Anfrage zum Plenum: Förderung Volocopter GmbH aus Bruchsal

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 09.04.2024:

Ich frage die Staatsregierung,

  • in welcher Höhe wird das badenwürttembergische Unternehmen Volocopter GmbH aus Bruchsal seit seiner Gründung 2011 durch den Freistaat gefördert (bitte Fördersumme, Art der Förderung und Förderprogramme pro Jahr nennen),
  • in welcher Form fanden Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Risikoanalysen vor den Förderzusagen durch die Staatsregierung oder externe Wirtschaftsprüfer statt (bitte Datum, ggf. Prüfungsunternehmen und Ergebnisse nennen) und
  • welche Auswirkungen hat die Warnung des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH (s. Berichterstattung „Spiegel Online“ vom 24.03.2024) hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auf mögliche Förderzusagen der Staatsregierung?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert die Firma Volocopter (Hauptsitz Bruchsal, Baden-Württemberg, weitere Standorte in München und Oberschleißheim, Bayern) im Rahmen von zwei Verbundforschungsvorhaben in den Jahren 2022-2025 mit einem Gesamtumfang (Anteilsfinanzierung) von bis zu 970.000 Euro. Beide FuE-Vorhaben (FuE = Forschung und Entwicklung) wurden im Technologieförderprogramm „Holistische Air Mobility Initiative“ (HAMI) in einem zweistufigen Auswahlverfahren (Skizzenphase, Antragsphase) durch ein externes Gutachtergremium zur Förderung empfohlen. Ziel der Technologieförderung ist es, Unternehmen einen Teil des inhärenten wirtschaftlichen und technologischen Risikos abzunehmen, das mit – in sich abgegrenzten – Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit hohem Innovationsgehalt einhergeht. In den Technologieprogrammen erfolgt zusätzlich zur inhaltlichen Projektbewertung im Rahmen der Antragsphase grundsätzlich eine Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen der beteiligten Unternehmen (Bonitätsprüfung). Ferner müssen Antragsteller bzw. Projektbeteiligte für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert werden. Die Bonitätsprüfung wird nach einheitlichen Kriterien durch den beauftragten Projektträger durchgeführt. Eine Förderzusage kann erst bei positiver Beurteilung erfolgen.