Schriftliche Anfrage: Aktueller Stand Verlagerung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, von Starnberg nach Pegnitz

Am 02.02.2024 befragte ich die Staatsregierung bezüglich des aktuellen Standes der Verlagerung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, von Starnberg nach Pegnitz. Meine Fragen wurden am 05.03.2024 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantwortet:

Meine Vorbemerkung:
Für die geplante Verlagerung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) von Starnberg nach Pegnitz im Rahmen der ersten Stufe der Heimatstrategie werden entsprechend der mit dem Freistaat Bayern vereinbarten vertraglichen Regelung die von der Stadt Pegnitz zu übernehmenden Abbrucharbeiten in 2024 abgeschlossen.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Wann ist mit dem Einreichen der Projekt- und Genehmigungsunterlagen der Fachhochschule für den Bau des neuen Hochschulgebäudes zu rechnen?

1.2 Wann kann mit dem Beginn der Bauarbeiten auf dem Gelände gerechnet werden?

3.1 Wie ist der Rahmenterminplan bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Standorts Pegnitz der HföD (bitte tabellarisch, aufgeschlüsselt nach Projektschritten und geplanter Fertigstellung)?

3.2 Kann die für 2025 angestrebte Fertigstellung (siehe Drs. 18/7106) realisiert werden?

5.2 Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung bis zur fertiggestellten Verlagerung (bitte tabellarisch, aufgeschlüsselt nach Posten)?

Die Fragen 1.1, 1.2, 3.1, 3.2 und 5.2 werden zusammen beantwortet.
Durch die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) wurde in Zusammenarbeit mit der staatlichen Bauverwaltung ein Projektantrag erstellt, der derzeit geprüft wird. Eine im Rahmen der weiteren Verlagerungsplanungen zugrunde zu legende Erstabschätzung der Baukosten kann erst auf Grundlage des genehmigten Projektantrags beziffert werden.
Ferner ergibt sich aufgrund der Projektgröße daraus folgender geplanter Terminablauf:

2.1 Wie erfolgt die Koordination und zeitliche Abstimmung zwischen der Baumaßnahme „Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Pegnitz“ und der Planung der HföD?

Zu den Projekten stehen die DB InfraGO AG und das Staatliche Bauamt Bayreuth sowie die Stadt Pegnitz im engen fachlichen Austausch.

2.2 Wie erfolgt diese in Frage 2.1 genannte Baumaßnahme insbesondere hinsichtlich der Fortführung der Bahnhofsunterführung (Durchstich) über das Areal der HföD und der Bauabwicklung mit Baustelleneinrichtung und -zufahrt?

Die Fortführung der Bahnhofsunterführung ist Bestandteil der erwähnten Abstimmungen.
Die Logistik erfolgt gleisgebunden oder von östlicher Seite über die Bahnhofstraße bzw. Amag-Hilpert-Straße. Eine Baustelleneinrichtung und -zufahrt für das Projekt des barrierefreien Ausbaus ist deshalb vonseiten des Staatlichen Bauamts bzw. der HföD nicht geplant. Lediglich für die Andienung des Durchstichs, insbesondere im Portalbereich und zum Schließen der Wegeverbindung, muss eine Lösung mit dem Projekt der HföD gefunden werden.

2.3 Ist sichergestellt, dass trotz der Interdependenz beider Projekte diese ohne Verzögerungen vorangehen können?

Nachdem das Projekt „Barrierefreier Umbau der Verkehrsstation Pegnitz“ planerisch und von der Finanzierung her weiter fortgeschritten ist, wird derzeit davon ausgegangen, dass die Stationsmaßnahme abgeschlossen sein wird, wenn sich die HföD noch in Bau befindet. Ziel aller Beteiligten ist es, einen reibungslosen Bauablauf beider Projekte zu gewährleisten. Hierzu dient auch die regelmäßige Abstimmung beider Projekte.

4. Welche rechtlichen und notariellen Vereinbarungen bezüglich des Geländekaufs, der Neubaupläne, Auftragsvergaben usw. wurden bisher vonseiten der Staatsregierung getroffen?

Der notariell beurkundete Kaufvertrag zwischen der Stadt Pegnitz und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), wurde am 27. März 2023 geschlossen. Die Stadt hat eine vertragliche Abbruchverpflichtung für die bestehenden Gebäude. Bei Erfüllung der Verpflichtungen ist der Kaufpreis zu zahlen.

5.1 Welche Kosten fielen bisher für die Standortverlagerung des Fachbereichs Rechtspflege der HföD von Starnberg nach Pegnitz durch u. a. den 2023 geschlossenen Kaufvertrag mit der Stadt Pegnitz an (bitte tabellarisch, aufgeschlüsselt nach Posten)

Folgende Kosten sind im Zuge des Grunderwerbs bisher angefallen:

5.3 Welche Mittel sind für das Projekt Verlagerung der HföD in den Haushalten der Jahre 2024 fortfolgende eingeplant?

Im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 sind für beide Jahre insgesamt 4,8 Mio. Euro Planungsmittel eingeplant.

6.1 Inwiefern werden die Stadt Pegnitz, Bürgermeister sowie der Stadtrat Pegnitz zum Fortgang des Projekts informiert?

6.2 Inwiefern werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pegnitz zum Fortgang des Projekts informiert?

Die Fragen 6.1 und 6.2 werden zusammen beantwortet.
Die Akteure vor Ort werden in den Prozess eingebunden und bei neuen Entwicklungen in geeigneter Form entsprechend informiert.