Anfrage zum Plenum: Ermittlungen Corona-Tote Friedberg

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 27.03.2023:

Nachdem der Abschlussbericht des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für die Vorkommnisse in den Kliniken an der Paar zu Ermittlungen gegen das Friedberger Krankenhaus aufgrund des CoronaAusbruchs und den daraus resultierenden Todesfällen zum Jahreswechsel 2020/2021 vorliegt, frage ich die Staatsregierung,

  • wie viele laufende Verfahren, Bußgeldverfahren bzw. festgestellte oder andere Verstöße es gibt,
  • welche Konsequenzen in diesem Fall (z. B. übernimmt jemand Verantwortung in dem Fall) gibt es und
  • sind Entschädigungen für die Angehörigen der Verstorbenen geplant oder vorhanden (in dem Zusammenhang Formen der Entschädigung nennen)?

Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Das Gesundheitsamt AichachFriedberg hat im Rahmen seiner Zuständigkeit für die infektionshygienische Überwachung den COVID19Ausbruch am Krankenhaus Friedberg untersucht. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), welches die Gesundheitsämter in fachlichen Fragen berät, hat im Rahmen einer Hilfestellung eine fachliche Begehung mit dem Gesundheitsamt AichachFriedberg im Krankenhaus Friedberg mit Augenmerk auf Risikofaktoren für ein nosokomiales Ausbruchsgeschehen mit SARSCoV2 durchgeführt und den abschließenden Begehungsbericht dem Gesundheitsamt übermittelt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) wurde im Rahmen des SARSCoV2Ausbruchsgeschehens in den Kliniken an der Paar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2023 eingestellt wurde. Laut Mitteilung des Landratsamts AichachFriedberg stehen dessen Prüfungen hinsichtlich etwaiger Ordnungswidrigkeiten unmittelbar vor dem Abschluss. Die Ergebnisse sollen in der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises am 29.03.2023 vorgestellt werden. Bußgelder gegen das Krankenhaus Friedberg sind bis dato nicht verhängt worden. Informationen zu etwaigen Entschädigungszahlungen des Krankenhauses an Angehörige liegen dem StMGP nicht vor. Für staatliche Entschädigungszahlungen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Anlass, zumal es in Deutschland und in Bayern kein staatliches Krankenhauswesen gibt, sondern ein trägerplurales
System aus einander ergänzenden öffentlichen (in der Regel kommunalen), freigemeinnützigen (z. B. kirchlichen) und privaten Krankenhäusern. Diese Krankenhäuser sind keine nachgeordneten Behörden des Staates und auch sonst keinen staatlichen Weisungen hinsichtlich ihres Betriebsablaufs unterworfen. Sie tragen vielmehr selbst uneingeschränkt die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes in ihren Einrichtungen, auch wenn sie der infektionshygienischen Überwachung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen.
Das StMGP hat den Sachverhalt stets genau verfolgt und wird sich über die noch ausstehenden Prüfungsergebnisse des Landratsamts informieren.