Anfrage zum Plenum: Prüfungen durch Rechtsaufsicht beim Kommunalunternehmen „Lucas-Cranach-Campus“

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 22.01.2024:

Ich frage die Staatsregierung,

  • ob für das Kommunalunternehmen „Lucas-Cranach-Campus“ in Kronach seit Bestehen
    rechtsaufsichtliche Prüfungen durchgeführt wurden (bitte chronologisch auflisten),
  • welche Ergebnisse die Prüfungen ergeben haben und
  • welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen daraufhin eingeleitet wurden (bitte Maßnahmen und ihre Durchführung chronologisch aufführen)?

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Die Regierung von Oberfranken ist zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für das Kommunalunternehmen „Lucas-Cranach-Campus“. Nach ihrer Mitteilung fanden folgende rechtsaufsichtliche Prüfungen statt:
1. Die Gründung des Kommunalunternehmens „Lucas-Cranach-Campus“ wurde der Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 30.01.2020 gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Sätze 3 und 4 Landkreisordnung angezeigt. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen sind nicht erfolgt.
2. Entsprechend einer Bitte des Landkreises Kronach vom 19.08.2021 um rechtsaufsichtliche Bewertung eines beabsichtigten Erwerbs von Wohnungen durch das Kommunalunternehmen „Lucas-Cranach-Campus“ hat die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 30.09.2021 dem Landkreis im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Beratung dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Aufgabe des Wohnungsbaus von den kreisangehörigen Gemeinden auf den Landkreis Kronach übertragen werden konnte. Nach Mitteilung des Landkreises Kronach vom 22.12.2021 haben alle kreisangehörigen Gemeinden der teilweisen Übertragung der Aufgabe „Wohnungswesen“ auf den Landkreis zugestimmt. Es waren daher keine rechtsaufsichtlichen Maßnahmen erforderlich.
3. Aufgrund anonymer Eingaben vom 29.06.2022 und 30.09.2022 betreffend die Aufstellung und Bekanntgabe von Jahresabschlüssen des Kommunalunternehmens „Lucas- Cranach-Campus“ für die Jahre 2020 und 2021 fand eine rechtsaufsichtliche Prüfung durch die Regierung von Oberfranken statt. Die Regierung von Oberfranken stellte im Dezember 2022 fest, dass beide Jahresabschlüsse jeweils nicht innerhalb der durch § 27 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) vorgegebenen Frist festgestellt und bekanntgegeben wurden. Die Regierung von Oberfranken forderte das Kommunalunternehmen auf, die geltende Frist zukünftig zu beachten. Weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen waren nicht angezeigt.
4. Das Landratsamt Kronach zeigte der Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 28.12.2022 einige Änderungen der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens „Lucas-Cranach-Campus“ an. Die Regierung von Oberfranken nahm hierzu mit Schreiben vom 09.03.2023 rechtsaufsichtlich Stellung. Die Regierung von Oberfranken forderte dazu auf, die vorgesehene Aufgabenerweiterung des Kommunalunternehmens auf das rechtlich zulässige Maß zu beschränken. Die Hinweise der Regierung von Oberfranken wurden umgesetzt.
5. Seit 16. November 2022 gingen bei der Regierung von Oberfranken eine Reihe von Eingaben und Anfragen eines Petenten zu verschiedenen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens „Lucas-Cranach-Campus“ (u. a. zur Notwendigkeit von Stellenausschreibungen, zu Einzelheiten des Erwerbs von Grundstücken und Kraftfahrzeugen, zur Bekanntmachung von Jahresabschlüssen, zur Haftung des Kommunalunternehmens und zu Ausschreibungspflichten) ein. In allen Fällen wurde das Landratsamt Kronach bzw. das Kommunalunternehmen angehört. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen durch die Regierung von Oberfranken waren nicht geboten. Die jüngste Eingabe des Petenten stammt vom 18.01.2024, sie wurde noch nicht beantwortet.