Schriftliche Anfrage: Baumaßnahmen am Großen Kornberg im Fichtelgebirge

Am 19.01.2022 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der Baumaßnahmen am Großen Kornberg im Fichtelgebirge. Meine Fragen wurden am 10.02.2022 von dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beantwortet:

Meine Vorbemerkung:

Drs. 18/12555
Im Rahmen verschiedener Baumaßnahmen wird aktuell an der Realisierung eines
Mountainbikeparks sowie damit verbundener Baumaßnahmen am Großen Kornberg im Fichtelgebirge gearbeitet. Einige der Maßnahmen werden insbesondere mit bayerischen (Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen – RÖFE) sowie europäischen (LEADER) Fördermitteln gefördert. Zu den Förderprogrammen sowie im Nachgang zur bereits beantworteten Schriftlichen Anfrage vom 18.12.2020 (Drs. 18/12555) ergeben sich nun weitere Fragen.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Ergebnisse brachte das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die Baumaßnahmen (insb. Mountainbike-Trails, Zauberteppich, Kornberghaus) am Großen Kornberg im Fichtelgebirge?

Der vorgelegte Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht) beinhaltet Aussagen über die Betroffenheit der Schutzgüter Menschen einschließlich menschlicher Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.
Hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden umfangreiche
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt.
Zusammenfassend wurde vom bearbeitenden Büro ausgeführt, dass von dem Vor
haben bei Umsetzung der im UVP-Bericht beschriebenen Maßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen. Diese Auffassung wird von den zuständigen unteren Naturschutzbehörden sowie der höheren Naturschutzbehörde geteilt.
Im Einzelnen kommt die durchgeführte UVP insbesondere zu folgenden Ergebnissen:

Im Untersuchungsraum wurden relevante Tierarten nach Anhang IV der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und nach Art. 1 Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen bzw. als potenziell vorkommend gewertet. Hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen enthält die dem UVP-Bericht zugrundeliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung umfangreiche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Schaffung und Optimierung von Ersatzquartieren und -habitaten für Fledermäuse, Vögel und Zauneidechsen. Für eine mögliche Störung der Wildtiere wurde durch Allgemeinverfügungen eine störungsfreie Schutzzone ausgewiesen.
Durch den Bau des Mountainbikeparks werden 1,1550 ha Waldfläche in Anspruch ge
nommen, welche nach dem Bau jedoch wieder renaturiert und bewirtschaftet werden.
Bäume, welche auch während der Baumaßnahme stehen bleiben, sind durch umfang
reiche Vorkehrungen, wie Überbauung der Wurzeln mit 20 cm hoher Mineralschicht, teilweise Bauen in Handarbeit und Einhaltung der Vorgaben der DIN 18920 zu schützen. Baubedingt beanspruchte Staudenflure, Zwergstrauchheiden u. ä. sind wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für die dauerhafte Rodungsfläche sowie das verlorengehende Extensivgrünland, Saumstrukturen und Zwergstrauchheiden erfolgt eine Kompensation durch Ersatzaufforstung und Wiederherstellung von artenreichen Biotopstrukturen in den umliegenden Gemeinden.
Durch den Betrieb des Mountainbikeparks sind aufgrund eines erhöhten Besucher
andrangs negative Störungen, insbesondere durch das Nebeneinander von Mountainbikern und Wanderern zu befürchten. Diese sind durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. ein Besucherlenkungskonzept und Warnschilder, zu minimieren.

1.2 Wie begründet sich die Abweichung der momentanen Planung von den Plänen, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung zugrunde gelegt wurden, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung eines Forschungsstandorts der Universität Leipzig im Untersuchungsraum, die Erhöhung der Zahl der angebrachten Trailmonitore von 18 auf 30 sowie die laut Pachtausschreibung zu erwartenden Events und Sportveranstaltungen?

