Schriftliche Anfrage: Anfrage Bayerische Schlösserverwaltung 2

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Dr. Sabine Weigand, Claudia Köhler und Christian Zwanziger befragte ich am 01.07.2022 die Staatsregierung bezüglich der Bayerischen Schlösserverwaltung. Unsere Fragen wurden am 29.09.2022 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantwortet:

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 In welchem zeitlichen Takt werden alle Bauanlagen (Gärten und Einzelbauten) auf ihren Bauzustand überprüft?

Für jede Liegenschaft findet mindestens einmal jährlich eine Baubegehung statt, bei der Verkehrssicherheit, Standsicherheit, Brandschutz und Bauzustand von Gebäuden und baulichen Anlagen im Außenbereich (z. B. in den Gärten) überprüft werden.
Die historischen Gärten der Schlösserverwaltung werden daneben von den Fach
leuten der Außenverwaltungen, meist im Rahmen ihrer täglichen Arbeit in den Objekten, auf ihren Zustand überprüft. Dies gilt für Wege, Gewässer, Wiesen und Gehölze. Zusätzlich werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die entlang der Verkehrsflächen stehenden Gehölzbestände einmal pro Jahr nach den Vorgaben der Durchführungsbestimmung für Baumkontrolle und Baumpflege kontrolliert.

1.2 In welchem baulichen Zustand befinden sich die von der Schlösserverwaltung betreuten Objekte (bitte aufschlüsseln: Name, ggf. Teilbereich, Zustand nach Bauzustandsstufen der Kultusministerkonferenz, genaue Zustandsbeschreibung der Schäden)?

Die in Nutzung befindlichen Gebäude der Schlösserverwaltung entsprechen grundsätzlich Bauzustandsstufe 1 der Kultusministerkonferenz. Bei diesen Gebäuden sind Standsicherheit und Nutzung nicht gefährdet und die Mängel oder Bauschäden können im Rahmen der Instandhaltung beseitigt werden. Die Objekte der Schlösserverwaltung, an denen Baumaßnahmen aktuell notwendig sind, können Kap. 06 16 Tit. 701 01 und der Anlage S zu Kap. 06 16 entnommen werden.

1.3 Nach welchen ökologischen/nachhaltigen Prinzipien agiert die Schlösserverwaltung beim Betrieb ihrer Bauanlagen (Ausstattung sowie Renovierung bzw. Sanierung von Arbeits- und Wohnräumen, beispielsweise in Bezug auf Baustoffe/Materialien, Bau-Müll/Müll, Energieaufwand, Klimaneutralität usw.)?

Nach den allgemeinen Grundsätzen der Denkmalpflege werden bei Reparaturen und Restaurierungen historische Bauteile weitgehend erhalten und nur wenig neue Baumaterialien eingebracht und auszutauschende Teile mit artgleichen Materialien ersetzt. Allein die lange, oft mehrere hundert Jahre Standzeit und die langen Instandsetzungszyklen sprechen für die Nachhaltigkeit und Ökologie.

2.1 Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Bauaufgaben entweder extern vergeben oder innerhalb der Schlösserverwaltung geplant/ausgeführt werden?

Bauaufträge werden an Dritte vergeben, wenn staatlicherseits nicht über das erforderliche Fachpersonal und/oder die benötigten Maschinen und Geräte verfügt werden kann. Die Entscheidungskriterien ergeben sich aus der jeweiligen Einzelmaßnahme und den rechtlichen Vorgaben der Vergabevorschriften.

2.2 Nach welchen Leitlinien werden Bauaufträge an Drittunternehmen bzw. -personen vergeben (bitte inkl. Gewichtung von Regionalität, Nachhaltigkeit, Fachkompetenz usw.)?

Die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an Dritte (Planungsbüros und Firmen) erfolgt ausschließlich nach der jeweils geltenden Richtlinie für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau) und den einschlägigen Vergaberichtlinien (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV, u. a.).

2.3 Wie wird eine fachgerechte Ausführung der Bauaufgaben durch Drittunternehmen bzw. -personen sichergestellt?

Im Vergabeverfahren wird die Qualifizierung von Planern und Firmen u. a. durch die Referenzprüfung anhand projektspezifischer Kriterien transparent sichergestellt. Darüber hinaus wird die fachgerechte Umsetzung der Planung und der Bauausführung durch die Begleitung der Maßnahme durch die Beschäftigten der Staatlichen Bauämter sowie der Schlösserverwaltung sichergestellt.

3.1 Welche Kenntnisse hat die Schlösserverwaltung über die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Schloss- und Gartenanlagen, insbesondere auch deren Statik (beispielsweise erhöhte Temperaturschwankungen, Stürme, Starkregenereignisse, stärkere UV-Strahlung, Trockenheit, Feuchtigkeit, Grundwasserspiegelabnahme)?

3.2 Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Schloss- und Gartenanlagen gegen durch den Klimawandel bedingte Entwicklungen (beispielsweise Wetterereignisse) zu schützen (Kulturgüterschutz)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Schloss- und Gartenanlagen der
Schlösserverwaltung werden bei der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen von den projektleitenden Bauämtern, den beauftragten Architekten und Fachplanern berücksichtigt. Die Bemessung der Tragwerkskonstruktion und der Ausführungsdetails (z. B. Dachkonstruktion und Dachdeckung) erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bemessungsregeln und der anerkannten Regeln der Technik. Regelmäßiges Monitoring wichtiger Bauteile durch Beschäftigte der Bauämter oder beauftragte Spezialisten auf kritische Veränderungen und sofortige Begehungen der Objekte nach Unwetterereignissen durch Beschäftigte der Schlösserverwaltung und ggf. unterstützt durch Beschäftigte der Bauämter stellen die unverzügliche Schadensbehebung sicher. Zentrale Punkte bei Instandsetzungsmaßnahmen sind die Erhaltung bzw.
Wiederherstellung der Tragfähigkeit der Konstruktion, der Dichtigkeit der Gebäude
hülle und der Dauerhaftigkeit der Bauteile. Wichtig sind insbesondere auch der vorbeugende Schutz wichtiger Bauteile gegen Feuchtigkeit, der vorbeugende bauliche Brandschutz, der Blitzschutz und der Schutz vor Sturmschäden.
Klimatisierung bzw. kontrollierte Lüftung erfolgt nur in wenigen Museumsbereichen, wo dies für besonders wertvolle und empfindliche Ausstellungsobjekte konservatorisch erforderlich ist.
Durch Lichtschutzscreens sowie Licht- bzw. UV-Schutzverglasungen wird die
Sonneneinstrahlung und damit der Wärmeeintrag in die Ausstellungsräume soweit wie möglich minimiert. Wärmedämmung ist nur bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden möglich.
Die Bayerische Schlösserverwaltung achtet in den Gartenanlagen aufgrund des
Klimawandels bei der Gehölzauswahl von Nachpflanzungen auch verstärkt auf Trockenresistenz, Widerstandskraft und Erkenntnisse der Epigenetik der nachgepflanzten Baumarten. Außerdem werden überwiegend junge Gehölze gepflanzt, die im Vergleich zu Großgehölzen ein kräftigeres und widerstandsfähigeres Wurzelsystem ausbilden können und damit widerstandsfähiger gegen starke Windböen und Stürme sind.

4.1 Wie viel Budget stand der Schlösserverwaltung in den letzten 40 Jahren zur Verfügung (bitte jährliche Auflistung, Aufteilung nach Sparte, z. B. Bauunterhalt, Öffentlichkeitsarbeit usw.)?

