Schriftliche Anfrage: Abgängerinnen und Abgänger ohne Schulabschluss in Hof und Wunsiedel

Gemeinsam mit meiner Kollegin Ursula Sowa befragte ich am 04.04.2023 die Staatsregierung bezüglich der Abgängerinnen und Abgänger ohne Schulabschluss in Hof und Wunsiedel. Unsere Fragen wurden am 15.05.2023 von dem Staatsministerium für für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantwortet:

Unsere Vorbemerkung:
Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung haben im Jahr 2020 27,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Hof und 11,8 Prozent aus dem Landkreis Wunsiedel die Schule ohne Abschluss verlassen. Hof und der Landkreis Wunsiedel in Oberfranken haben damit bayernweit die höchsten Quoten. Die Stadt Hof ist sogar mit Abstand Spitzenreiter in Deutschland.

Vorbemerkung des Ministeriums:
Die Schriftliche Anfrage bezieht sich auf Daten der Studie der Bertelsmann-Stiftung „Jugendliche ohne Hauptschulabschluss – Demographische Verknappung und qualifikatorische Vergeudung“ des Bildungswissenschaftlers Prof. Dr. Klaus Klemm, der im Zeitraum von 2011 bis 2020 (punktuell auch für 2021) die Daten zur Zahl der Jugendlichen untersucht hat, die den sog. „Hauptschulabschluss“ – in Bayern erfolgreicher
Abschluss der Mittelschule (nicht qualifizierender Abschluss der Mittelschule) – verfehlt haben.
Hinsichtlich der Daten zu den regionalen Quoten der Jugendlichen ohne erfolgreichen Abschluss der Mittelschule in Bayern sind zwei wichtige Aspekte zu beachten:
Zum einen sind die in der Studie ausgewiesenen „Schulabgängerinnen und abgänger ohne Hauptschulabschluss“ nicht mit Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen, die das allgemein bildende Schulsystem gänzlich ohne Schulabschluss verließen. Insbesondere viele Jugendliche ohne Mittelschulabschluss an Förderzentren erreichten nämlich stattdessen individuelle Abschlüsse entsprechend ihren Förderschwerpunkten (Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen oder – insbesondere im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – individueller Abschluss nach Art. 30a Abs. 5 Satz 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, BayEUG).
Zum anderen besitzen die in der Studie veröffentlichten Quoten auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte eine allenfalls geringe Aussagekraft, da in der Studie die Jugendlichen ohne Mittelschulabschluss in Aufgliederung nach dem Schulstandort in Relation zu den Jugendlichen gesetzt werden, die dort ihren Wohnort haben.
In der Studie selbst heißt es hierzu: „Bei der Ermittlung von Abschlussquoten werden die Zahlen dieser Jugendlichen auf die altersgleiche Wohnbevölkerung der Stadt, in der sie die Schule besucht haben, bezogen. Das kann in bestimmten Konstellationen zu deutlichen Verzerrungen bei regionalspezifischen Abschlussquoten führen: Wenn
beispielsweise viele Schülerinnen und Schüler aus der Umgebung einer Stadt zu Förderschulen in dieser Stadt einpendeln, bewirkt dies, dass die Quote der Gruppe ‚ohne Hauptschulabschluss‘ in dieser Stadt hoch und die in den umliegenden Herkunftsgemeinden der einpendelnden Schülerinnen und Schüler niedrig ausfällt“ (K. Klemm, Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, S. 18). Aufgrund der teils deutlichen Verzerrungen durch den Vergleich von Abgängerzahlen gemäß Schulstandort mit Bevölkerungszahlen gemäß Wohnort sind die im Vorspruch zitierten Daten zur kreisfreien Stadt Hof und dem Landkreis Wunsiedel als nicht belastbar anzusehen.
Um derartige Verzerrungen bei der Referenzierung auf Bevölkerungsdaten zu vermeiden, muss anstelle des Schulstandorts auf den Wohnort der Jugendlichen abgestellt werden. Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten liegt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Wohnorts einer Schülerin oder eines Schülers erst seit dem Abschlussjahr 2022 für alle allgemein bildenden Schularten (einschl. Wirtschaftsschule) vor. Für frühere Abschlussjahre kann ersatzweise der Anteil der Abgängerinnen und Abgänger bzw. Absolventinnen und Absolventen mit einer bestimmten Abschlussart an allen Abgängerinnen und Abgängern sowie Absolventinnen und Absolventen der allgemein bildenden Schulen im jeweils betrachteten Kreis bestimmt werden. Zur Vermeidung der genannten Verzerrungen ist bei diesem Vorgehen stets der Kreis des Schulstandorts maßgeblich. Im Abschlussjahr 2020 – dem
Abschlussjahr, das den Daten aus der im Vorspruch genannten Studie zugrunde liegt – lag der Anteil der Abgängerinnen und Abgänger ohne Mittelschulabschluss an allen Abgängerinnen und Abgängern sowie Absolventinnen und Absolventen der allgemein bildenden Schulen in der kreisfreien Stadt Hof bei rund 14,8 Prozent und im Landkreis Wunsiedel bei rund 8,7 Prozent. Der entsprechende Anteil der Abgängerinnen und Abgänger ohne jeglichen Schulabschluss lag im Abschlussjahr 2020 in der kreisfreien Stadt Hof bei rund 8,6 Prozent und im Landkreis Wunsiedel bei rund 5,0 Prozent.

