Anfrage zum Plenum: Unterstützung des Freistaates für Bad Alexandersbad

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 25.04.2022:

Ich frage die Staatsregierung,

  • welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um der Gemeinde Bad Alexandersbad oder dem Gesundheitszentrum ALEXBAD bei ihren Zahlungsschwierigkeiten in diesem Jahr zu unterstützen,
  • welche Gespräche wurden hierzu von Mitgliedern der Staatsregierung mit der Gemeinde Bad Alexandersbad oder dem Landkreis Wunsiedel in diesem Jahr geführt und
  • wie gedenkt die Staatsregierung, die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde Bad Alexandersbad sowie den Weiterbetrieb der Therme ALEXBAD langfristig zu sichern?

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Die Gemeinde Bad Alexandersbad befindet sich bekanntermaßen in einer schwierigen haushaltswirtschaftlichen Situation. Sie ist seit mehreren Jahren nicht mehr in der Lage, die Deckungslücken in ihren Haushalten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu schließen mit der Folge, dass sie ihre Haushaltswirtschaft nach den restriktiven Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung bzw. zur sog. „haushaltslosen Zeit“ zu führen hat. Das bedeutet u. a., dass die Gemeinde per Gesetz grundsätzlich nur finanzielle Leistungen erbringen darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Ein finanzieller Spielraum für neue Maßnahmen besteht nicht oder wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt.

Es ist ureigener Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung einer Gemeinde, die eigene Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben und die dauernde Leistungsfähigkeit gesichert sind. Es liegt daher zuvörderst in der eigenen Zuständigkeit der Gemeinde Bad Alexandersbad, Einsparungsmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen.

Die finanziellen Probleme der Gemeinde sind maßgeblich auf den defizitären Betrieb der gemeindlichen Kur und Gesundheitseinrichtungen zurückzuführen. Das Betriebsdefizit bewegt sich aktuell in einer Größenordnung von ca. 1,5 Mio. Euro jährlich (vor der Coronapandemie). Die Gemeinde hat inzwischen verschiedene Einsparungsmaßnahmen ergriffen, ist jedoch auch zu der Einsicht gekommen, dass sie allein überfordert ist, entsprechende Überschüsse zu erwirtschaften.
Vor diesem Hintergrund befinden sich die Gemeinde Bad Alexandersbad, das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, die Regierung von Oberfranken und die Staatsministerien in ständiger intensiver Zusammenarbeit, um Lösungen für die bestehende schwierige Situation zu finden. Aktuell finden regelmäßig Gespräche unter Leitung von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann oder Herrn Staatssekretär Sandro Kirchner statt.
Es ist dringend erforderlich, weiter an einer dauerhaften Lösung der finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde Bad Alexandersbad zu arbeiten. So könnte eine kommunale Zusammenarbeit aus der Region heraus in gemeinsamer Trägerschaft kommunaler Partner vor Ort ein potentiell tragfähiges – in anderen Fällen in Bayern auch bereits erfolgreich praktiziertes – Szenario darstellen. Angesichts der sich kontinuierlich verschlechternden finanziellen Lage der Gemeinde müssen alle Lösungsmöglichkeiten geprüft werden, es darf kein Lösungsweg vorschnell verworfen werden. Ziel aller Bemühungen muss eine tragfähige Zukunftsperspektive für die Gemeinde Bad Alexandersbad sein.

Um die Gemeinde Bad Alexandersbad auf diesem Weg zu unterstützen, wurde unter anderem einem Ersuchen um Amtshilfe entsprochen. Ein Mitarbeiter des Landratsamtes Wunsiedel i. F. wird die Gemeinde im Rahmen einer vorübergehenden Abordnung insbesondere bei der Betriebsführung des EBR Gesundheitszentrums unterstützen und hat seine Arbeit bereits aufgenommen.

Weitere Hilfen, z. B. im Rahmen der Bedarfs- und Stabilisierungshilfen nach Art. 11 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) werden, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel unter Berücksichtigung der bayernweiten Vergleichbarkeit mit anderen antragstellenden Gemeinden gewährt.

Die Gemeinde Bad Alexandersbad hat in den Jahren 2013 bis 2020 6,66 Mio. Euro an Stabilisierungshilfen erhalten (für das Jahr 2021 sind 200.000 Euro in Aussicht gestellt, die nach Erfüllung von Auflagen ausgezahlt werden können).