Anfrage zum Plenum: Staatliche Förderung der Frankenwaldbrücken

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 22.05.2023:

Vor dem Hintergrund der im Landkreis Hof geplanten „Frankenwaldbrücken“ frage ich die Staatsregierung,

  • welchen Einfluss die nicht vollständige vorgesehene Barrierefreiheit auf die RÖFEFörderzusage der Staatsregierung hat,
  • ob ein Förderantrag für die Fußgängerhängebrücken inzwischen eingereicht wurde (bitte beantragte Zuwendungshöhe angeben) und
  • ob, angesichts der bereits gestiegenen Gesamtkosten, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nach Punkt I.5.8 der RÖFERichtlinien weiterhin gesichert ist?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, insbesondere im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz und in der Bayerischen Bauordnung, sind unabhängig von einer Förderung einzuhalten und vom Vorhabenträger im Hinblick auf das konkrete Projekt zu prüfen. Ziff. 5.7 der RÖFE regelt ergänzend, dass darüber hinaus das Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen muss. Bei Vorhabenplanungen sind die zuständigen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung nach Art. 18 ff. Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz anzuhören. Dies wird im Rahmen des Förderverfahrens erfolgen. Ein Förderantrag wurde bisher nicht eingereicht. Die Prüfung, ob die Gesamtfinanzierung eines Projektes gesichert ist, erfolgt im Rahmen der Prüfung der Zuwendungsfähigkeit, nicht vor Einreichung des Förderantrags.