Die Einrichtung eines Forschungsstandorts der Universität Leipzig auf dem Gebiet des Großen Kornbergs ist keine Maßnahme des Zweckverbands. Dieser hat die Maßnahme weder beauftragt noch hat er auf den Forschungsumfang Einfluss. Nach Kenntnis der zuständigen unteren Naturschutzbehörde werden dazu ausschließlich schon bestehende Hütten der Bergwacht genutzt, eventuelle Umbauten der Hütten sind dort bislang nicht bekannt. Eine Erhöhung der Zahl der anzubringenden Monitore ist ebenfalls nicht bekannt. In den Planunterlagen, welche der Baugenehmigung
zugrunde lagen, sind die Standorte von 18 Monitoren eingezeichnet. Auch in den
Unterlagen der öffentlichen Ausschreibung sind nach Mitteilung des Zweckverbands 18 Monitore vorgesehen.
Zurzeit liegt lediglich ein Interimspachtvertrag bis 30.04.2022 vor. Bei den ange
dachten Events und Sportveranstaltungen handelt es sich nach Auskunft des Zweckverbands um eventuelle Abfahrtsrennen bei entsprechender Schneelage und einen Berggottesdienst. Solche Veranstaltungen haben auch in der Vergangenheit regelmäßig am Kornberg stattgefunden.

1.3 Welchen Einfluss hätten diese Planabweichungen bei Berücksichtigung auf das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gehabt?

Nach Auskunft der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Wunsiedel sind keine Planabweichungen ersichtlich bzw. bekannt, die bei Erstellung der UVP hätten berücksichtigt werden müssen.

2.1 Welche Ergebnisse brachte die Prüfung im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zu den RÖFE?

Die Prüfung aller Zuwendungsvoraussetzungen hat ergeben, dass es sich um ein förderwürdiges und förderfähiges RÖFE-Vorhaben handelt. Die Fördervoraussetzungen wurden vollumfänglich erfüllt.

2.2 Wurden aufgrund der RÖFE Änderungen an den Planungen gefordert oder vom Antragsteller vorgenommen?

Die Planung, die dem finalen Zuwendungsantrag zugrunde liegt, ist das Produkt vieler Besprechungen und Abstimmungen zwischen der Bewilligungsbehörde Regierung von Oberfranken und dem Antragsteller Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren
hinweg. Während dieses Zeitraums wurden wiederholt Planungsmodifikationen vor
genommen.

3.1 Welche Ergebnisse brachte die Prüfung der Barrierefreiheit der aus RÖFE-Mitteln beantragten Maßnahmen?

Die RÖFE in ihrer geltenden Fassung vom 29.04.2020 lauten wie folgt:
Nr. 5.7: Die für das Vorhaben geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barriere
freiheit sind einzuhalten. Darüber hinaus muss das Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen. Bei Vorhabenplanungen sind die zuständigen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung nach Art. 18 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) anzuhören.
Es wird auf das Konzept zur Umsetzung der Barrierefreiheit des Zweckverbands vom
18.02.2020 in der Anlage verwiesen. Die Behindertenbeauftragte des Lkr. Wunsiedel wurde angehört und hat mit Schreiben vom 28.02.2020 ihre Stellungnahme abgegeben.
Letztlich kommt die Bewilligungsbehörde zu dem Schluss, dass es in der Natur der
Sache eines Mountainbikeparks mit derartigen Trails liegt, dass grundsätzlich keine Barrierefreiheit im klassischen Sinn hergestellt werden kann.
Es zeigt sich aber in den Antragsunterlagen deutlich, dass man sich mit der Inklusion
behinderter Menschen (z. B. körperlich oder sehbehindert) beschäftigt und Möglichkeiten durchdacht hat, eine Inklusion im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten zu schaffen.

3.2 Sind alle mit RÖFE-Mitteln beantragten Maßnahmen barrierefrei?

Nein.

3.3 Wenn nein, wie rechtfertigt die Staatsregierung die Förderung entgegen der RÖFE?

Siehe Antwort auf Frage Nr. 3.1.

