Schriftliche Anfrage: Anfrage Bayerische Schlösserverwaltung 1

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Dr. Sabine Weigand, Claudia Köhler und Christian Zwanziger befragte ich am 01.07.2022 die Staatsregierung bezüglich der Bayerischen Schlösserverwaltung. Unsere Fragen wurden am 29.09.2022 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantwortet:

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Welche Immobilien betreut die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (im Folgenden: Schlösserverwaltung) insbesondere abseits der 45 Schlösser und historischen Gartenanlagen (bitte aufschlüsseln: Bezeichnung, Immobilientyp, Standort, Denkmaleigenschaft = Einzel- oder Ensembleschutz, zuständige Außenverwaltung, ggf. Fläche und Nutzung sowie entsprechende Eintragungen in Karten)?

Die Beantwortung erfolgt in der Anlage.

1.2 Welche der Immobilien (außer eingetragene Denkmäler) sind energetisch saniert (bitte aufschlüsseln: Standort, Art der Sanierung, Energiestandard)?

Die energetischen Ertüchtigungen des Gebäudebestands der Schlösserverwaltung werden im Zuge des Bauunterhalts von Kleinen Baumaßnahmen und Großen Baumaßnahmen durchgeführt. Die meisten Immobilien der Schlösserverwaltung stehen unter Denkmalschutz. Dies kann dem digitalen Denkmalatlas entnommen werden.
An den nicht denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung wurde in den
letzten Jahren nachfolgende Maßnahme nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt:

Die Schlösserverwaltung ist nicht verpflichtet, für von ihr verwaltete Wohnungen einen Energieausweis zu erstellen. Deswegen kann der Energiestandard nicht angegeben werden.

1.3 Welche Flächen der Schlösserverwaltung, ausgenommen denkmalgeschützte Flächen, eignen sich für die Nutzung von Photovoltaikanlagen (bitte aufschlüsseln: Standort, Größe, möglicher Ertrag)?

Die Staatsregierung hat den Ausbau der Photovoltaikanlagen auf staatlichen Dächern beschleunigt. Die Schlösserverwaltung unterstützt dieses Ziel nachdrücklich.
Bei allen Neu- bzw. Umbaumaßnahmen ist von den Staatlichen Bauämtern zu prüfen,
ob Photovoltaikanlagen in diesem Zuge errichtet werden können.
Die meisten Immobilien der Schlösserverwaltung stehen unter Denkmalschutz. Auf
den nicht unter Denkmalschutz stehenden Immobilien der Schlösserverwaltung wurden in den letzten zehn Jahren nachfolgende Maßnahmen durchgeführt:

Für das Jahr 2023 ist vorgesehen, auf einer neu zu errichtenden Lagerhalle auf der Insel Herrenchiemsee Photovoltaik in größerem Maßstab einzusetzen:

2.1 Wie viele Dienstwohnungen betreut die Schlösserverwaltung (bitte aufschlüsseln: Adresse und zuständige Außenverwaltung, ggf. Dauer des Leerstands, Gründe für den Leerstand, Höhe der Miete pro )?

Die Beantwortung erfolgt in der Anlage. Ergänzend dazu ist auszuführen, dass es bei Dienstwohnungen keinen Leerstand gibt, da sie im Falle eines Leerstands nicht als Dienstwohnung gezählt werden. Aus Gründen des Datenschutzes wurde die Höhe der Miete in Form eines bayernweiten Durchschnittswerts ermittelt. Die bayernweite
durchschnittliche Kaltmiete der Dienst- und Werkdienstwohnungen beträgt demnach
6,24 Euro pro m².

2.2 In welchem Zustand sind die leerstehenden Immobilien (auch Teile von Immobilien) abseits von Dienstwohnungen der Schlösserverwaltung (bspw. Schlossanlage Schleißeim) (bitte aufschlüsseln: Name, ggf. Teilbereich, Zustand nach Bauzustandsstufen nach der Kultusministerkonferenz – KMK –, genaue Zustandsbeschreibung der Schäden, Dauer des Leerstands, Grund des Leerstands)?

2.3 Welche Nutzungskonzepte oder -ideen gibt es für die leerstehenden Gebäude (beispielsweise Sprachschulen für Geflüchtete, Ausstellungsflächen, Flächen zum Vermieten für Veranstaltungen oder andere Projekte)?

Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

3.1 Welche der von der Schlösserverwaltung betreuten Immobilien werden insbesondere für gastronomische Zwecke verpachtet (bitte aufschlüsseln: Name, Standort, Denkmaleigenschaft, Laufzeit der Pachtverträge inkl. Pachthöhe)?

Die Beantwortung erfolgt in der Anlage.

3.2 Wie nimmt die Schlösserverwaltung auf denkmalverträgliche Gestaltung der Gastronomieräume Einfluss (bspw. durch Gestaltungsrichtlinien)?

Die bauliche Gestaltung erfolgt durch die Staatlichen Bauämter und die Schlösserverwaltung unter Wahrung des Denkmalcharakters, der größtmöglichen Erhaltung der Denkmalsubstanz und der Minimierung von baulichen Eingriffen. Gestaltungsvorgaben werden maßnahmenbezogen in der Planung entwickelt.

3.3 Wie viele Einnahmen generiert die Schlösserverwaltung jährlich (bitte aufschlüsseln: Verpachtung, Vermietung von Dienstwohnungen, Vermietung von Veranstaltungsräumen, Verkauf von Eintrittskarten und sonstigem)?

Nachfolgend werden die Ist-Einnahmen der Schlösserverwaltung aus dem Jahr 2021 aufgeschlüsselt (Angaben wurden jeweils mathematisch gerundet):
Gesamteinnahmen 2021: 36,30 Mio. Euro

Davon entfallen auf:

Vermietung u. Verpachtung (Räume ohne Veranstaltungsräume,
Mietwohnungen, Shops): 17,86 Mio. Euro
Vermietung Veranstaltungsräume: 1,55 Mio. Euro

Vermietung Dienstwohnungen: 0,52 Mio. Euro

Eintritte: 6,69 Mio. Euro

Sonstiges: 9,67 Mio. Euro

4.1 Wie viele Personen (in Vollzeitäquivalenten und Zahl der Beschäftigten) arbeiten für die Schlösserverwaltung (bitte aufschlüsseln: Hauptverwaltung, Außenverwaltungen, Abteilungen, Arbeitsverhältnis inkl. Saisonkräfte, Drittunternehmen)?

Die Beantwortung erfolgt in der Anlage.

4.2 Welche Fortbildungen werden Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Schlösserverwaltung stehen, angeboten (beispielsweise Sicherung von Kunstobjekten, Kurse für Gärtnerinnen und Gärtner in der Kulturgeschichte der Gartenkunst, historischen Techniken des Gartenbaus)?

Die Beschäftigten der Schlösserverwaltung haben Zugang zum gesamten Fortbildungsangebot des Landesamts für Finanzen, der Bayerischen Verwaltungsschule und der Hochschule für den öffentlichen Dienst. Dazu gehört auch die Online-Plattform „BayLern“. Fortbildungen in den Fachbereichen werden über die Abteilungsleiter vermittelt.
Darüber hinaus nehmen Architekten, Ingenieure, Restauratoren, Gartenfachkräfte
oder Kastellane unterschiedliche Seminare, Tagungen und Veranstaltungen zu ihrem spezialisierten Fachgebiet wahr, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden. Für fachspezifische, einen größeren Kreis an Beschäftigten betreffende Themen
werden gezielt Fachleute in die Schlösserverwaltung eingeladen, die dann ihr Wissen
an die Beschäftigten weitergeben (z. B. Fortbildung zum Formobstschnitt, Fortbildung zur Naturverjüngung, Schulungen zum Arbeitsschutz).

4.3 Wie geht die Schlösserverwaltung mit internen Streitigkeiten, Diskriminierungen oder Mobbingfällen um (siehe u. a. die Berichterstattung zum Arbeitsklima in Schloss Neuschwanstein 2016)?

Diskriminierung und Mobbing sind für den Freistaat Bayern nicht akzeptable Verhaltensweisen. Jede Belastungssituation wird ernst genommen. Um derartigen Vorfällen kompetent entgegentreten zu können, werden Dienstvorgesetzte generell in Führungsaufgaben geschult, bei Bedarf auch zusätzlich in Konfliktbewältigung. In den
seltenen Fällen, in denen ein belastetes Arbeitsklima zu Konflikten führt, war und ist es Aufgabe der Führungskräfte, unter Einbeziehung der Betroffenen die Zusammenhänge aufzuklären.
Lösungsansätze sind, wenn möglich, unter Einbeziehung aller Betroffenen zu er
arbeiten. Dabei können die Personalvertretungen oder z. B. auch Vertrauensleute für schwerbehinderte Menschen einbezogen werden. Soweit notwendig, kann auch die Einbeziehung einer externen Fachkraft erfolgen.

5.1 Über wie viele Gärtnereien verfügt die Schlösserverwaltung (bitte aufschlüsseln: Standort, Größe, Nutzungstyp, auch der zugehörigen Nutzflächen, bspw. Anzucht)?

5.2 Was geschieht mit Überhängen bei Blumen, Obst und Gemüse aus den Liegenschaften der Schlösserverwaltung?

Überhänge im Sinne von Überproduktion bei Blumen gibt es bei der Schlösserverwaltung grundsätzlich nicht. Vorgehalten werden lediglich Reservepflanzen, die im laufenden Betrieb benötigt werden. Mit diesen werden Ausfälle in den Blumenrabatten ersetzt. Die Reserve liegt bei ca. zehn Prozent der insgesamt benötigten Pflanzen.
Das in den Schlossanlagen Schleißheim und Herrenchiemsee geerntete Obst wird
vor Ort in eigenen Brennereien gebrannt. In Dachau und Schleißheim wird das geerntete Obst darüber hinaus direkt an Bürgerinnen und Bürger verkauft. In den übrigen Liegenschaften ist die Obsternte gering und wird nicht wirtschaftlich verwertet.
Gemüse wird in Cadolzburg für didaktische Zwecke angebaut und in Veitshöchheim
und Würzburg an die örtliche „Tafel“ abgegeben, wenn es reif ist und nicht im Garten stehen bleiben kann (z. B. um den Blühaspekt zu zeigen).

5.3 Welche Regelungen für Obstbäume beziehungsweise Obststreuwiesen gibt es für den regelmäßig notwendigen Zuschnitt?

Obstbäume müssen regelmäßig geschnitten werden. Dies wird an allen Standorten von verwaltungseigenen Gärtnerinnen und Gärtnern erledigt. Die frei wachsenden hoch- und halbstämmigen Obstbäume werden überwiegend nach dem Oeschbergschnitt erzogen; die Formobstbäume in Veitshöchheim und Würzburg nach Erziehungsschnitten des 18. und 19. Jahrhunderts.

6.1 Ist eine Diversifizierung der Nutz- und Anbauflächen in den Schlossgärtnereien geplant (z. B. das Anlegen von Kräutergärten)?

Die Anzucht- und Anbauflächen in den Gärtnereien werden in vollem Umfang für die Produktion und den laufenden Betrieb der Gärtnereien benötigt. Diese Flächen sind in der Regel für den Publikumsverkehr nicht zugänglich. Dort, wo Gartenflächen aufgrund fehlender Angaben zur ursprünglichen Gestalt und Nutzung zur Verfügung standen, wurden in der Vergangenheit immer wieder kleine Sondergärten mit historischem Bezug zum Objekt neu angelegt (u. a. Fuchsgarten in Ansbach, Bastionsgarten in Eichstätt, Maria-Sybilla-Merian-Garten in Nürnberg, Apothekergarten auf
der Veste Coburg).

6.2 Wie viele landwirtschaftliche Betriebe (auch bspw. Imkereien) gibt es auf Flächen der Schlösserverwaltung (bitte aufschlüsseln: Art, Standort, Größe, Ertrag)?

Die Schlösserverwaltung betreibt unter Ertragsgesichtspunkten grundsätzlich keine eigenen landwirtschaftlichen Betriebe.

6.3 Gibt es Planungen, Besucherinnen und Besuchern historische Techniken des Gartenbaus zu vermitteln (z. B. mit Wiederinbetriebnahme historischer Orangerien, Gewächs- und Treibhäuser)?

Das Wissen über alte gartenbauliche Kulturtechniken vermittelt die Schlösserverwaltung beispielsweise in den Gartenausstellungen im Geranienhaus in Nymphenburg, im Schloss Veitshöchheim und im Gartenkunstmuseum Schloss Fantasie. Auch im Rahmen von Sonderausstellungen vermittelt die Schlösserverwaltung anschaulich alte, heute nicht mehr praktizierte gartenbauliche Kulturtechniken. So wurde den Besucherinnen und Besuchern der Sonderausstellung vom Apfel bis zur Zwiebel in Veitshöchheim im Jahr 2006 ein traditionelles Loh- und Mistbeet für die Ananaszucht vorgeführt.
Historische Kulturtechniken im Obstbau können die Besucher in den Hofgärten in
Würzburg und Veitshöchheim entdecken (Formobstschnitt an Obstbäumen, historisches Weinspalier im Küchengarten in Würzburg, Obstorangerie in Würzburg).
Die historischen Orangerien werden nahezu alle als Überwinterungshäuser für Kübel
pflanzen genutzt.

7.1 Welche Ergebnisse ergaben bisherige Erhebungen zu unterschiedlichen Tierarten in den Gartenanlagen der Schlösserverwaltung (zum Beispiel zur Anzahl unterschiedlicher Arten, Habitate, Gefährdungslage)?

Zur Artenvielfalt in Gartendenkmälern wurden im Rahmen eines Kooperationsprojekts Erhebungen in bislang drei Objekten abschließend durchgeführt: Eremitage Bayreuth, Park Rosenau und Schlosspark Nymphenburg.
Die Erfassungen der Jahre 2019 bis 2020 ergaben in den einzelnen Anlagen erstaun
liche Erkenntnisse zur Biodiversität. Die Gartendenkmäler gehören jeweils zu einem sehr bedeutenden Rückzugsgebiet für bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten.
Die Altbaumbestände in nahezu allen Gartendenkmälern weisen eine hohe Dichte an
Biotopbäumen aus. Diese sind Hotspots für Käfer, Fledermäuse und zahlreiche weitere baumbewohnende Tierarten. Auch die ein- und zweischürigen Parkwiesen sind eher mager und meist sehr artenreich. Die fließenden und ruhenden Parkgewässer weisen durch die kontinuierliche, extensive Pflege einen hohen Artenreichtum auf.
Nachfolgend sind die wichtigsten Kartierungsergebnisse für die einzelnen Anlagen
zusammengefasst:
Eremitage-Bayreuth

  • 13 Fledermausarten
  • 26 Libellenarten
  • 72 Arten holzbewohnender Käfer, davon 20 Arten der Roten Liste D/Bayerns (Urwaldreliktarten)
  • 49 Schmetterlingsarten, davon sieben Arten der Roten Liste D/Bayerns
  • 80 Wildbienenarten, davon 24 Arten der Roten Liste D/Bayerns
  • zehn Wiesenpilzarten, davon acht Arten der Roten Liste D/Bayerns

Coburg Rosenau

  • zwölf Fledermausarten
  • 73 Arten holzbewohnender Käfer, davon 21 Arten der Roten Liste D/Bayerns (Urwaldreliktarten)
  • 44 Schmetterlingsarten, davon fünf Arten der Roten Liste D/Bayerns
  • 74 Wildbienenarten, davon 18 Arten der Roten Liste D/Bayerns
  • 18 Wiesenpilzarten, davon 16 Arten der Roten Liste D/Bayerns

Nymphenburg

  • 97 Wildbienenarten, davon neun Arten der Roten Liste D/Bayerns. Darunter die Bedornte Wespenbiene (Erstfund in Nymphenburger Schlosspark 1858), ein in Südbayern weitgehend verschwundener Brutparasit der Knautien-Sandbiene.
  • 129 Arten holzbewohnender Käfer, davon 48 Arten der Roten Liste D/Bayerns. Unter Berücksichtigung vorhergehender Kartierungen beherbergt der Park insgesamt 213 xylobionte Käferarten. Besondere Funde: Pilzkäfer Tripax lacordarei, erster belegter Nachweis dieser Art für Deutschland; Kurzflügelkäfer Hesperus rufipennis, 2003 in der Roten Liste noch als ausgestorben geführt
  • 53 Pilzarten, darunter acht Arten/Varietäten von Saftlingen (Hygrocybe s.l.), fünf Arten von Dickröhrlingen (Boletus s. l.) sowie 19 Täublingsarten (Russula); davon 20 Arten der Roten Liste D/Bayerns
  • neun Fledermausarten, davon drei Arten der Roten Liste D/Bayerns
  • 26 Libellenarten
  • 120 Wanzenarten
  • 18 Tagfalterarten, davon zwei Arten der Roten Liste D/Bayerns
  • 83 Nachtfalterarten, davon eine Art der Roten Liste D/Bayerns
  • 13 Heuschreckenarten, davon eine Art der Roten Liste D/Bayerns
  • 45 Laufkäferarten; „Traditions-Zeiger“, meist flugunfähige Arten ungestörter alter Wälder

In einer zweiten Phase dieses Kooperationsprojekts erfolgt derzeit die Artenerfassung und Analyse für die Gartendenkmäler in den Schlossanlagen Linderhof und Seehof sowie im Park Schönbusch in Aschaffenburg.

7.2 Wie berücksichtigt die Schlösserverwaltung die Bedürfnisse dieser Tierarten bei Baumaßnahmen und anderen Eingriffen?

Im Bereich von Hoch- und Tiefbau werden alle einschlägigen Regelungen der Naturschutzgesetze zum Artenschutz beachtet. Die zuständigen Staatlichen Bauämter stimmen vor Bau- oder Bauunterhaltsmaßnahmen die notwendigen Artenschutz-Maßnahmen mit den zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden ab und sind für die Einhaltung der entsprechenden Auflagen verantwortlich.

7.3 Wie bringt die Schlösserverwaltung Gartendenkmalpflege und Tierschutz in Einklang (Beispiel „optisch nötiger Schnitt von Bäumen“ versus „Bestand gefährdeter Insekten“)?

In der Gartenpflege beachtet die Schlösserverwaltung alle einschlägigen Regelungen der Naturschutzgesetze zum Artenschutz. Grundsätzlich sind die Gartendenkmäler schon heute extrem wertvolle Inseln der Artenvielfalt. Dies liegt im Wesentlichen in der seit vielen Jahrzehnten praktizierten behutsamen und kontinuierlichen Gartenpflege durch die Bayerische Schlösserverwaltung begründet. Im Rahmen des Kooperationsprojekts „Artenvielfalt im Gartendenkmal“ konnte dennoch ein nennenswertes Potenzial zur Verbesserung der Gartenpflege im Sinne des Artenschutzes
ermittelt werden, das in den betroffenen Bereichen entsprechend umgesetzt wird.

8.1 Plant die Schlösserverwaltung, die Biber in ihren Parkanlagen (bspw. in Nymphenburg) artgerecht umzusiedeln, um weitere Schäden an den historischen Gartenanlagen zu unterbinden?

Der Biber verursacht in einigen der historischen Gartendenkmälern Schäden. Der Biber benagt insbesondere wertvolle Jung- und Altbäume an den Gewässerrändern, die dann absterben. Die Schlösserverwaltung versucht, in allen betroffenen Anlagen seit Jahren wertvolle Bäume mit Drahthosen am Stammfuß zu schützen. Eine Umsiedlung von Bibern ist kaum mehr möglich, da der Biber mittlerweile wieder flächendeckend in Bayern vorkommt.

8.2 Wie will die Schlösserverwaltung in Zukunft das Bewusstsein bei Besucherinnen und Besuchern aller Altersklassen für die historischen Schloss- und Gartenanlagen stärken (bspw. Verhinderung der Zerstörung von Gartenanlagen durch Besucherinnen und Besucher)?

Die Bayerische Schlösserverwaltung ist hier bereits sehr aktiv, etwa durch Onlineangebote wie der selbst eingerichteten Website Schlösserblog (Link: www.schloesserblog.bayern.de) und auf den bekannten Social-Media-Kanälen wie Facebook, YouTube oder Instagram. So gibt es im Schlösserblog einen Beitrag „DO and DON’T – Richtiges Verhalten im Gartendenkmal“. Für die Gartenanlagen Aschaffenburg, Bayreuth, Würzburg, Englischer Garten und Nymphenburg hat die Schlösserverwaltung Flyer erstellt, die auf die Parkordnungen hinweisen und um Verständnis für die Regelungen werben. Die die historischen Gartenanlagen beaufsichtigenden Sicherheitskräfte verteilen diese Flyer an die Besucherinnen und Besucher. Auf dem YouTube-Kanal der Schlösserverwaltung wurden im Jahr 2022 zwei gartenbezogene Filme zum Thema Bäume und Blumen veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Gartenbesucher über Infotafeln, Gartenführungen und kleine Ausstellungen über die geschichtliche Dimension der Gärten informiert, um eine Sensibilisierung für die fragilen Gartendenkmale zu erreichen.

8.3 Wie bindet die Schlösserverwaltung Anwohnerinnen und Anwohner und Besucherinnen und Besucher vor Ort sowie bürgerschaftliche Initiativen in ihre Arbeit ein (bspw. gemeinsame Aktionen wie das Aufsammeln von Müll in den Parkanlagen, das Sammeln von Spendengeldern für Restaurierungen oder öffentliche Diskussionsformate, bei denen an Sachfragen gearbeitet werden kann)?

Die Schlösserverwaltung ist jederzeit offen für den Dialog und die Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern. Bei Bedarf nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Schlösserverwaltung auch an Terminen der örtlichen politischen Gremien teil. Ein etablierter Austausch besteht auch mit lokalen Fördervereinen. Bürgerschaftlichen Initiativen wird Raum gegeben. So werden beispielsweise auch Müllsammelaktionen durchgeführt, wobei bei der Durchführung solcher Aktionen aufgrund der Beschaffenheit der Abfälle vermehrt auch haftungsrechtliche Fragestellungen mitzudenken sind.
Die Schlösserverwaltung erhält zweckgebundene Spenden von Stiftungen, Firmen
und Privatpersonen.


Anlage 1
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Anlage 2
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Anlage 3
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Anlage 4
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