Anfrage zum Plenum: Bewerbung von Glückspiel und Sportwetten in bayerischen Sportstätten

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 11.12.2023:

Vor dem Hintergrund der durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 regulierten Bewerbung von Sportwetten und Glücksspiel in Sportstätten frage ich die Staatsregierung,

  • in welchen bayerischen Sportstätten wurden seit 2021 Verstöße gegen § 5 des GlüStV 2021 der Staatsregierung oder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder seit 2021 gemeldet – wie Spiegel Online am 25.05.2023 mit dem Titel „Tipico verzockt sich“ berichtet – (bitte Anbieter, Ort und Datum angeben),
  • wie viele Vor-Ort-Kontrollen gab es durch die zuständigen Behörden zur Umsetzung der Werberegulierung in diesem Zeitraum in bayerischen Sportstätten (bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln) und
  • wie viele Verfahren hat die Staatsregierung aufgrund von Verstößen gegen § 5 des GlüStV 2021 in bayerischen Sportstätten seit 2021 eingeleitet (bitte Anbieter, Ort und Datum angeben)?

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Zuständig für den Vollzug der werberechtlichen Bestimmungen ist die Erlaubnisbehörde. Dies ist seit 01.01.2023 im Bereich der Erlaubnisse zur Veranstaltung von Sport- und Onlinepferdewetten, von virtuellen Automatenspielen, Online-Poker, Soziallotterien, Klassenlotterien und für die gewerbliche Spielvermittlung die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Zuvor waren für diese Bereiche die Länder Hessen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Niedersachsen zuständig.
Zahlen dieser Behörden zu Werbeverstößen in Sportstätten liegen uns nicht vor.
Die glücksspielrechtliche Aufsicht umfasst die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Regelungen, nicht nur der Werbevorschriften. Einzelstatistiken zu werberechtlichen Verstößen werden nicht geführt.
Verstöße gegen Werberegeln werden am effizientesten durch Sichtung der medialen Übertragung von Sportereignissen und durch Hinweise aus der Bevölkerung verfolgt. Zahlen der genannten Behörden zu Vor-Ort-Kontrollen liegen uns nicht vor.