4. Welche Ergebnisse brachte die Prüfung des Businessplans der aus RÖFE-Mitteln beantragten Maßnahmen?

Diese Frage wurde bereits gleichlautend in der Landtagsanfrage vom 18.12.2020 unter Frage 5 gestellt. Damals wurde wie folgt geantwortet: „Die Regierung von Oberfranken hat unter anderem die touristische Bedeutung des Vorhabens mit den Investitions- und Betriebskosten in Relation gesetzt. Dabei wurden die staatlichen Zuschüsse als gerechtfertigt bewertet. Ausschlaggebend war unter anderem die Bedeutung für den Tourismusstandort einschließlich der sich aus der Ansiedlung des Parks für den örtlichen Tourismus ergebenden positiven Synergien.“

5.1 Welche naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen konnten bereits umgesetzt werden?

Bislang wurde die Ausgleichsmaßnahme „Schaffung eines Wildschutzgebietes für Wolf, Luchs, Wildkatze, Auerhuhn und Schwarzstorch am Großen Kornberg“ umgesetzt und durch die Landratsämter Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Regelung des Erholungsverkehrs am Großen Kornberg erlassen.
Weitere Ausgleichsmaßnahmen wurden bislang noch nicht umgesetzt, da der Ge
nehmigungsbescheid vom 13.07.2021 beklagt wurde und zurzeit ein Klageverfahren sowie ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth anhängig ist.
Mit Blick auf diese Verfahren ruhen alle beabsichtigten Baumaßnahmen und daher
auch die hierfür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Seitens des Bauherrn wird ein ökologischer Baubegleiter mit der Umsetzung der oben geschilderten Maßnahmen beauftragt werden.
Als Kompensationsmaßnahme haben zudem Ersatzaufforstungen zu erfolgen. Hier
für ist ein Flächenankauf in Zell geplant.

5.2 Welche naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen sind noch geplant?

Folgende Ausgleichsmaßnahmen wurden im UVP-Bericht beschrieben und durch Bescheid vom 13.07.2021 angeordnet:
Anbringen von Fledermausbrettern am neu errichteten Gebäude
Schaffung eines Wildschutzgebietes für Wolf, Luchs, Wildkatze, Auerhuhn und Schwarzstorch am Großen Kornberg (Allgemeinverfügung)
Schaffung und Optimierung von Ausweich- und Ersatzhabitaten für die Zauneidechse
Anbringen von Nisthilfen für störungsempfindliche baumhöhlenbewohnende Brutvögel
Schaffung von Höhlen- und Habitatbäumen durch Nutzungsverzicht in den angrenzenden Waldbereichen
Wiederansiedelung von Bärlappgewächsen

Folgende Ausgleichsmaßnahmen wurde zusätzlich zum UVP-Bericht aufgenommen:
Freischneiden lokaler Heidelbeerbestände
Einhaltung eines entsprechenden Abstands zur Piste bzw. das Errichten von Totholzriegeln entlang der Skipiste als Zusatz für die Vermeidungsmaßnahme 11 V
Beobachten und Verhindern der Einwanderung von Neophyten

5.3 Konnten alle naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen im Jahr 2021 umgesetzt werden (siehe Antwort auf Frage 4.2 in Drs. 18/12555)?

Siehe Antwort auf Frage 5.1.

 

Anlagen:
Anlage 1 – UVP-Bericht des LRA Wunsiedel
– Anlage I: Strecken- u. Eingriffsplan MtB-Basecamp Kornberg
– Anlage IIa: Waldrechtl. Beurteilung des MtB-Parks Gr. Kornberg
– Anlage IIb: Lageskizzen zur waldrechtl. Beurteilung
– Anlage III: Entwurf Allgemeinverfügung über Schutzgebiet
Anlage 2 – Konzept zur Umsetzung der Barrierefreiheit