Anfrage: Cum-Cum in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:

Wie viele der dem Freistaat Bayern bekannten Fälle von Cum/Cum-Gestaltungen betreffen bayerische Sparkassen bzw. Banken mit öffentlicher Beteiligung wie die Bayern-LB, wie hoch ist der Gesamtschaden aus diesen Geschäften und auf welche Höhe belaufen sich aktuell die steuerlichen Rückforderungen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Bislang sind in Bayern neun Fälle bekannt geworden, in denen Cum/Cum-Gestaltungen aufgegriffen wurden. Ein Großteil der Fälle befindet sich im Einspruchsverfahren. Vereinzelt war es erforderlich, Kontrollmitteilungen an andere Bundesländer zu versenden, in deren Zuständigkeit die Durchführung weiterer rechtlicher Schritte liegt. Aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabeordnung – AO) können genauere Aussagen zur Rechtsform der Betroffenen nicht getroffen worden. Wurde die Kapitalertragsteuer ausgezahlt oder nicht einbehalten, hat die Finanzverwaltung eine Rückforderung der Beträge veranlasst. Nach derzeitigem Ermittlungsstand beträgt der potenzielle Steuerschaden aus den o. g. Cum/Cum-Gestaltungen rund 179 Mio. Euro. Aus Cum/Cum-Gestaltungen wurden bisher Steuern in Höhe von rund 35 Mio. Euro erfolgreich zurückgefordert bzw. nicht ausgezahlt.