Anfrage zum Plenum: Entscheidungsfindung Standort Deutsches Museum Nürnberg

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 25.01.2021:

Ich frage die Staatsregierung,

  • welche Stakeholder (z. B. von Seiten des Deutschen Museums, der Stadt Nürnberg, des Freistaates Bayern, der Immobilien Freistaat Bayern und Dritter) waren in die Standortfindung und Entscheidung für die Errichtung des Deutschen Museums Nürnberg involviert
  • bzw. wurden dabei zu Rate gezogen (bitte Zeitpunkt und Form der Einbeziehung angeben) und
  • welche Ergebnisse (inklusive Zwischenstände) ergaben sich daraus?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Alle Entscheidungen über die Zuwendungen an das Deutsche Museum wurden von der Staatsregierung durch Behandlung in mehreren Sitzungen gemeinsam getragen. Der Landtag wurde auf Basis fachlich fundierter und belastbarer Informationen informiert und hat die Mittel im Haushalt bereitgestellt. Dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wird regelmäßig vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Bericht erstattet.

Mit dem Deutschen Museum als größtem Technikmuseum der Welt steht ein Partner mit herausragender musealer Expertise zur Verfügung. Die Prüfung der Standorte durch Begehung, Vorgespräche und Begutachtung der von den Investoren vorgelegten Machbarkeitsstudien sowie die daraus resultierende SWOTAnalyse zu den Standorten erfolgte durch das Deutsche Museum. Das Deutsche Museum hat die Verhandlungen mit dem Eigentümer in eigener Zuständigkeit geführt und den Mietvertrag in eigener Zuständigkeit geschlossen. Nach Mitteilung des Deutschen
Museums gab es keine „Auswahlkommission“ unter Beteiligung Externer zum Standort des Deutschen Museums Nürnberg.

Ein liegenschaftliches Flächenmanagementverfahren des Freistaats selbst war schon rechtlich nicht angezeigt, da durch den Freistaat weder ein Flächenerwerb noch eine Anmietung erfolgte. Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) wurde vor Mietvertragsschluss seitens des Deutschen Museums mit Schreiben vom 22.02.2017 gebeten, eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Höhe des standort und objektbezogenen Mietzinses für den Standort „Augustinerhof“ in Nürnberg abzugeben.

Die IMBY antwortete mit einem Schreiben 16.03.2017 und stellte dabei heraus, dass es sich bei der musealen Nutzung um eine sog. Sonderimmobilie handelt. Entsprechend nimmt das Schreiben auf den IVD-Gewerbe Preisspiegel 2015/2016 Bezug, wonach für Ladenflächen über 150 m² in 1A-Lage im Geschäftskern von Nürnberg monatliche Mieten (nettokalt) von sogar durchschnittlich 80 EUR/m² gezahlt werden. Infolge der Stellungnahme der IMBY wurde durch Nachverhandlungen des Deutschen Museums der Mietpreis dann noch gemindert.
Die Staatsregierung wird zeitnah einen erneuten umfassenden Gesamtüberblick über die Zweigstelle des Deutschen Museums in Nürnberg im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst darstellen.