Anfrage zum Plenum: Stabilisierungshilfen für die Stadt Hof

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 29.01.2024:

Vor dem Hintergrund der für das Jahr 2023 nicht ausgereichten Stabilisierungshilfen für die Stadt Hof frage ich die Staatsregierung,

  • in welcher Form der Kommune eine Bewilligung zunächst in Aussicht gestellt wurde (siehe dazu Bericht auf BR24 vom 11.01.2024 „Einzelfall Hof: Hilfen in Millionenhöhe abgelehnt“),
  • warum die Stabilisierungshilfen dann trotz eines gesunkenen Schuldenstandes doch verwehrt und in Jahren mit einem höheren Schuldenstand genehmigt wurden und
  • welche konkreten Empfehlungen die Staatsregierung bzw. das zuständige Staatsministerium der Kommune für einen positiven Bescheid für das Jahr 2024 in Bezug auf Einsparmaßnahmen insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen gegeben hat?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die Gewährung von Stabilisierungshilfen setzt neben dem Vorliegen einer finanziellen und strukturellen Härte insbesondere die Einhaltung eines stringenten Haushaltskonsolidierungskurses voraus. Stabilisierungshilfen dienen als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe, indem Empfängerkommunen vorrangig beim Abbau von Altschulden unterstützt werden, um mittelfristig wieder eigene finanzielle Handlungsspielräume zu erlangen. Eigene Konsolidierungsbemühungen auf kommunaler Ebene sind hierfür unerlässlich.
Der Konsolidierungswille wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung verschiedener Parameter beurteilt. Dabei werden unter anderem das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept, die bisherige und die geplante Schuldenentwicklung, das Investitionsverhalten, die Realsteuerhebesätze sowie freiwillige Leistungen berücksichtigt. In dieser Gesamtbetrachtung wurde der Antrag der Stadt Hof auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 erstmals mangels Nachweis eines ausreichend stringenten Konsolidierungskurses abgelehnt. Bis
einschließlich 2022 wurde die Stadt Hof mit insgesamt 56 Mio. Euro in Form von Stabilisierungshilfen unterstützt. Ein gesunkener Schuldenstand bei einer Kommune stellt per se noch keinen ausreichenden Nachweis für den Konsolidierungswillen dar. Zur Gewährung weiterer Stabilisierungshilfen wurde die Stadt im Rahmen von Gesprächen darauf hingewiesen, die Konsolidierungsbemühungen insgesamt zu intensivieren.