Erhebung miteinbezogen.
Das Steuergeheimnis steht der Offenbarung von Informationen zu Einzelsachver
halten entgegen, wenn entsprechende personenbezogene Daten Gegenstand eines steuerlichen Verfahrens nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) sind. Die dem parlamentarischen Fragerecht durch die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gesetzten Grenzen (Art. 101 Verfassung des Freistaates Bayern – BV) sind zu berücksichtigen.
Die hier gebotene Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und
grundsätzlich geschütztem Persönlichkeitsrecht rechtfertigt keine Offenbarung.
Generell gilt, dass sich das Verhalten von Abgeordneten innerhalb der gesetzlichen
Vorschriften und der Grundsätze des freien Mandats bewegen muss. Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags, die sich der Landtag aufgrund von Art. 4a Bayerisches Abgeordnetengesetz (BayAbgG) selbst gegeben hat, sind u. a. entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden, derPräsidentin / dem Präsidenten des Landtags schriftlich anzuzeigen. Die Erfüllung dieser Anzeigepflicht obliegt nicht der Kontrolle der Staatsregierung.
Die Beantwortung erfolgt für den Zeitraum vom 05.11.2018 bis zum 11.11.2021.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Berührungspunkte (bspw. Kontaktaufnahme, Korrespondenz, Tref fen, Vermittlung, Auftragswesen, Vertragswesen) gab es zwischen der Staatsregierung (Staatsministerien und Staatskanzlei) bzw. einer ihr unmittelbar nachgeordneten Behörde (einschließlich der Universitäten und Hochschulen) und dem Rechtsanwalt Ernst Weidenbusch?

1.2 Zu welchen konkreten Anlässen gab es eine Kontaktaufnahme seitens der Kanzlei Weidenbusch (mit Bitte um Nennung des Gesprächsgegenstands, Mandant, Adressat, Datum)?

1.3 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

2.1 Welche Berührungspunkte (bspw. Kontaktaufnahme, Korrespondenz, Tref fen, Vermittlung, Auftragswesen, Vertragswesen) gab es zwischen Unternehmen, an denen der Freistaat zu wenigstens 25 Prozent beteiligt war bzw. ist, oder Staatsbetrieben (z. B. Immobilien Freistaat Bayern – IMBY) und dem Rechtsanwalt Ernst Weidenbusch?

2.2 Zu welchen konkreten Anlässen gab es eine Kontaktaufnahme seitens der Kanzlei Weidenbusch (mit Bitte um Nennung des Gesprächsgegenstands, Mandant, Adressat, Datum)?

2.3 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

3.1 Welche Berührungspunkte (bspw. Kontaktaufnahme, Korrespondenz, Tref fen, Vermittlung, Auftragswesen, Vertragswesen) gab es zwischen der Staatsregierung (Staatsministerien und Staatskanzlei) bzw. einer ihr unmittelbar nachgeordneten Behörde (einschließlich der Universitäten und Hochschulen) und der Kanzlei Weidenbusch mit Sitz in Haar?

3.2 Zu welchen konkreten Anlässen gab es eine Kontaktaufnahme seitens der Kanzlei Weidenbusch (mit Bitte um Nennung des Gesprächsgegenstands, Mandant, Adressat, Datum)?

3.3 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

4.1 Welche Berührungspunkte (bspw. Kontaktaufnahme, Korrespondenz, Tref fen, Vermittlung, Auftragswesen, Vertragswesen) gab es zwischen Unternehmen, an denen der Freistaat zu wenigstens 25 Prozent beteiligt war bzw. ist, oder Staatsbetrieben (z. B. IMBY) und der Kanzlei Weidenbusch mit Sitz in Haar?

4.2 Zu welchen konkreten Anlässen gab es eine Kontaktaufnahme seitens der Kanzlei Weidenbusch (mit Bitte um Nennung des Gesprächsgegenstands, Mandant, Adressat, Datum)?

4.3 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

5.1 Welche Berührungspunkte (bspw. Kontaktaufnahme, Korrespondenz, Tref fen, Vermittlung, Auftragswesen, Vertragswesen) gab es zwischen der Staatsregierung (Staatsministerien und Staatskanzlei) bzw. einer ihr nachgeordneten Behörde (einschließlich der Universitäten und Hochschulen) und der Kanzlei Weidenbusch Deutlmoser mit Sitz in München?

5.2 Zu welchen konkreten Anlässen gab es eine Kontaktaufnahme seitens der Kanzlei Weidenbusch (mit Bitte um Nennung des Gesprächsgegenstands, Mandant, Adressat, Datum)?

5.3 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

6.1 Welche Berührungspunkte (bspw. Kontaktaufnahme, Korrespondenz, Treffen, Vermittlung, Auftragswesen, Vertragswesen) gab es zwischen Unternehmen, an denen der Freistaat zu wenigstens 25 Prozent beteiligt war bzw. ist, oder Staatsbetrieben (z. B. IMBY) und der Kanzlei Weidenbusch Deutlmoser mit Sitz in München?

6.2 Zu welchen konkreten Anlässen gab es eine Kontaktaufnahme seitens der Kanzlei Weidenbusch (mit Bitte um Nennung des Gesprächsgegenstands, Mandant, Adressat, Datum)?

6.3 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

Die Fragen 1.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nationalparkverwaltung Berchtesgaden
Zwischen der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden und Ernst Weidenbusch fand
am 19.03.2020 ein Treffen statt. Ernst Weidenbusch trat als anwaltliche Vertretung einer/s Beschäftigten auf. Es wurden dienstliche Sachverhalteerörtert.

Regierung von Oberbayern
Ernst Weidenbusch nahm am 07.05.2020 telefonischen Kontakt mit der Regierungs
präsidentin Maria Els auf. Gesprächsgegenstand waren Rechtsfragen zu einer Mitgliedschaft eines Mandanten im Verwaltungsrat einer Sparkasse.

Polizeipräsidium München
Am 13.12.2018 fand eine Besprechung mit Ernst Weidenbusch, seinem Mandanten
und vier Vertretern des Polizeipräsidiums München statt. Ernst Weidenbusch wurde mit Bezug zur Vergabe eines Nutzungsvertrags im Zusammenhang mit einem nach „Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Einsatzmittel als befreundeter Rechtsbeistand des etwaigen Vertragspartners des Polizeipräsidiums München von diesem beauftragt. Die Beratungsleistung umfasste insbesondere die gemeinsame Konsolidierung der Vertragsbedingungen im Entwurf des Nutzungsvertrags (Vertrag wurde am 11.06.2019 bezuschlagt).

Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (SLSV)
Ernst Weidenbusch ist seit 2005 Syndikus-Anwalt der Vertriebsgemeinschaft LOTTO-
TOTO in Bayern, bestehend aus Fachverband LOTTO-TOTO-Lotterien in Bayern e. V. (Bezirksstellenverband) und Bayerischer Toto- und Lotto-Verband e. V. (Annahmestellenverband). Damit sind von seinem Betätigungsbereich sowohl Themen der Annahmestellen, Bezirksstellen und des gesamten bayerischen Lottovertriebs erfasst.
Im Rahmen seiner Funktion als Syndikus des gesamten bayerischen Lottovertriebs
ergaben sich vielfältige Berührungspunkte zwischen Ernst Weidenbusch und der SLSV und teilweise dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH).
Folgende Berührungspunkte im Abfragezeitraum betreffen inhaltlich einen all
gemeinen Gedankenaustausch, bei denen Rechtsanwalt Ernst Weidenbusch Mitglieder des Vorstands der Lottovertriebsverbände in seiner Funktion als Syndikus begleitete:

  • Bezirksleitertagungen und Fachverbandstagungen
  • Sog. Präsidialgespräch zwischen der Geschäftsleitung und weiteren Vertretern der SLSV sowie den Vertretern des Annahmestellen- und Bezirksstellenverbands
  • Mitgliederversammlungen des Annahme- oder Bezirksleiterverbands sowie Fest- und Jubiläumsveranstaltungen des Lottovertriebs
  • Gespräche des bayerischen Lottovertriebs mit der Hausspitze des StMFH oder dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) über aktuelle Fragen des Glücksspielwesens

Daneben gab es in seiner Funktion als Syndikus Berührungspunkte anlässlich verschiedener konkreter Themenstellungen:

  • Lohnsteuerrechtliche Pauschalierung für Annahmestellenleiter
  • Umsetzung der Testkäufe zum Minderjährigenschutz
  • Coronamaßnahmen – Auswirkungen auf die Annahmestellen
  • Corona-Hilfen für Annahmestellen
  • ODDSET Dienstleistermodell/Abwicklung bestimmter Aufgaben über die Bezirksstellen anlässlich des Veranstalterwechsels von der SLSV zur ODDSET Sportwetten GmbH
  • Erlaubnisverfahren für die ODDSET-Vermittlungstätigkeit der Annahmestellen für die ODDSET Sportwetten GmbH

BayernLB
Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen HETA / Österreich 2018 gab es im November
und Dezember 2018 zahlreiche Berührungspunkte zwischen Ernst Weidenbusch bzw. der Kanzlei Weidenbusch Deutlmoser einerseits und Vertretern des StMFH sowie der BayernLB andererseits.
Herr Weidenbusch hatte die Vergleichsverhandlungen zunächst als Beteiligungs
beauftragter begleitet. Nach Auslaufen der Tätigkeit als Beteiligungsbeauftragter wurde die Kanzlei Weidenbusch Deutlmoser durch die BayernLB beauftragt, die Verhandlungen mit der österreichischen Seite auf Basis einer Honorarvereinbarung weiterzuführen.
In Vorbereitung des erfolgreichen Abschlusses des Vergleichs gab es zahlreiche Be
rührungspunkte wie Kontaktaufnahmen, Korrespondenz und Treffen. Anlässe waren, wie im Rahmen der Verhandlungsführung üblich, beispielsweise Äußerungen der österreichischen Seite, Positionierungen der BayernLB und Vorbereitungen für den
Austausch mit der österreichischen Seite. An Gesprächsterminen waren je nach An
lass verschiedene Vertreter der BayernLB (beispielsweise aus Vorstand und Rechtsabteilung) und des StMFH (beispielsweise Staatsminister, Amtschef, Abteilungsleiter) beteiligt.

