Anfragen zum Plenum: Freigabestopp für Versetzungen von Finanzbeamt*innen zu nichtstaatlichen Dienstherren

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 26.02.2024:

Vor dem Hintergrund des in der Mitgliederzeitschrift der Bayerischen Finanzgewerkschaft (Ausgabe 01-02/2024, S. 4) angekündigten Freigabestopps für Versetzungen von Finanzbeamtinnen und -beamten zu nichtstaatlichen Dienstherren und Kommunen durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat frage ich die Staatsregierung,

  • wie viele Versetzungsanträge zu nichtstaatlichen Dienstherren und Kommunen seit 2018 eingereicht wurden (bitte aufschlüsseln nach Jahren, unter Angabe der Dienststellen, in denen die Anträge gestellt wurden, und der Unterteilung, ob eine Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren oder einer Kommune beantragt wurde),
  • welche Gründe für die Versetzungsgesuche angeben wurden und
  • wie sich die konkrete Umsetzung des Freigabestopps gestalten soll (bitte geplantes Start- und Enddatum der Maßnahme, betroffene Behörden und Qualifikationsebenen angeben)?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die Anzahl der Versetzungsanträge seit dem Jahr 2018 mit Aufschlüsselung auf Jahre und Dienststellen ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar.
Vom Freigabestopp zu Kommunen und sonstigen nichtstaatlichen Dienstherren erfasst sind alle Beschäftigten (alle Qualifikationsebenen) der Finanzämter, des Landesamts für Steuern (Bereiche Steuer und IuK), der Landesfinanzschule sowie der Finanzgerichte. Zudem gilt der Freigabestopp auch für das Landesamt für Finanzen, die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, die Vermessungsverwaltung sowie weitere IT-Bereiche im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Der Freigabestopp gilt seit Dezember 2023.