Anfrage zum Plenum: Unterrichtsversorgung in Oberfranken

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 27.09.2021:

Ich frage die Staatsregierung,

welche Klassen mit dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 an Grund, Mittel und Förderschulen in Oberfranken zusammengelegt oder gestrichen wurden (bitte tabellarisch einzeln nach Schulform und Klassenstufe angeben), aus welchen Gründen diese Klassenauflösungen jeweils stattfanden und was die Staatsregierung unternimmt, um die Unterrichtsversorgung in Oberfranken zu stärken?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Klassenbildung, die sich stets auf ein gesamtes Schuljahr bezieht, muss bayernweit vergleichbaren Rahmenbedingungen unterliegen, die in den Klassenbildungsrichtlinien vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich neu festgelegt werden. Demnach liegt im Schuljahr 2021/2022 die Mindestschülerzahl in allen Klassen der Grundschule in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bei 13 und die maximale Schülerzahl bei 28. An den Mittelschulen gilt die Höchstschülerzahl 30 als unverbindliche Richtzahl. Ferner werden in allen Jahrgangsstufen der Grund und Mittelschulen, in denen mehr als 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund haben, Teilungen vorgenommen, wenn die Schülerzahl 25 überschritten wird. Zudem gilt für die Deutschklassen, dass hier die Schülerzahl 20 nicht überschritten werden soll. Die Staatlichen Schulämter, die für die Umsetzung der Klassenbildung zuständig sind, nehmen die Klassenbildung auf Basis der gültigen Klassenbildungsrichtlinien sowie der Schülerzahlen in einem Schulamtsbezirk vor. Klassen können von einem Schuljahr zum nächsten zusammengelegt werden, wenn die Schülerzahl in einer Klasse oder Jahrgangsstufe entsprechend abgenommen hat, z. B. wenn Schülerinnen und Schüler wegen Umzugs oder anderer Gründe ausgetreten sind. Umgekehrt können jeweils zu Schuljahresbeginn Klassen geteilt werden, wenn sich die Schülerzahl beispielsweise durch Zuzüge erhöht.
Im Bereich der Förderschulen sind die Vorgaben zur Klassenbildung im jährlichen Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte, die verschiedenen Förderschulformen und die Jahrgangsstufen ausgerichtet. Entsprechend sind Höchstschülerzahlen je Klasse für die Schulaufsicht bei den Regierungen und die Schulen vorgegeben. Im Rahmen dieser Vorgaben und auf Grundlage der in der Schule tatsächlich anwesenden Schüler werden die Klassen jährlich neu gebildet. Die für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Lehrerwochenstunden pro Klasse an Förderschulen gehen über die für die Erfüllung des Pflichtunterrichts erforderlichen Lehrerkapazitäten hinaus. Sie eröffnen Möglichkeiten, bei der Stundenplangestaltung entsprechend der jeweiligen Unterrichtssituation und Anforderungsstruktur Klassen- oder Gruppenteilungen und Doppelbesetzungen zu planen.
Die Unterrichtsversorgung für den Pflichtunterricht, den Wahlpflichtunterricht und besondere Unterrichtsangebote wurde an allen Grund-, Mittel- und Förderschulen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 auf Basis der jährlich neu erstellten regionalisierten Schülerprognose sowie der Schülerzahlmeldungen der Regierungen sichergestellt. Um insbesondere Schulen im ländlichen Raum nachhaltig zu unterstützen, wurden über die Grundversorgung von Grund- und Mittelschulen hinaus weitere Zuschläge ausgebracht, die zweckgebunden oder regionalspezifisch begründet sind. Davon profitiert auch der Regierungsbezirk Oberfranken.
Eine Erhebung zur jährlichen Änderung der Klassenbildung an den einzelnen Schulen erfolgt nicht und wäre mit Blick auf die o. g. Rahmenbedingungen nicht aussagekräftig.