Die Staatsregierung wird gefragt:

1.1 Wie viele Schülerinnen und Schüler in Hof und im Landkreis Wunsiedel haben in den letzten zehn Jahren die Mittelschule ohne Schulabschluss verlassen (bitte nach Jahren, Jahrgangsstufen, Geschlecht, absoluten Zahlen, Prozentzahlen und für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrations- und Fluchthintergrund aufschlüsseln)?

1.2 Wie viele Schülerinnen und Schüler in Hof und im Landkreis Wunsiedel haben in den letzten zehn Jahren die Realschule ohne Schulabschluss verlassen (bitte nach Jahren, Jahrgangsstufen, Geschlecht, absoluten Zahlen, Prozentzahlen und für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrations- und Fluchthintergrund aufschlüsseln)?

1.3 Wie viele Schülerinnen und Schüler in Hof und im Landkreis Wunsiedel haben in den letzten zehn Jahren das Gymnasium ohne Schulabschluss verlassen (bitte nach Jahren, Jahrgangsstufen, Geschlecht, absoluten Zahlen, Prozentzahlen und für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrations- und Fluchthintergrund aufschlüsseln)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden gemeinsam beantwortet.
Im Abschlussjahr 2022 lag die Anzahl der Abgängerinnen und Abgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss mit Wohnort in der kreisfreien Stadt Hof bei 43 (darunter 39 von der Mittel-/Hauptschule). Dies entspricht einem Anteil von rund 11,7 Prozent (darunter rund 10,6 Prozentpunkte von der Mittel-/Hauptschule) an der
gleichaltrigen Wohnbevölkerung. Im Landkreis Wunsiedel lag die entsprechende Anzahl bei 48 (darunter 35 von der Mittel-/Hauptschule und drei von der Realschule).
Dies entspricht einem Anteil von rund 8,2 Prozent (darunter rund 6,0 Prozentpunkte von der Mittel-/Hauptschule und rund 0,5 Prozentpunkte von der Realschule) an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung. Wie in der Vorbemerkung erläutert, wird für weiter zurückliegende Abschlussjahre verfahrensbedingt eine Anteilsbildung an allen Abgängerinnen und Abgängern sowie Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen im jeweils betrachteten Kreis vorgenommen.
Die Anzahlen der Abgängerinnen und Abgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss von einer Mittel-/Hauptschule, einer Realschule bzw. einem Gymnasium in der kreisfreien Stadt Hof bzw. im Landkreis Wunsiedel in absoluten Zahlen sowie als Anteil an allen Abgängerinnen und Abgängern sowie Absolventinnen und
Absolventen an allgemeinbildenden Schulen in den betrachteten Kreisen in den Abschlussjahren 2013 bis 2021 lassen sich der anliegenden Tabelle 1 zu den Fragen 1.1 bis 1.3, bezogen auf die entsprechenden Abgängerinnen und Abgänger aus der Jahrgangsstufe 8 oder niedriger bzw. aus der Jahrgangsstufe 9 der anliegenden Tabelle 2 zu den Fragen 1.1 bis 1.3 sowie bezogen auf die Abschlussjahre 2013 bis 2022 der anliegenden Tabelle 3 und 4 zu den Fragen 1.1 bis 1.3 (bei Tabelle 3 in Aufgliederung nach dem Geschlecht; bei Tabelle 4 ohne bzw. mit Migrationshintergrund) entnehmen.
Ein möglicherweise vorliegender Fluchthintergrund wird im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten nicht erhoben.

2.1 Wie viele Abgängerinnen und Abgänger ohne Mittelschulabschluss in Hof und im Landkreis Wunsiedel konnten zu einem späteren Zeitpunkt den Mittelschulabschluss nachholen (Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre; bitte nach Jahren, Jahrgangsstufen, Geschlecht, absoluten Zahlen, Prozentzahlen und für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrations- und Fluchthintergrund aufschlüsseln)?

2.2 Wie viele Jahre lagen zwischen dem Ausscheiden ohne Schulabschluss und dem Nachholen des Schulabschlusses?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.
Um erfassen zu können, ob eine Abgängerin oder ein Abgänger zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das bayerische Schulsystem eintritt und dann ggf. einen Schulabschluss nachholt, ist das Nachvollziehen individueller Bildungsverläufe notwendig. Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten erfolgt derzeit eine Umstellung des Erhebungsverfahrens, welche an den einzelnen Schularten sukzessive vorgenommen wird. Während die Umstellung für die allgemeinbildenden Schularten seit dem Schuljahr 2022/2023 abgeschlossen ist, hat sie für die beruflichen Schularten mit dem Schuljahr 2022/2023 gerade begonnen. Da der Mittelschulabschluss häufig an beruflichen Schulen nachgeholt wird, kann derzeit allenfalls ein Teil der zum nachträglich erworbenen Mittelschulabschluss führenden Bildungsverläufe nachvollzogen werden.
Nach vollständig erfolgter Umstellung des Erhebungsverfahrens und mit Ablauf einiger Zeitscheiben wird es jedoch künftig möglich sein, für alle Schularten individuelle Bildungsverläufe statistisch nachzuvollziehen. Zu beachten bleibt allerdings auch dann noch, dass nach Art. 85a Abs. 4 BayEUG das Datum „erworbene Abschlüsse“ einer Schülerin oder eines Schülers sechs Jahre nach dem Ausscheiden der Schülerin oder des Schülers aus dem bayerischen Schulsystem gelöscht wird. Ein Betrachtungszeitraum von zehn Jahren wird also auch in Zukunft nicht abgedeckt werden können.

3.1 Über welche Bildungsinstitute bzw. Maßnahmenträger wurden die nachgeholten Mittelschulabschlüsse erworben (Anzahl und Anbieter bayernweit, Anzahl und Anbieter in Hof und im Landkreis Wunsiedel)?

3.2 Über welche konkreten Maßnahmen wurden die nachgeholten Mittelschulabschlüsse erworben (Anzahl und Programme bayernweit, Anzahl und Anbieter in Hof und im Landkreis Wunsiedel)?

3.3 In welcher Relation steht die Anzahl der Maßnahmen zur Quote der Schulabbrecher (bayernweit, in Städten/Kreisen mit niedriger Quote, in Hof, im Landkreis Wunsiedel)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.
Insofern eine Vorbereitung auf diese Abschlüsse durch Bildungsinstitute bzw. Maßnahmenträger erfolgt, handelt es sich hierbei um nichtstaatliche, z. T. auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (in der Stadt Hof und im Landkreis Wunsiedel insbesondere Volkshochschulen). Eine vollständige Übersicht über sämtliche Maßnahmenträger, die Teilnehmendenzahl an solchen Programmen sowie Bestehensquoten liegen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) daher nicht vor.

4.1 Warum ist die Schulabbrecherquote bzw. die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss in der Stadt Hof und im Landkreis Wunsiedel überdurchschnittlich hoch?

4.2 Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für die Stadt Hof und den Landkreis Wunsiedel, um die Schulabbrecherquote bzw. die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss zu senken?

4.3 Welche Maßnahmen will die Staatsregierung ergreifen, um die Schulabbrecherquote bzw. die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss zu senken?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Begriff ‚Schulabbrecher‘ ist nicht synonym mit dem Begriff ‚Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss‘ zu verwenden: Die überwiegende Zahl der Jugendlichen, die die allgemeinbildende Schule ohne einen erfolgreichen Abschluss verlassen, bricht die Schule nicht ab, sondern verlässt sie nach Absolvierung der für die allgemeinbildenden Schulen gesetzlich vorgeschriebenen Schulpflicht, ohne einen Abschluss erlangt zu haben.
Das StMUK unternimmt große Anstrengungen, um allen Schülerinnen und Schülern einen begabungsgerechten Abschluss zu ermöglichen und den Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig sind an die Vergabe des erfolgreichen Abschlusses auch zukünftig Leistungsansprüche geknüpft. So wird gerade deshalb der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule von der bayerischen Wirtschaft geschätzt.
Das StMUK behält dabei regionale Schwankungen im Blick und begegnet ihnen mit einer Vielzahl an Maßnahmen, um Schülerinnen und Schüler bei der Erlangung eines Abschlusses zu unterstützen, die auch in der Stadt Hof bzw. dem Landkreis Wunsiedel zur Verfügung stehen und von den betroffenen Mittelschulen bei Bedarf umgesetzt werden können:
– Spielräume im Rahmen der Budgetierung der Schulen können zur Einrichtung von zusätzlichem Förderunterricht verwendet werden.
– In den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Mittelschule sieht die Stundentafel der Mittelschule eine zusätzliche Stunde verpflichtenden Förderunterricht vor.
– Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf (z. B. Deutschklassen, DeutschPLUS-Angebote Inklusion, lntegrationszuschlag), für die seit Jahren zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. Deutschklassen und Praxisklassen bieten die Möglichkeit eines theorieentlasteten, erfolgreichen Schulabschlusses der Mittelschule, der sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler richtet, die im Rahmen des Regelunterrichts große Probleme haben, dem Unterricht zu folgen.
– Berufseinstiegsbegleitung (BerEB): Die Agentur für Arbeit (AA) Bayreuth-Hof fördert in Kooperation mit dem Freistaat Bayern im Schulamtsbezirk Wunsiedel aktuell 18 BerEB-Plätze und im Schulamtsbezirk Hof 55 BerEB-Plätze ab dem Vorabgangsjahr. Die Teilnehmerauswahl erfolgt zwischen Schule und AA.
– Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ mit den gleichberechtigten Säulen „Potentiale erschließen“ (Lernförderung) und „Gemeinschaft erleben“ (Sozialkompetenzförderung).
– Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
– Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III), insbesondere das Modul „Talente fördern“ ab Jahrgangsstufe 7. Das Modul zielt dabei u. a. auf eine reflektierte Anbahnung eigener Berufswahlentscheidungen und die Behebung von Problemen ab, die beispielsweise aus einem Migrations- bzw. Fluchthintergrund resultieren.
– Ein Übergabeverfahren systematisiert und vereinfacht die Begleitung von Absolventinnen und Absolventen der Mittelschulen an die Berufsschulen. Wenn berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz frühzeitig an der
Berufsschule bekannt sind, kann rechtzeitig der Versuch unternommen werden, die Jugendlichen noch in eine Ausbildung oder eine passgenaue Vollzeitmaßnahme zu vermitteln. Es wurden unterschiedliche Klassenformen an den Berufsschulen (kooperative oder vollschulische Klassen des Berufsvorbereitungsjahr [BVJ]; BVJ „Neustart“) entwickelt, die an die wechselnden konkreten Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden (u. a. modularisierter, kompetenzorientierter Lehrplan). Seit dem Schuljahr 2020/2021 bildet ein Vollzeitangebot in Form eines Berufsvorbereitungsjahres das Regelangebot für Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis an den staatlichen allgemeinen Berufsschulen (Übergangsfrist für die kommunalen Berufsschulen bis einschließlich Schuljahr 2022/2023), das die sog. JoA-Klassen im Einzeltag oder einem 8-Wochen-Block (über drei Schuljahre) zur Erfüllung der Berufsschulpflicht ablöst. Jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund steht das Vollzeitmodell der Berufsintegration offen, in dem sie neben den Kenntnissen in der deutschen Sprache auch grundlegende Kompetenzen erwerben, die für eine anschließende erfolgreiche (Berufs-)Ausbildung erforderlich sind.
Eine möglichst schnelle Integration der Schülerinnen und Schüler in eine Ausbildung wird durch nachgeschaltete Fördermaßnahmen in den Fachklassen unterstützt: Berufssprache Deutsch, Berufssprachliche Förderung, Kombimodell 1+X zur Streckung des 1. Ausbildungsjahres auf zwei Jahre und zusätzliche Sprachförderung.
– Berufsvorbereitungsjahr und berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung.
– Für Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss besteht die Möglichkeit, den Schulabschluss auch zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen. Die Mittelschulordnung sieht vor, dass sämtliche Abschlüsse der Mittelschule (erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, qualifizierender Abschluss, mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule) auch nachträglich als sog. „andere Bewerber“ erworben werden können. Auch im Rahmen der beruflichen Ausbildung können noch der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule und der mittlere Schulabschluss erworben werden.
Durch eine gute Abstimmung mit den Partnern (z. B. unter dem Dach der Jugendberufsagentur oder einer Bildungsregion) werden vor Ort Übergänge weiter optimiert und den Jugendlichen und jungen Erwachsenen passende Angebote gemacht, die fortlaufend bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Die Ursachen, weshalb Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildende Schule ohne Schulabschluss verlassen, sind vielfältig (z. B. soziokulturelles Umfeld der Schulen, Zusammensetzung der Schülerschaft an einzelnen Schulen, Migrationshintergrund, Übertrittsverhalten von Schülerinnen und Schülern, individuelle Leistungsbereitschaft und Leistungsvermögen etc.) und würden eine entsprechende Einzelfallbetrachtung eines jeden Schülers / einer jeden Schülerin erforderlich machen. Eine eindeutige Zuordnung von möglichen Gründen in der Stadt Hof und dem Landkreis Wunsiedel seitens des StMUK ist aufgrund des dargestellten Erhebungsaufwands nicht möglich.
Ferner ist eine überdurchschnittliche Zahl an Schülerinnen und Schüler, welche in der Stadt Hof und im Landkreis Wunsiedel die Schule zunächst ohne Schulabschluss verlassen, u. a. auch auf die in der Vorbemerkung bereits skizzierten Umstände zurückzuführen.

5.1 Wie viele Jugendliche ohne Berufsausbildung und ohne Studienplatz gibt es in der Stadt Hof und im Landkreis Wunsiedel (Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre; bitte absolute Zahlen und Prozentzahlen angeben und in Relation zu Gesamtbayern setzen)?

Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen Daten zu Jugendlichen ohne Berufsausbildung ausschließlich in Zusammenhang mit Daten zu den Arbeitslosenzahlen vor. Hierzu wird auf die Tabellen zu Frage 5.1 und 5.2 verwiesen.

5.2 Wie hoch ist die Jugendarbeitslosigkeit in der Stadt Hof und im Landkreis Wunsiedel (Betrachtungszeitraum der letzten zehn Jahre; bitte absolute Zahlen und Prozentzahlen angeben und in Relation zu Gesamtbayern setzen)?

Hierzu wird auf die Tabellen der Bundesagentur für Arbeit der Regionaldirektion Bayern zu Fragen 5.1 und 5.2 verwiesen.

6.1 Welche Programme sind der Staatsregierung bekannt, die den Übergang von der Schule in die Ausbildung für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss fördern?

Bezüglich der Programme der Staatsregierung zur Unterstützung im Übergangsbereich Schule – Beruf wird auf die Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen.
Im Übrigen werden seitens der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Plattformen angeboten, die entsprechend über die Möglichkeiten informieren, die für die Personengruppe bereitstehen:
– „Schulabschluss Nachholen“ (Link: www.arbeitsagentur.de1): Diese Internetseite wird explizit unterstützt durch die Bundesagentur für Arbeit mit Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB). Neben den Möglichkeiten, den
Schulabschluss an beruflichen Schulen nachzuholen, gibt es im Rahmen der BvB die Chance, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nachträglich zu erwerben.
– Schülerinnen und Schüler sollen die Beratungsdienstleistung der BA (Link: www.arbeitsagentur.de2) in Anspruch nehmen, da hier in einem individuellen Gespräch (in Präsenz oder per Videoberatung) auf dem Weg zum Ziel die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden können und sich verschiedene Perspektiven ergeben. Die Berufsberatung vor dem Erwerbsleben unterstützt und begleitet junge Menschen am Übergang Schule – Beruf, persönlich und digital wie mit den Produkten BERUFENET (Link: www.arbeitsagentur.de3), BERUFE.TV (Link: wwwarbeitsagentur.de4) und www.planet-beruf.de5.
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof sind bereits ab der Vorabgangsklasse an allen Schultypen und beraten Schülerinnen und Schüler mit Berufsorientierung, Beruflicher Beratung, Ausbildungsstellenvermittlung und bei Bedarf im Einzelfall notwendige Förderungen in den Ausbildungsmarkt.
– Mit der Unterstützung beim Schulabschluss hören die Möglichkeiten, von der BA Hilfe zu bekommen, nicht auf. Hier besteht bei Bedarf die Möglichkeit, durch die Assistierte Ausbildung (AsA; Link: www.arbeitsagentur.de6) während der gesamten Ausbildung und am Übergang in Arbeit Unterstützung zu erhalten.

6.2 Gibt es (niederschwellige) unabhängige staatliche oder kommunale Anlauf- und Beratungsstellen zum Thema in Hof und im Landkreis Wunsiedel?

Die Beratung von Abschlussklassenschülerinnen und -schülern erfolgt in der Regel zunächst durch den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin, die Beratungslehrkraft sowie die Schulleitung und wird ergänzt durch weitere Angebote von Schulseite (z. B. Staatliche Schulberatung, Potenzialanalysen und Beratung im Rahmen von Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III, Jugendsozialarbeit an Schulen, im Rahmen des Praxisklassenangebotes) bzw. der Agentur für Arbeit (z. B. Berufsberatung).
Als unabhängige Stelle bietet im Landkreis Wunsiedel v. a. die Volkshochschule (VHS) Fichtelgebirge laut Auskunft des örtlichen Staatlichen Schulamts zusätzliche Kurse an, die Jugendliche beim Erwerb eines Schulabschlusses beraten und unterstützen. Weiterhin bietet laut Auskunft der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Hof die VHS Hofer Land Quali-Kurse, Mittlere-Reife-Kurse oder Sprachkurse an. Die infrage kommenden Personen werden in diesen Fällen entweder über die Agentur für Arbeit zugewiesen oder melden sich selbst bei der VHS an, sofern ein potenzieller Arbeitgeber einen entsprechenden Abschluss für ein mögliches Ausbildungsverhältnis benötigt.

6.3 Worin sieht die Staatsregierung die Gründe, dass die bisherigen Angebote von den Jugendlichen zum Teil nicht angenommen bzw. nicht genutzt werden?

Dem StMUK liegen zu Nachfrage und Frequentierung der genannten unabhängigen i. S. v. nichtschulischen Beratungsstellen sowie zu Gründen, weshalb diese von Jugendlichen zum Teil nicht in Anspruch genommen werden, keine Erkenntnisse vor.

7.1 Wie ist der Stand der Umsetzung der 2020 gesetzlich beschlossenen Schülerdatennorm in Bayern, die es den Ländern ermöglichen soll, die Daten von Schülerinnen und Schülern ohne berufliche Anschlussperspektive an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln?

Dazu hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des BayEUG und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze in den Landtag eingebracht (Drs. 18/28530).

7.2 Mit welchen Maßnahmen will die Staatsregierung darüber hinaus Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss beim Übergang in berufsbildende Maßnahmen unterstützen (nachdem die bisherigen Maßnahmen nicht zu helfen scheinen)?

Für die im Zuständigkeitsbereich des StMUK liegenden Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen.

1 https://www.arbeitsagentur.de/bildung/schule/schulabschluss-nachholen
2 https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsberatung
3 https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/?path=null
4 https://web.arbeitsagentur.de/berufetv/start
5 https://planet-beruf.de/schuelerinnen/meinwegzumberuf
6 https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/assistierte-ausbildung-machen

Anlage 1 – 4