Schriftliche Anfrage: Die Arbeit des Datenerfassungs- und Scanzentrums Wunsiedel

Am 04.04.2023 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der Arbeit des Datenerfassungs- und Scanzentrums Wunsiedel. Meine Fragen wurden am 26.04.2023 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beantwortet:

1.1 Wie viele Dokumente wurden im Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel seit 2018 digital erfasst (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

1.2 Wie ist die Aufteilung der Gesamtzahl (bitte prozentual nach Kalenderjahren und Regierungsbezirken angeben) auf die unterschiedlichen Dokumentenarten (Steuererklärung, Dienstausweis, Sterbefallanzeigen etc.)?

1.3 Wie viele Dokumente anderer Bundesländer wurden seit 2018 digital erfasst (bitte nach Dokumentenart, Bundesland und Kalenderjahren aufschlüsseln)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden gemeinsam beantwortet.
Digitalisierte Erklärungen und Dokumente:

Darüber hinaus wurden Dokumente für die Zentralstelle § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) des Finanzamts München und für die Betriebsprüfung im Rahmen von Tests gescannt.
Eine Aufgliederung nach Regierungsbezirken wird nicht gesondert erfasst. Die Berechnung stellt einen nicht vertretbaren Mehraufwand dar und muss daher unterbleiben. Prozentuale Angaben können darüber hinaus aufgrund der Tätigkeit des Datenerfassungs- und Scanzentrums nicht berechnet werden. Das Datenerfassungs- und Scanzentrum nimmt neben der Scantätigkeit zusätzlich auch Tätigkeiten im Bereich der personellen Datenerfassung und Unterstützungsleistungen für die Finanzämter wahr.
Im Zeitraum 2019 bis 2022 wurden folgende Dokumente im EDV-Verfahren für die Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen personell erfasst:

Zudem wurden seit 2019 insgesamt 5 556 Dienstausweise der Steuerfahndung, Schülerausweise und Studierendenausweise erstellt.
Das Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel unterstützt die Finanzämter zeitweise bei verschiedenen Aufgaben. Zu nennen sind hier die Eingabe von ELSTAM-Daten, Befüllung der FA-LK-Verbindungsdatei, die Bereinigung von Adressdaten zur Vorbereitung der Grundsteuerreform, Unterstützung der Informations-Hotline der Bayerischen Grundsteuer und Zentralen Eingangsbearbeitungsstelle Bewertung und Versandaktionen.

2.1 Wie viele Beweismittel wurden seit 2018 für die Steuerfahndung von dem Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel digital erfasst (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

2.2 In wie vielen Einsätzen der Steuerfahndung wurden seit 2018 Beweismittel digital erfasst (bitte prozentual und in absoluten Zahlen nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

2.3 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für das Scannen der Beweismittel für die Steuerfahndung zuständig?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam beantwortet.
Beweismittel werden momentan nur in ausgewählten Einzelfällen gescannt, eine prozentuale Angabe entfällt daher. Ab 2. Quartal 2023 erfolgte eine Ausdehnung des Angebots auf alle bayerischen Steuerfahndungsstellen.

Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von freien Personalkapaziäten, der Dringlichkeit des Steuerfahndungsfalls, vom Umfang bzw. der Beschaffenheit der zu scannenden Beweismittel und der gewünschten Bearbeitungsart abhängig.

3.1 Mit welchem Transportmittel werden Dokumente zum Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel transportiert (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken und Verwaltungen)?

3.2 Wie häufig erfolgt der Transport nach Wunsiedel (bitte aufschlüsseln nach Verwaltungen und Regierungsbezirken)?

3.3 Werden Transporte von und zu den Regierungsbezirken zentralisiert durchgeführt?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anlieferung und Rücksendung von Steuererklärungen aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen sowie der Sterbefallanzeigen und Freibelege wird gemäß Rahmenvertrag mit DHL durchgeführt. Steuererklärungen sind zeitkritische Dokumente, die grundsätzlich eine tägliche Anlieferung bedürfen. Sterbefallanzeigen und Freibelege werden abhängig vom Umfang angeliefert.
Die Anlieferung der Beweismittel in ausgewählten Einzelfällen erfolgt durch die Steuerfahndungsstellen mit Dienstfahrzeugen bei einer Lieferfahrt.
Die Personalakten, die Akten der Staatsschuldenverwaltung und Akten LOTTO Bayern werden von den jeweiligen Behörden mit Dienstfahrzeugen bei einer Lieferfahrt oder in vereinbarten Tranchen angeliefert.
Es erfolgt kein zentralisierter Transport von und zu einzelnen Regierungsbezirken.

