Anfrage: Unternehmensbeteiligungen aus dem BayernFonds

Meine Anfrage zum Plenum am 30. März 2020:

Ich frage die Staatsregierung, inwiefern werden die einzelnen Bestimmungen des Art. 65 der Bayerischen Haushaltsordnung in Bezug auf mögliche Unternehmensbeteiligungen durch den Freistaat Bayern im Rahmen des vom Kabinett beschlossenen BayernFonds berücksichtigt, nach welchen Kriterien soll jeweils die Frage, ob und welche Art der Beteiligung gegebenenfalls eingegangen wird, entschieden werden und zu welchem Zeitpunkt ist dabei die Einbindung und Information des Landtags vorgesehen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Die Staatsregierung hat beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, ein Sondervermögen zu errichten den sog. BayernFonds. Hiermit können Rekapitalisierungsmaßnahmen bei Unternehmen finanziert werden. Der Gesetzentwurf zur Errichtung des Bayern-Fonds enthält Regelungen zur Frage, ob und nach welchen Kriterien gegebenenfalls Beteiligungen eingegangen werden sowie zur Frage der Einbindung des Landtags. Der Gesetzentwurf wurde dem Landtag bereits umgehend zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet.