Schriftliche Anfrage: Hintergründe zu Prüfungen beim Kommunalunternehmen Lucas-Cranach-Campus

Am 01.02.2024 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der Hintergründe zu den Prüfungen bei dem Kommunalunternehmen Lucas-Cranach-Campus. Meine Fragen wurden am 11.03.2024 von dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit allen Ressorts und der Staatskanzlei beantwortet:

Meine Vorbemerkung:
Die Fragen nehmen Bezug auf meine Anfrage zum Plenum „Prüfungen durch Rechtsaufsicht beim Kommunalunternehmen ‚Lucas-Cranach-Campus‘“ aus der Kalenderwoche 4/2024.

1.1 Welche konkreten Eingaben und Anfragen sind seit dem 16. November 2022 bei der Regierung von Oberfranken bzgl. des Kommunalunternehmens „Lucas-Cranach-Campus“ eingegangen (bitte chronologisch auflisten mit Datum und konkretem Petitum)?

1.2 Wann und in welcher Form fanden die Anhörungen zwischen dem Landratsamt Kronach bzw. dem Kommunalunternehmen und der Regierung von Oberfranken statt (bitte chronologisch mit Datum, Teilnehmerinnen und Teilnehmern und entsprechenden Anliegen auflisten)?

1.3 Mit welcher Begründung wurden keine weiteren rechtsaufsichtlichen Maßnahmen zu den o. g. Hinweisen eingeleitet (bitte chronologisch nach Petitionen angeben)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Regierung von Oberfranken ist gemäß Art. 96 Satz 1 i. V. m. Art. 79 Abs. 3 Landkreisordnung (LKrO) die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für das Kommunalunternehmen Lucas-Cranach-Campus. Gemäß Art. 95 Abs. 1 i. V. m. Art. 79 Abs. 3 LKrO beschränkt sich die staatliche Rechtsaufsicht darauf, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen des Kommunalunternehmens und die Gesetzmäßigkeit seiner Verwaltungstätigkeit zu überwachen.
Laut Stellungnahme der Regierung von Oberfranken ergibt sich Folgendes:
Seit dem 16. November 2022 sind zahlreiche Eingaben bzw. Anfragen eines Petenten zum Kommunalunternehmen Lucas-Cranach-Campus bei der Regierung von Oberfranken eingegangen. Die Fragen des Petenten sowie Anhörungen dazu sind in der
Anlage 1 chronologisch zusammengefasst (Stand: 12. Februar 2024).
Aus den Eingaben des Petenten bei der Regierung von Oberfranken haben sich keine Anhaltspunkte für Rechtsverstöße des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus ergeben. Daher bestand kein Anlass für weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen.

2.1 Bezugnehmend auf die Eingabe bzgl. des Erwerbs von Kraftfahrzeugen durch das Kommunalunternehmen – welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den Fuhrpark des Unternehmens (bitte Anzahl, Fahrzeugtypen und Nutzerkreis angeben)?

Unter „Staatsregierung“ werden die im Amt befindlichen Mitglieder der Staatsregierung im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern (BV) verstanden. Der Staatsregierung lagen bisher keine Informationen über den Fuhrpark des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus vor.

Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken verfügt das Kommunalunternehmen Lucas-Cranach-Campus über neun Kraftfahrzeuge (Stand: 8. Februar 2024):
– drei Transporter zur Nutzung durch die Hausmeister,
– einen Kleinwagen und einen Lkw für die Nutzung durch die Baumitarbeiter und
– vier Kompaktwagen für die Nutzung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.

2.2 Bezugnehmend auf die Eingabe bei der Regierung von Oberfranken bzgl. Ausschreibungspflichten – gegen welche Ausschreibepflichten soll das Kommunalunternehmen genau verstoßen haben (einzelne Fälle chronologisch auflisten)?

Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken hat der Petent zu den von ihm vermuteten Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen keine konkreten Angaben gemacht, sondern nur allgemeine Überlegungen angestellt.
Kommunalunternehmen sind bei der Vergabe von Aufträgen nur nach Maßgabe der bundesgesetzlichen Regelungen der §§ 97 ff, 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an das Vergaberecht gebunden, wenn die europarechtlich festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden. Dies wurde vom Kommunalunternehmen Lucas-Cranach-Campus beachtet. Unterhalb der EU-Schwellenwerte holt das Kommunalunternehmen grundsätzlich Vergleichsangebote ein.

2.3 Bezugnehmend auf die Eingabe bei der Regierung von Oberfranken bzgl. der Notwendigkeit von Stellenausschreibungen – in welchen Fällen wurde dies versäumt (bitte chronologisch auflisten)?

Eine Ausschreibung offener Stellen ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Art und Weise der Stellenbesetzung liegt in der Verantwortung des Kommunalunternehmens.
Nach Mitteilung des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus schreibt es seit geraumer Zeit seine offenen Stellen in den gängigen lokalen Printmedien sowie im Internet öffentlich aus.

3. Bezugnehmend auf die Eingabe bei der Regierung von Oberfranken bzgl. des Erwerbs von Grundstücken durch das Kommunalunternehmen – was genau wurde dem Kommunalunternehmen von dem Petenten vorgeworfen (bitte Fälle chronologisch auflisten)?

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Erwerb von 644 Wohnungen der ehemaligen Kronacher Wohnungsbaugesellschaft (KWG) durch das Kommunalunternehmen Lucas-Cranach-Campus bezieht. Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken findet sich in den dort eingegangenen Eingaben des Petenten nur in einer E-Mail vom 17. Januar 2023 eine konkrete Aussage. Der Petent trägt darin die Vermutung vor, dass „der Steuerzahler, sprich wir Bürger vom Landkreis Kronach für 30 Millionen Euro haften weil für diesen Betrag kein Gegenwert in Immobilien vorhanden ist. Denn das wäre nach meinen Recherchen genau die Summe, für die man die Wohnungen der KWG zu teuer gekauft hat.“
Nach Kenntnis der Staatsregierung lag für die Bemessung des Kaufpreises der Wohnungen ein Wertgutachten zugrunde.

4.1 Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus hat sich die Staatsregierung bzgl. des Erwerbs von Wohnraum in Kronach getroffen (bitte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Datum und Gesprächsinhalt angeben)?

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus in dieser Funktion mit Mitgliedern der Staatsregierung i. S. d. Art. 43 Abs. 2 BV bezieht. Die Treffen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume mit Vertreterinnen bzw. Vertretern des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus ergeben sich aus der Anlage 2. Im Übrigen sind keine Treffen im Sinne der Fragestellung zwischen Mitgliedern der Staatsregierung und Vertreterinnen oder Vertretern des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus bekannt.

4.2 Gab es Treffen mit der Regierung von Oberfranken oder Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamts Kronach bzgl. des Erwerbs von Wohnraum in Kronach durch das Kommunalunternehmen (bitte Datum, Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Anlass des Gesprächs angeben)?

Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken gab es zu diesem Sachverhalt keine Treffen von Vertreterinnen oder Vertretern der Regierung von Oberfranken mit Vertreterinnen oder Vertretern des Landratsamtes Kronach bzw. des Kommunalunternehmens Lucas-Cranach-Campus.

4.3 Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Lucas-Cranach-Stiftung hat sich die Staatsregierung seit 2020 getroffen (bitte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Datum und Gesprächsinhalt angeben)?

Ausweislich des beim Landesamt für Statistik geführten Stiftungsverzeichnisses besteht in Bayern keine Stiftung mit dem Namen „Lucas-Cranach-Stiftung“, sondern nur die „Lucas-Cranach-Campus-Stiftung“. Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken
wurde die Lucas-Cranach-Campus-Stiftung mit Urkunde vom 4. Mai 2021 errichtet und mit Urkunde vom 14. Juni 2021 als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kronach durch die Regierung von Oberfranken anerkannt.
Aufgrund des Zusammenhangs mit den Fragen 4.1 und 4.2 wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Lucas-Cranach-Campus-Stiftung in dieser Funktion mit Mitgliedern der Staatsregierung zum
Thema „Erwerb von Wohnraum in Kronach“ bezieht.
Die Treffen von Staatsminister Markus Blume und Staatsminister a. D. Bernd Sibler mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Lucas-Cranach-Campus-Stiftung ergeben sich aus der Anlage 2. Im Übrigen sind keine Treffen im Sinne der Fragestellung zwischen Mitgliedern der Staatsregierung und Vertreterinnen oder Vertretern der Lucas-Cranach-Campus-Stiftung bekannt.

Anlage 1