Anfrage zum Plenum: Stand zum Pilotprojekt „Einbindung interner Steuerkontrollsysteme in Betriebsprüfungen“

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 17.04.2023:

Vor dem Hintergrund des im Februar 2022 angekündigten Pilotprojekts zur Einbeziehung von Compliance-Systemen von Unternehmen in steuerliche Betriebsprüfungen frage ich die Staatsregierung,

  • in wie vielen Fällen hat die Finanzverwaltung seither Daten aus internen Steuerkontrollsysteme in Betriebsprüfungen mit einbezogen,
  • welche Evaluationsergebnisse liegen der Staatsregierung ein gutes Jahr nach dem Start des Projektes vor und
  • wann ist die Überführung des Pilotprojektes in den Regelbetrieb geplant?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Mit dem im Frühjahr 2022 begonnenen bayerischen Pilotprojekt wurden interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen (Tax Compliance Management Systeme – TCMS) vertieft in steuerliche Außenprüfungen einbezogen, um Erfahrungen über die Wirkungsweise bereits implementierter TCMS sowie deren Prüfbarkeit zu gewinnen und auf dieser Grundlage die Prüfungsmethoden im Sinne einer kooperativen, noch stärker risikoorientierten sowie zeitnäheren Außenprüfung weiterzuentwickeln. An der Pilotierung haben sich drei Unternehmen beteiligt. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden aktuell evaluiert.
Mit dem sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz wurde zwischenzeitlich eine Rechtsgrundlage zur verbindlichen Zusage von Prüfungserleichterungen nach Systemprüfungen im Rahmen einer Erprobungsregelung in Art. 97 § 38 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung geschaffen. Bayern hatte sich im Gesetzgebungsverfahren stark für diese Neuregelung eingesetzt. Die Evaluierung dieser Erprobungsregelung ist durch den Bundesgesetzgeber für das Jahr 2029 vorgesehen.
Die bayerische Finanzverwaltung hat mit dem Pilotprojekt deutschlandweit eine Vorreiterrolle eingenommen und wird die bundesgesetzlich vorgesehene Erprobungsphase konsequent und zielgerichtet zur Weiterentwicklung der neuen Prüfungsansätze nutzen.