4.1 Erfolgt der oben genannte Transport durch ein Dienstleistungsunternehmen oder Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter?

4.2 Wie hoch waren die Kosten für den Dokumententransport seit 2018 (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

4.3 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am Transport der Dokumente beteiligt?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Transport mit dem Dienstleister DHL erfolgt mit klimafreundlichen „GoGreen“ Versand inkl. CO2-Kompensationsmaßnahmen. Im Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel sind keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Transport von Dokumenten beteiligt.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Thüringen tragen die Transportkosten selbst. Hierzu kann keine Aussage getroffen werden.
Die Transportkosten aus dem Rahmenvertrag mit DHL für die Steuererklärungen, Sterbefallanzeigen und Freibelege der bayerischen Finanzämter belaufen sich im Jahr 2018 auf 196.411 Euro, im Jahr 2019 auf 210.289 Euro, im Jahr 2020 auf 186.700 Euro, im Jahr 2021 auf 173.018 Euro und im Jahr 2022 auf 285.733 Euro.

5.1 Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Lieferung eines Dokuments und der Übermittlung der digitalen Daten (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2018)?

5.2 Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Lieferung eines Beweismittels der Steuerfahndung und der Übermittlung der digitalen Daten (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2018)?

5.3 Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Lieferung eines Dokuments aus einem anderen Bundesland und der Übermittlung der digitalen Daten (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2018)?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach der Anlieferung werden die Dokumente in der Regel innerhalb eines Arbeitstages im Datenerfassungs- und Scanzentrum gescannt. Die Übermittlung der digitalen Daten an das Rechenzentrum erfolgt unmittelbar nach dem Scannen.
Gescannte Steuererklärungen durchlaufen vor der Übermittlung mehrere Fachverfahren, wodurch eine Verarbeitungsdauer von regelmäßig ein bis zwei Arbeitstagen hinzukommt, bis die Daten den Finanzämtern zur Weiterbearbeitung angezeigt werden. Bei hohem Arbeitsanfall kann sich dieser Zeitraum temporär im Einzelfall verlängern.
Die Übermittlung bei Beweismitteln der Steuerfahndung erfolgt nach Vereinbarung bzw. nach Erledigung des Auftrags.

6.1 Gibt es eine festgelegte Maximalbearbeitungsdauer für die Digitalisierung eines Dokuments?

6.2 Im Fall einer Maximalbearbeitungsdauer: Wie hoch ist diese?

6.3 In wie vielen Fällen wurde diese seit 2018 überschritten (aufgeschlüsselt nach Bearbeitungsdauer und Verwaltung, aus der das Dokument stammt)?

Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden gemeinsam beantwortet.
Für das Scannen von Steuererklärungen gibt es grundsätzlich keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Für die Bundesländer Thüringen und Rheinland-Pfalz ist in den jeweiligen Kooperationsvereinbarungen eine Bearbeitungsdauer in Höhe von drei Tagen festgelegt. Diese gilt für den Regelfall ab Eingang im Datenerfassungs- und
Scanzentrum Wunsiedel.
Für sonstige Scanaufträge wird die Bearbeitungsdauer, abhängig von den Kapazitäten (personell und technisch), jeweils individuell vereinbart.
Die vereinbarte Bearbeitungsdauer wird in der Regel eingehalten. Soweit diese aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise überschritten wird, erfolgt eine Abstimmung mit der jeweiligen Lieferbehörde.

7.1 Wie erfolgt der Transport der Dokumente aus anderen Bundesländern?

7.2 In welchem Rhythmus treffen Dokumente aus anderen Bundesländern im Scanzentrum ein?

7.3 Wie hoch sind die Einkünfte aus der Datenerfassung für andere Bundesländer (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesland angeben)?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Zu- und Rücklieferungen der Steuererklärungen für die Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz erfolgen mit DHL. In der Regel erfolgt eine tägliche Zulieferung. Bei zeitweisen geringen Zuliefermengen zum Teil auch in größeren Abständen.
Die Einkünfte aus der Datenerfassung für Rheinland-Pfalz belaufen sich für die Jahre 2018 bis 2022 auf 11.140.000 Euro, für Thüringen für die Jahre 2019 bis 2022 auf 4.510.355 Euro.