Die vom Landtag bereitgestellten Haushaltsmittel für die Bayerische Schlösserverwaltung können für den Zeitraum bis zum Jahr 1999 den im Internetangebot des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat hinterlegten Haushaltsplänen entnommen werden (Link: www.stmfh.bayern.de). Ältere Haushaltspläne können bei Bedarf im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eingesehen werden. Für die Bayerische Schlösserverwaltung ist im Haushaltsplan ein eigenes Kapitel eingerichtet (Kapitel 06 16).

4.2 In welcher Höhe wurden in den vergangenen zehn Jahren Haushaltsmittel zum Jahresende jeweils eingezogen oder ein Ausgaberest gebildet (bitte aufschlüsseln nach Mitteln für Personal, Sachausgaben und Investitionen)?

Die Höhe der Ausgabereste der Jahre 2011 bis 2020 können den jeweiligen Haushaltsrechnungen des Freistaates Bayern (Link: www.stmfh.bayern.de) entnommen werden. In den Beiträgen zum Einzelplan 06 – Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – sind in der Zentralrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 06 bei Kapitel 06 16 die entsprechenden Ausgabereste abgebildet und in der Anlage VIII die Budgetabschlüsse mit Einzügen enthalten. Auf Basis dieser Unterlagen wurde die in der Anlage enthaltene Übersicht erstellt. Die Gliederung der Ausgabereste orientiert sich dabei an dem in der Zentralrechnung hinterlegten Kapitelabschluss. Unter „Einzüge“ wurden die Rubriken „In Abgang zu stellen“ und „FM-Einzug“ zusammengefasst.

5.1 Warum wurde die vom Obersten Rechnungshof (ORH) geforderte aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) nicht umgesetzt?

Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat sich in der 17. Wahlperiode in seiner 65. Sitzung am 23.04.2015 sowie in seiner 146. Sitzung am 15.03.2017 ausführlich mit der Frage des Ressourceneinsatzes der Schlösserverwaltung und der Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit bei der Bayerischen Schlösserverwaltung befasst.
Die Haltung der Staatsregierung wurde dabei in den Schreiben des Staatsministeriums
der Finanzen und für Heimat (StMFH) an den Landtag vom 27.06.2016 und vom 27.11.2017 zum entsprechenden Landtagsbeschluss (Drs. 17/6867, Teilziffer 2j) umfassend erläutert. Die darin übermittelten Ergebnisse und Schlussfolgerungen gelten nach wie vor unverändert.
Die Staatsregierung ist unverändert der Auffassung, dass ein Bereich für die KLR nur
geeignet ist, wenn diese – nach Feststellung der Notwendigkeit – dort wirtschaftlich betrieben werden kann. Für die Schlösserverwaltung ist dies nach wie vor nicht der Fall:

  • Kulturauftrag des Art. 3 Abs. 1 Verfassung des Freistaates Bayern (BV): Kernaufgabe der Schlösserverwaltung und der staatlichen Museen und Sammlungen ist der auf Dauer angelegte Erhalt des kulturellen Erbes sowie dessen Pflege und Weitergabe an künftige Generationen. Der Kulturauftrag steht einer primär fiskalischen, betriebswirtschaftlichen Ausrichtung entgegen.
  • Benchmarking ist dann Erfolg versprechend, wenn es sich um halbwegs vergleichbare Objekte handelt. Dies ist bei den völlig unterschiedlichen Objekten der Schlösserverwaltung nicht gegeben.
  • Die Einnahmequellen der Schlösserverwaltung sind nicht beliebig erweiterbar und können beispielsweise bei der Anhebung der Eintrittspreise für die Objekte der Schlösserverwaltung auch gegenläufige Reaktionen auslösen.
  • Denkmalschutz und Naturschutz: Die Schlösserverwaltung ist nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) (Art. 4 Abs. 1 DSchG) und Bayerischem Naturschutzgesetz (BayNatSchG) (Art. 1 Satz 4 BayNatSchG) verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten bzw. ihre Grundstücke entsprechend zu bewirtschaften. Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann für den Staat als Eigentümer daher nicht prioritäres Entscheidungsmerkmal sein.
  • Die Schlösserverwaltung stützt ihre Entscheidungen und die damit verbundene wirtschaftliche Verwendung der Mittel auf laufende Berichte. Die Ausgaben werden anhand monatlicher Titelübersichten kontrolliert.

5.2 Inwieweit wurden die Instrumente zum effizienten Personaleinsatz, wie in der Stellungnahme des damaligen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.06.2016 (56-VV 3000-12/3) angekündigt, weiter optimiert?

Die im Zuge der Begutachtung durchgeführte Überprüfung des Personaleinsatzes hat weiterhin unverändert Bestand, da sich die zugrunde gelegten Parameter nicht verändert haben. Weitere Maßnahmen zur Optimierung des Besichtigungsbetriebs und der Verwaltung der Schlösserverwaltung werden fortlaufend geprüft. Dazu stehen der
Schlösserverwaltung verschiedenste Instrumente zur Verfügung, wie beispielsweise
die Statistik der Besucherzahlen der einzelnen Besichtigungsobjekte, die Statistik der Einnahmen zu Veranstaltungsräumen, aus Gaststätten und sonstigen gewerblichen Einnahmen. Die Ausgaben werden anhand der monatlichen Titelübersichten geprüft.
Diese Kontrollinstrumente werden fortlaufend sowie anlassbezogen in Hinblick auf
Optimierungsbedarfe überprüft. Daneben werden monatliche verwaltungsinterne Berichte der Schlösserverwaltung erstellt, die einen Überblick über bedeutende Ereignisse geben. Anhand dieser Entscheidungsgrundlagen und Parameter kann der Personaleinsatz zielgerichtet und effizient gesteuert werden.

5.3 Wie steht die Staatsregierung zu der Aussage des ORH, dass sich „[…] aus dem Quotienten aus Einnahmen und Ausgaben […] keine unmittelbaren und validen Aussagen zu einem effizienten und effektiven Ressourceneinsatz treffen“ lassen?

Auf die Antwort zu Frage 5.2 wird verwiesen. Wie bereits dargestellt, wird eine Vielzahl an Controlling- und Steuerungsinstrumenten zur Überprüfung des Ressourceneinsatzes bei der Bayerischen Schlösserverwaltung herangezogen.

6.1 Zu welchen Ergebnissen kam die beauftragte externe Unternehmensberatung (Quelle Stellungnahme des damaligen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.11.2017 – 56-VV 3000-12/3) für die Bereiche Verwaltung und Museum?

Die Ergebnisse können der Organisationsuntersuchung zum Ressourceneinsatz der Außenverwaltungen der Schlösserverwaltung für die Bereiche Museum und Verwaltung durch die Firma Contemplor GmbH mit Fortschreibung 2016 entnommen werden, die dem Landtag mit Schreiben vom 27.11.2017 übermittelt wurde (siehe
Antwort zu Frage 5.1).

Das beauftragte externe Unternehmen kam nach Untersuchung zu dem Ergebnis,
dass nicht erkennbar ist, dass das Personal der Außenverwaltungen nicht bedarfsgerecht eingesetzt wird und sich auch im externen Vergleich keine Wirtschaftlichkeitsreserven zeigen.

6.2 Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Ergebnisse umgesetzt?

Die Ergebnisse der externen Untersuchung fließen bei den Entscheidungsprozessen der Bayerischen Schlösserverwaltung weiterhin maßgeblich mit ein.

6.3 Welche Gesamtkosten sind für die Leistungen der externen Unternehmensberatung angefallen?

Für die Leistungen der Unternehmensberatung Contemplor GmbH sind Gesamtkosten von rund 182.000 Euro angefallen.

7.1 Hat sich die Schlösserverwaltung inzwischen in ihren Personaleinsatzanalysen mit dem Verhältnis von Ertrag zu Aufwand beschäftigt (inkl. Aufgabenkritik und Prozessoptimierung)?

Wie in der Stellungnahme des damaligen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.11.2017 (56-VV 3000-12/3) an den Landtag dargestellt, wurde für die Bereiche Verwaltung und Museum mithilfe der beauftragten externen Unternehmensberatung – auch unter Einbeziehung externer Vergleichsobjekte – festgestellt, dass nicht erkennbar ist, dass das Personal der Außenverwaltungen nicht bedarfsgerecht eingesetzt wird und sich auch im externen Vergleich keine Wirtschaftlichkeitsreserven zeigen. Auch für den Bereich Gärten wurde festgestellt, dass sich in keinem der Gärten eine Überdeckung beim Personaleinsatz ergeben hat und der Ressourceneinsatz im Gärtenbereich sehr effektiv ist. Im Übrigen ist die Schlosserverwaltung damit beauftragt, das ihr anvertraute kulturelle Erbe zu bewahren und zu präsentieren (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Bayerische
Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen – BSVV). Zu diesem kultu
rellen Auftrag stünde eine zuvorderst betriebswirtschaftlich an Aufwand und Ertrag orientierte Ausrichtung in Widerspruch und würde im Ergebnis eine Konzentration auf sehr wenige besucherstarke Objekte bedeuten, verbunden mit einem Rückzug aus weniger frequentierten – aber kulturell nicht weniger bedeutenden – Standorten, vor allem im ländlichen Raum.

7.2 Wie ist der prozentuale Anteil an Mitarbeitenden in den verschiedenen Bereichen (bitte aufschlüsseln: Hauptverwaltung, Außenverwaltung sowie Museum und Anteil an Vollzeitäquivalenten sowie Zahl der Beschäftigten)?

Der Museumsbetrieb wird nicht als eigenständige Verwaltungseinheit geführt, sondern ist in die Außenverwaltungen und die Hauptverwaltung eingebettet.

7.3 Wie viele Handwerkerinnen und Handwerker, Restauratorinnen und Restauratoren, Ingenieurinnen und Ingenieure und Architektinnen und Architekten (in Vollzeitäquivalenten und Zahl der Beschäftigten) sind bei der Schlösserverwaltung angestellt (insb. auch Personal, das kleinere Schäden direkt ausbessern oder Schadensentwicklung vorbeugen könnte)?

Ergänzend dazu ist mitzuteilen, dass Ingenieure, Architekten und bedingt auch Restauratoren vornehmlich mit Konzeption, Planung und Überwachung von Projekten und vergebenen Arbeiten befasst sind, nicht aber mit der Behebung von kleineren Schäden. Zur Ausbesserung kleinerer Schäden oder zur Vorbeugung einer Schadensentwicklung tragen viele Bedienstete bei, ohne dass diese Aufgabe einen übergeordneten Arbeitszeitanteil einnimmt.
Speziell zur Vorbeugung von Schadensentwicklung bei Kunstgut sind beispielsweise
Restauratorinnen und Restauratoren in der präventiven Konservierung befasst.

8.1 Inwieweit wurden, wie vom ORH gefordert, „die haushaltsbezogenen Instrumente, statistischen Darstellungen, Wirtschaftlichkeitsberichte einzelner Einheiten oder singulären fachlichen Zielvereinbarungen in ein konsistentes Steuerungssystem integriert“, sodass sie „den Ressourceneinsatz der Schlösserverwaltung umfassend abbilden“?

Hierzu wird auf die Antworten zum Fragenkomplex 5 dieser Schriftlichen Anfrage verwiesen.

8.2 Kann die Schlösserverwaltung inzwischen „zuverlässige Informationen über Leistungen und entsprechende Kosten“ (Zitat ORH) darstellen?

Hierzu wird auf die Antworten zum Fragenkomplex 5 dieser Schriftlichen Anfrage verwiesen.

 

Anlage zu Frage 4.2