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Am 08.10.2019 erfolgte eine E-Mail-Anfrage des Abgeordnetenbüros des Abgeordneten
Ernst Weidenbusch (CSU) an das StMFH zu einem Einzelfall. Die Anfrage bezog sich auf eine anwaltliche Mandatierung; das StMFH hat in der Sache nichts veranlasst. In derselben Angelegenheit erfolgte eine Anfrage des Abgeordnetenbüros am 29.11.2019 an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK), ebenfalls ohne weitere Veranlassung in der Sache durch das StMWK.

7.1 In welchen Fällen gab es Kontakte zwischen der Staatsregierung bzw. der ihr unmittelbar nachgeordneten Behörden und Ernst Weidenbusch, bei denen nicht vollständig klar war, in welcher Rolle (Abgeordneter, Rechtsanwalt…) Ernst Weidenbusch auftrat?

7.2 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

8.1 In welchen Fällen gab es Kontakte zwischen Unternehmen im mehrheitlichen Besitz des Freistaates oder Staatsbetrieben (z. B. IMBY) und Ernst Weidenbusch, bei denen nicht vollständig klar war, in welcher Rolle (Abgeordneter, Rechtsanwalt …) Ernst Weidenbusch auftrat?

8.2 Welche Teilnehmer waren an etwaigen Gesprächsterminen beteiligt?

Die Fragen 7.1 bis 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für die Einordnung, in welcher Rolle jemand an die Staatsregierung bzw. eine ihr untergeordnete Behörde oder Unternehmen herantritt, sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheidend.
Im Übrigen kann sich jede und jeder Abgeordnete, aber auch jede Privatperson wie
auch jede Unternehmerin und jeder Unternehmer mit Anfragen, Bitten oder Ähnlichem jederzeit an die Staatsregierung wenden. Die Staatsregierung hat regelmäßig keine Kenntnis über die hinter einer solchen Anfrage, Bitte oder Ähnlichem stehenden Verträge oder Interessen.

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ernst Weidenbusch bat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
um ein Gespräch zum Thema „Digitale Baugenehmigung“. Das Gespräch fand am 04.02.2020 im StMB mit mehreren Vertretern des StMB, unter anderem mit Mitgliedern der Projektgruppe, statt und drehte sich um den in der Pilotphase befindlichen Digitalen Bauantrag.

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Im Rahmen einer Unterstellung eines möglichen Fehlverhaltens strafrechtlicher Re
levanz beim Schalenwildmanagement der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden fanden 2019 zwei Treffen statt, an denen Ernst Weidenbusch teilnahm:

  • Gespräch am 28.05.2019 des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit dem Verband „Bund Bayerischer Berufsjäger e. V.“. Gesprächsgegenstand war der Einsatz von Berufsjägern und die Art der Jagd in
    den Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden.

  • Gespräch am 07.10.2019 des StMUV mit den Verbänden „Bayerischer Jagdverband e.V.“ und „Ökologischer Jagdverband e.V.“. Gesprächsgegenstand war das Schalenwildmanagement und der Stellenwert von Wald und Wild insbesondere im Nationalpark Berchtesgaden.

Im August / September 2019 gab es eine Korrespondenz zwischen dem Abgeordnetenbüro von Ernst Weidenbusch, dem StMUV und dem Landesamt für Umwelt. Das Abgeordnetenbüro bat um Übersendung der Artenschutzkartierung für ein Gebiet in der Gemeinde Eching / Lkr. Freising zur Überprüfung einer Bauanfrage.

Regierung von Oberbayern
Zwischen Vertretern der Regierung von Oberbayern und Ernst Weidenbusch fanden
im Abfragezeitraum mehrere Arbeitsgespräche zu verschiedenen Themen statt:

  • 22.05.2019: Arbeitsgespräche zu den Themen „Aufbewahrung von Waffen“ und „Nationalpark Berchtesgaden“
  • 06.05.2021: Arbeitsgespräch zum Thema „Annahmestelle mit Sportwettenvermittlung, Abgabe und Verzehr von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle“

Am 02.04.2020 gab es eine Kontaktaufnahme von Ernst Weidenbusch bezüglich des Vollzugs der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Konkret ging es um die Schließung eines Schreibwarengeschäfts mit Lotto- und Wettannahmestelle im Zusammenhang mit der BayIfSMV.

Generalstaatsanwaltschaft München
Am 16.06.2020 fand auf Initiative von Ernst Weidenbusch eine Besprechung bei der
Generalstaatsanwaltschaft München zu Fragen des Jagdrechts statt, an der neben Ernst Weidenbusch Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft Traunstein und des Vereins „Wildes Bayern e. V.“ teilnahmen.
Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München waren aufgrund von Straf
anzeigen im Namen des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ mehrere Ermittlungsverfahren durch die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft eingeleitet und in der Folge gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden. Gegenstand der Besprechung war nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München die Erörterung der rechtlichen Hintergründe für die Einstellung.