Anfrage zum Plenum: Forderung der Europäischen Bankenaufsicht bezüglich der vom Freistaat geleisteten Kapitaleinlage in die BayernLabo

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 11.03.2024:

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Untersuchung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) der vor Inkrafttreten der Europäischen Bankenverordnung begebenen Kapitalinstrumente des harten Kernkapitals frage ich die Staatsregierung,

  • wie hoch ist die vom Freistaat geleistete Kapitaleinlage in die BayernLabo,
  • welche konkreten Forderungen hat die Europäische Bankenaufsicht an die BayernLB in Bezug auf die in die BayernLabo geleistete Kapitaleinlage (bitte auch den zeitlichen Rahmen zur Umsetzung der Forderungen nennen) und
  • welche Auswirkungen haben die Forderungen der EBA auf den Staatshaushalt 2024/2025?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Bei der Kapitaleinlage des Freistaates handelt es sich um ein Portfolio aus Wohnungsbauförderdarlehen, das seit 1994 in mehreren Schritten als sog. Zweckeinlage in die heutige BayernLB übertragen wurde und für Wohnungsbauförderzwecke eingesetzt wird (Zweckvermögen). Die Stille Einlage des Freistaates wird in der Bilanz der BayernLB seitdem in Höhe des ursprünglichen Barwerts des Zweckvermögens (rund 612 Mio. Euro = Nennwert der Stillen Einlage) als Kapitaleinlage ausgewiesen. Außerdem wird der Stillen Einlage noch ein Rücklagenanteil zugerechnet, sodass sie derzeit ein CET1-Kapital in Höhe von insgesamt rund 1,7 Mrd. Euro ausmacht.
Der Beteiligungsvertrag zur Stillen Einlage wurde letztmals im Jahr 2012 in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden angepasst und aufsichtsrechtlich als unbedenklich eingestuft. Diese Sicht haben EBA/EZB nunmehr geändert und daher die Anteilseigner Freistaat und Sparkassenverband Bayern ebenso wie die Bank zu einer Anpassung aufgefordert.
Einen verbindlichen Zeitrahmen für die Umsetzung einer Lösung gibt es noch nicht.
Auch ohne die Stille Einlage des Freistaates überschreitet die BayernLB die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen ganz deutlich. Eine Nachkapitalisierung ist also nicht erforderlich. Dementsprechend ergeben sich daraus auch keine Folgen für den Staatshaushalt. Der Landtag wird in Form des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingebunden.