Schriftliche Anfrage: Beziehungen zwischen Alfred Sauter und dem Landratsamt Günzburg?

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Florian Siekmann, Stephanie Schuhknecht und Maximilian Deisenhofer befragte ich am 12.11.2021 die Staatsregierung bezüglich der Beziehungen zwischen Alfred Sauter und dem Landratsamt Günzburg. Unsere Fragen wurden am 21.12.2021 von dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration beantwortet:

Vorbemerkung des Ministeriums:

Die Beantwortung der Fragen wurde gem. § 71 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf den Bereich des staatlichen Landratsamts Günzburg beschränkt.
Die Beantwortung der Fragen 3 bis 8 bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffung
von „Persönlicher Schutzausrüstung“ (PSA) zur Bewältigung der Coronapandemie während der jeweiligen Katastrophenfälle. PSA ist nach den Begriffsbestimmungen zum Zwecke der einheitlichen Auslegung des Untersuchungsauftrags des Untersuchungsausschusses (Landtagsbeschluss vom 08.12.2021, Drs. 18/19202) definiert: Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden, sowie alle medizinischen und Community-Masken. Regelbeschaffungen von Schutzausrüstung für den allgemeinen Dienstbetrieb der unterschiedlichsten Stellen des Landratsamts Günzburg werden nachfolgend nicht beleuchtet. Aufgrund der Vielzahl der insbesondere zu Beginn der Pandemie getätigten kleineren Beschaffungsmaßnahmen sind Beschaffungen unter 2.500 Euro nachfolgend nicht aufgeführt.

Wir fragen die Staatsregierung:

1.1 Wann hat sich der Abgeordnete Alfred Sauter (fraktionslos) zwischen 2020 und heute mit Vertreterinnen bzw. Vertretern des Landratsamts Günzburg getroffen bzw. mit Vertreterinnen/Vertretern des Landratsamts Günzburg besprochen (bitte unter Angabe des konkreten Datums)?

1.2 Welchen Inhalt hatten diese Gespräche jeweils?

1.3 Welche Personen bzw. Abteilungen des Günzburger Landratsamts haben an diesen Gesprächen jeweils teilgenommen?

2.1 Inwiefern war für die Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landratsamts ersichtlich, in welcher Funktion (privat, Abgeordneter, Kreisrat, Anwalt etc.) der Abgeordnete Alfred Sauter (fraktionslos) im Zuge der Kontaktaufnahme und während der Gespräche aufgetreten ist?

An Kontaktaufnahmen durch den Abgeordneten Alfred Sauter (fraktionslos) sind nach Mitteilung des Landratsamts Günzburg zu nennen:
15.07.2020: Besprechung im Zuge eines Kiesabbauvorhabens – Verfüllung einer Kiesabbaufläche
Landratsamt (LRA) Günzburg: Landrat, Fachbereich (FB) Wasserrecht

Die Terminvereinbarung erfolgte über das Landtagsbüro.

25.08.2020: Besprechung mit Faschingsgesellschaften – Fasching während Corona
LRA Günzburg: Landrat

Die Teilnahme erfolgte als Landtagsabgeordneter.

19.10.2020: Gespräch mit dem katholischen und evangelischen Dekan – Kirchliche Feiern während Corona
LRA Günzburg: Landrat

Die Teilnahme erfolgte als Landtagsabgeordneter.

22.10.2020: Gespräch zum Thema Afrikanische Schweinepest – Vorbereitungen und mögliche Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest mit dem Bayerischen Bauernverband
LRA Günzburg: Landrat, FB Veterinärwesen

Die Teilnahme erfolgte als Landtagsabgeordneter.

26.04.2021: Verleihung Bundesverdienstorden
LRA Günzburg: Landrat

Die Teilnahme erfolgte als Landtagsabgeordneter.

2.2 Hat der Abgeordnete Alfred Sauter (fraktionslos) bei beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten mit dem Landratsamt Günzburg in schriftlicher oder mündlicher Form seine Mitgliedschaft im Landtag kenntlich gemacht (vgl. Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags)?

Die Mitgliedschaft vom Abgeordneten Alfred Sauter (fraktionslos) im Landtag ist im Landratsamt Günzburg allgemein bekannt.

2.3 Wie oft ist der Abgeordnete Alfred Sauter (fraktionslos) bzw. die Kanzlei Sauter & Wurm bzw. die Kanzlei Gauweiler & Sauter bzw. die Firma Pecom in den vergangenen zehn Jahren in juristischen bzw. sonstigen Angelegenheiten im Auftrag des Landratsamts Günzburg tätig geworden (bitte fallweise aufschlüsseln, Zeitpunkt und Kontext angeben)?

Es erfolgte kein Tätigwerden.

3.1 Wie viele Personen des Landratsamts Günzburg waren seit Ausbruch der Coronapandemie mit der Beschaffung von PSA beauftragt?

Im Landratsamt Günzburg wurde die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) mit der Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung beauftragt. Innerhalb der FüGK wurde ein Team „Beschaffung“ etabliert, welches im Kern aus vier Personen bestand.
Dieses Team hat weitläufig Angebote aus verschiedensten Bereichen eingeholt und
der Leitung der FüGK zur Entscheidung vorgelegt. Dabei wurden überwiegend Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

3.2 Welche Stellen waren mit der Beschaffung von PSA beauftragt?

Es war nur die FüGK mit der Beschaffung von Schutzausrüstung beauftragt (siehe Antwort zu Frage 3.1).

3.3 Welche Artikel von PSA hat das Landratsamt Günzburg seit Ausbruch der Coronapandemie konkret beschafft (bitte unter Angabe des Datums)?

Es wurde seit Beginn der Coronapandemie folgende PSA zur Versorgung der Einrichtungen im Landkreisgebiet beschafft. Dies war notwendig, da insbesondere im Anfangsstadium die Versorgung durch den Freistaat Bayern den Bedarf vor Ort nur zu einem Bruchteil erfüllen konnte:

4.1 Was waren jeweils die Bezugsquellen bei der Anschaffung von PSA?

Die Bezugsquellen waren unterschiedlichster Natur. So wurde insbesondere zu Beginn der kurzfristige Bedarf bei lokalen Händlern und auch durch Rückkauf bei endverbrauchenden Betrieben vor Ort gedeckt. Gleichzeitig wurde auch über Großhändler bezogen, welche jedoch eine kurzfristige Lieferung nicht gewährleisten konnten.

4.2 Wie kam der Kontakt zwischen Lieferanten/Herstellern und Behörde jeweils konkret zustande?

Der Kontakt kam durch Internetrecherche und telefonische Anfragen seitens der FüGK und der angeschlossenen Kommunikationsgruppe Führung (KomFü) zustande. Diese Daten wurden im Anschluss an das Team „Beschaffung“ zur Einholung von Angeboten weitergegeben.

4.3 Welche Zertifizierung wurde hierfür jeweils genau vorausgesetzt?

Die PSA wurde nach den jeweils zum Auftragsdatum gültigen Zertifizierungen beschafft.

5.1 Welche Lieferungen wurden beanstandet oder zurückgewiesen?

Es wurden keine Lieferungen beanstandet oder zurückgewiesen.

5.2 Welche PSA wurden nachträglich aus dem Verkehr gezogen?

Nachträglich wurden 1 475 FFP2-Masken aus dem Verkehr gezogen.

5.3 Was waren jeweils die Ursachen?

Bei diesen FFP2-Masken fehlte die medizinische Zulassung. Dies teilte der Lieferant im Nachgang mit, sodass die Masken nicht mehr im medizinischen Bereich einsetzbar waren und nur als einfacher Mund-Nasen-Schutz verwendet werden konnten.

6.1 Mit welchen Lieferanten bzw. Herstellern hat das Landratsamt im Zuge der Beschaffung Verhandlungen geführt?

Siehe Frage 4.1.

6.2 In welchen Fällen sind Vertragsabschlüsse bzw. Bestellungen nach Empfehlungen von Abgeordneten des Landtags, des Bundestags oder des EU-Parlaments zustande gekommen?

Es gab seitens des Teams „Beschaffung“ und der gesamten FüGK keine Absprachen, Bestellungen oder Vertragsabschlüsse mit Unterstützung von Abgeordneten des Landtags, Bundestags oder des EU-Parlaments.

6.3 Um welche Abgeordneten handelte es sich dabei konkret?

Entfällt.

7.1 Inwiefern wurden in diesem Zusammenhang Provisionen fällig (bitte unter Angabe des jeweiligen Empfängers und der jeweiligen Summe)?

Es wurden in Zusammenhang mit der Beschaffung von PSA zu keiner Zeit Provisionen fällig.

7.2 Wie hoch sind die Kosten für Anschaffung von PSA durch das Landratsamt Günzburg seit Ausbruch der Coronapandemie (bitte nach Artikeln aufschlüsseln)?

Hinweis
Eine detaillierte Aufschlüsselung ist aufgrund der Vielzahl an getätigten Beschaffungen
und der Kürze der Frist nicht möglich. Die oben aufgeführten Summen enthalten jeweils Beträge der Beschaffungen größer 2.500 Euro gerundet auf volle 1.000 Euro. Insgesamt wurden dem Landkreis Günzburg mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 17.06.2021 Aufwendungen zur Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung i. H. v. 1.195.770,78 Euro erstattet.

7.3 Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamtes Günzburg hat sich der Abgeordnete Alfred Sauter (fraktionslos) bezüglich der Beschaffung von PSA ausgetauscht (bitte fallweise aufschlüsseln, Zeitpunkt und Kontext angeben)?

Ein Austausch im Sinne der Fragestellung fand nicht statt.

8.1 Welche Formen der Vergabe kamen bei der Beschaffung von PSA durch das Landratsamt Günzburg jeweils zur Anwendung?

Die Beschaffung wurde in Form einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Für Kleinbeschaffungen bis 1.000 Euro wurden auch Direktaufträge erteilt.

8.2 An welche Einrichtungen wurden die PSA jeweils vergeben?

Die Verteilung der Schutzausrüstung an die Einrichtungen im Landkreis erfolgte gemäß der Innenministeriellen Schreiben (IMS) vom 20.03.2020 und 22.03.2020 (GZ: D4-2257-3-35).

8.3 Wie hoch ist aktuell der Bestand eingelagerter PSA im Landratsamt Günzburg (bitte nach Art und Einkaufswert der PSA aufgeschlüsselt)?

Aktuell lagert im dezentralen Pandemiezentrallager des Landkreises Günzburg folgende PSA: