Anfrage zum Plenum: Auswirkungen der Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 07.02.2023:

Vor dem Hintergrund der am 31.01.2023 angekündigten Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung frage ich,

  • welche konkreten Maßnahmen die Staatsregierung zusätzlich ergreift, um die Abgabequote bis Ende April zu erhöhen,
  • mit welchen Auswirkungen die Staatsregierung aufgrund der Fristverlängerung für die Kommunen rechnet und
  • wie viele Einsprüche der Staatsregierung gegen bereits ausgestellte Bescheide derzeit vorliegen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die bisher bereits ergriffenen Maßnahmen, wie Pressearbeit und umfangreiches Service und Informationsangebot der bayerischen Steuerverwaltung, werden fortgeführt.

Die Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate hat keine Auswirkungen für die Kommunen.

Bis Ende Januar 2023 wurden in Bayern rund 90.000 Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuer eingelegt.