Anfrage: Betriebsgrößenklassen

Am 23.10.2019 habe ich folgende Anfrage zum Plenum gestellt:

Ich frage die Staatsregierung,

trifft es zu, dass sie einer Änderung der Betriebsgrößenklassen im Bereich der Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung nach § 3 Betriebsprüfungsordnung zum 01.01.2022 zugestimmt hat, wie werden sich die Änderungen auf die Prüfzyklen der bisherigen und dann neuen Größenklassen zugeordneten Groß- und Mittelbetriebe auswirken und wie viele Betriebe werden voraussichtlich wegen der Neuzuordnung von Klein-zu Kleinstbetrieben nicht mehr der Betriebsprüfung unterliegen?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:

Das zuständige Fachgremium von Bund und Ländern auf Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter hat mehrheitlich den grundsätzlichen Beschluss gefasst, eine Neustrukturierung der Betriebsgrößenklassen vorzunehmen. Die Betriebsgrößenklasseneinteilung dient den Betriebsprüfungsstellen zur internen Arbeitsplanung. Mit der Neustrukturierung soll künftig eine noch stärker risikoorientierte Fallauswahl ermöglichtwerden. Die Verminderung der Anzahl durchgeführter Außen-prüfungen ist nicht beabsichtigt