Anfrage zum Plenum: Angekündigte Klage der Staatsregierung gegen Wahlrechtsreform

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 23.01.2023:

Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder am Rande der CSU-Klausurtagung, dass die Staatsregierung gegen die von den Bundestagsfraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigte Wahlrechtsreform Klage erheben wolle, frage ich,

  • welche Absicht sie mit der Klage verfolgt,
  • auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Klage erheben möchte und
  • mit welchen Kosten die Staatsregierung im Zuge der Klage rechnet?

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes i. V. m. §§ 13 Nr. 6, 76 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) kann eine Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle beantragen, wenn sie Bundesrecht wegen seiner förmlichen oder sachlichen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig hält. Ein solcher Antrag kann sich auch auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes beziehen.

Gemäß § 34 Abs. 1 BVerfGG ist das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts kostenfrei. Etwaige Auslagen wären grundsätzlich von den Verfahrensbeteiligten selbst zu tragen (§ 34a BVerfGG).