Anfrage zum Plenum: Auszahlung Heizkostenzuschuss

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 21.11.2022:

Vor dem Hintergrund des im Rahmen des ersten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossenen Heizkostenzuschusses frage ich die Staatsregierung,

  • wann dieser nach ihrer Kenntnis an die Empfängergruppen in Bayern ausgezahlt wurde,
  • ob es einen einheitlichen Auszahlungstermin gab und,
  • falls nein, wie hoch die aktuelle Auszahlungsquote ist (bitte prozentual und absolut angeben)?

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

a) Für Beziehende von Wohngeld
Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss haben gemäß § 1 Abs. 1 Heizkostenzuschussgesetz Personen, denen Wohngeld für mindestens einen Monat im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 bewilligt wurde. Für Beziehende von Wohngeld wird der Heizkostenzuschuss durch die zuständige Wohngeldbehörde ausgezahlt.
Es gab keinen einheitlichen Auszahlungstermin.

Erste Auszahlungen erfolgten im Juni 2022. Zum Stand 31. Oktober 2022 wurden für den ersten Heizkostenzuschuss an Wohngeldbeziehende 22.887.672,00 Euro ausbezahlt. Die Wohngeldbehörden vollziehen die Bewilligung des Heizkostenzuschusses in eigener Zuständigkeit. Eine Aussage darüber, zu welchen Anteilen der Heizkostenzuschuss bereits ausgezahlt wurde, ist für das Bauministerium daher nicht möglich.

b) Für mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AufstiegsBAföG) im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Geförderte
Der Heizkostenzuschuss wird durch die Ämter für Ausbildungsförderung ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgte am 28. Oktober 2022. Insgesamt wurde in 17 514 Fällen 4.028.220 Euro ausgezahlt.

Eine Auszahlungsquote kann nicht ermittelt werden, da der Heizkostenzuschuss außerhalb des regulären Verarbeitungsprogramms für die Auszahlung der Förderleistungen abgewickelt wurde und diese Berechnung nicht vorgesehen ist. Die genannten Zahlen entstammen einer Auswertung durch die Anstalt für kommunale
Datenverarbeitung (AKDB), die für die programmtechnische Umsetzung der Auszahlung des Heizkostenzuschusses mit einer eigens dafür geschaffenen Software der Firma Datagroup zuständig ist.

c) Für mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AufstiegsBAföG) Geförderte im Bereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die Auszahlung erfolgte im Wesentlichen im November 2022. Die Wertstellung erfolgte am 28. Oktober 2022. Zahlungen laufen also derzeit noch.

d) Für mit Ausbildungsförderung (BAföG) Geförderte im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss haben gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Heizkostenzuschussgesetz nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende, denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für mindestens einen Monat im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 bewilligt wurden. Der Personenkreis umfasst damit sowohl Studierende wie auch Schülerinnen und Schüler, denen im entsprechenden Zeitraum Leistungen nach dem BAföG bewilligt wurden.

Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Auszahlungstermine und die Zahl der Berechtigten, die bereits einen Zuschuss erhalten haben:

Damit haben bereits ca. 98 Prozent der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Heizkostenzuschussgesetz Berechtigten in Bayern einen Heizkostenzuschuss erhalten.

e) Für Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, deren Vollzug in der Hand der jeweils zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit liegt. Erkenntnisse darüber, ob, wann und in welcher Höhe Auszahlungen an Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe erfolgt sind, liegen der Staatsregierung nicht vor.