Anfrage zum Plenum: Kostensteigerungen bei RÖFE-geförderten Projekten

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 30.03.2022:

Ich frage die Staatsregierung,

  • werden unvorhergesehene Kostensteigerungen (z. B. Baukostensteigerungen) nach der Förderzusage bei der RÖFEFörderung (RÖFE Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen) ebenfalls mitgefördert,
  • wie wird mit Kostensteigerungen, die während der Bauphase eines RÖFEgeförderten Projektes eintreten, in Hinblick auf den Fördersatz umgegangen und
  • mit welchen Gesamtkosten (auch die Förderhöhe beziffern) rechnet sie aktuell bei den sog. Frankenwaldbrücken im Landkreis Hof?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Nach Bescheiderlass werden Ausgabenmehrungen gemäß Ziffer 6.6 RÖFE grundsätzlich nicht gefördert. Lediglich in Ausnahmefällen kann für nachträgliche Ausgabensteigerungen, die für den Zuwendungsempfänger unvermeidbar bzw. unvorhersehbar sind und mehr als fünf Prozent, mindestens aber 100.000 Euro der bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen, eine Nachförderung gewährt werden. Dabei sind die geltenden Auflagen insbesondere nach Nr. 5.3 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften ANBestK (unverzügliche Anzeigepflicht) und Nr. 3.4 ANBestK zu beachten.

Zudem gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Nachförderung bei Baumaßnahmen gemäß Finanzministeriellem Schreiben (FMS) vom 05.06.1989.
Kostensteigerungen im Rahmen der Bauphase haben keinen Einfluss im Hinblick auf die Höhe des bewilligten Fördersatzes bezogen auf die Höhe der bewilligten Zuwendung.
Die Ermittlung der Gesamtkosten eines Projektes obliegt dem Vorhabensträger. Für die sog. Frankenwaldbrücken liegt der Staatsregierung bzw. der Regierung von Oberfranken bisher kein Förderantrag vor. Zuletzt wurde mit einer Gesamtzuwendung von gut 20 Mio. Euro gerechnet.