Anfrage zum Plenum: Ausbau B303 im Fichtelgebirge

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 12.06.2023:

Vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung zum geplanten Bau mehrerer Überholstrecken zwischen 750 und 2 700 Metern Länge auf der B303 zwischen Himmelkron und Schirnding frage ich die Staatsregierung,

  • wann mit dem Beginn der Planfeststellungsverfahren zu rechnen ist (bitte nach einzelnen Bauabschnitten aufschlüsseln),
  • inwiefern weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung durch das Staatliche Bauamt oder die Staatsregierung geplant sind,
  • mit welchen Kosten (bitte nach Bauabschnitten aufschlüsseln) für diesen Ausbau zu rechnen ist?

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Die vorgesehene abschnittsweise Ergänzung von Zusatzfahrstreifen an der Bundesstraße 303 zwischen der Anschlussstelle Bad Berneck/Himmelkron der A 9 und Schirnding an der tschechischen Grenze umfasst fünf Abschnitte:

Zusatzfahrsteifen östlich von Gössenreuth
Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen vorbereitet. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 gestellt. Die geschätzten Baukosten betragen 4 Mio. Euro.

Ausbau westlich Glasermühle
Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen vorbereitet. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich gegen Jahresende 2023 gestellt. Die geschätzten Baukosten betragen 25 Mio. Euro.
Für den Anbau weiterer Zusatzfahrstreifen an der B 303 zwischen Marktredwitz und Schirnding liegt eine Voruntersuchung zu insgesamt drei Teilabschnitten bei Seußen und Arzberg vor. Die Planungen sind hier in einem frühen Stadium, so dass der Beginn der Planfeststellungsverfahren noch nicht absehbar ist.
Zu Straßenplanungen informieren die Staatlichen Bauämter die Öffentlichkeit grundsätzlich bereits lange vor den Planfeststellungsverfahren in der Presse und auf ihren Internetseiten sowie im Rahmen von öffentlichen Gemeinderatssitzungen und Bürgerversammlungen.