Anfrage zum Plenum: Einsatz von Mitarbeiter*innen der Geldwäscheprävention während des Katastrophenfalls

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 09.02.2021:

Ich frage die Staatsregierung,

  • wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Geldwäscheprävention der Regierung von Niederbayern und der Regierung von Mittelfranken seit dem 16.03.2020 wegen des Ausrufens des Katastrophenfalls in Bayern an anderen Stellen im Freistaat eingesetzt wurden (bitte angeben in Vollzeitäquivalent VZÄ unter Angabe der jeweiligen vorgesehenen Stellenanteile in VZÄ),
  • in welchem Zeitraum die Personen jeweils nicht für die Geldwäscheprävention eingesetzt waren (bitte das jeweilige Start und Enddatum angeben) und
  • in welchen Bereichen die Personen jeweils eingesetzt wurden (bitte unter Angabe des jeweiligen Start und Enddatums)?

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Vorbemerkung:
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung obliegt ungeachtet der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung im Katastrophenfall in erster Linie den dafür zuständigen Behörden. Dabei kommt der Unterstützung und der engen Zusammenarbeit mit anderen Behörden, denen Sicherheitsaufgaben oder Vollzugsaufgaben übertragen sind, besondere Bedeutung zu.

Der Einsatz des Personals der für die Geldwäscheaufsicht zuständigen Schwerpunktregierungen Mittelfranken und Niederbayern in Coronabedingten Sonderaufgaben (Hilfsprogramme, Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), Einsatzprotokollsystem, mobile Testzentren, Impfzentren, Gesundheitsamt) ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen:

1 Entschädigungszahlungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot nach §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz
(IfSG
)