Anfrage zum Plenum: Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen für Oberfranken

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 12.12.2022:

Ich frage die Staatsregierung,

  • welche Anträge auf Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen lagen aus Oberfranken im Jahr 2022 vor (bitte jeweils für die Kommunen einzeln inklusive Antragssummen in Tabellenform angeben) und
  • welche Anträge wurden aus welchen Gründen versagt (bitte ebenfalls einzeln und in Tabellenform angeben)?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Im Jahr 2022 haben 61 Kommunen in Oberfranken Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen in Höhe von 216.733.722 Euro beantragt. Davon entfallen auf Landkreise 24.804.667 Euro und auf Städte und Gemeinden 191.929.055 Euro.

Bewilligt wurden für 49 Kommunen in Oberfranken insgesamt 47.950.000 Euro. Davon entfallen 10.300.000 Euro auf Landkreise und 37.650.000 Euro auf Städte und Gemeinden.

Die Höhe der Bewilligung richtet sich in einer bayernweiten Gesamtschau nach mehreren multikausalen Faktoren, wie z. B. Sondertilgungsmöglichkeiten, Haushaltsgröße, anstehenden Investitionen und Ausprägung des Konsolidierungswillens. Eine detaillierte Auskunft ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich.