Schriftliche Anfrage: Hängebrücken über das Höllental

der Abgeordneten  Tim Pargent,  Christian Zwanziger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Derzeit plant der Landkreis Hof sowie weitere Projektträger den Bau von zwei Hängebrücken über das Höllental zwischen Lichtenberg und Issigau zu touristischen Zwecken. Laut unterschiedlicher Quellen ist mit Gesamtkosten von 12 Millionen Euro (Quelle: https://www.initiative-hoellental.de/static/bruecke/files/BriefMinisterpraesidentSoeder.pdf) zu rechnen, wobei 80% der förderfähigen Investitionskosten vom Freistaat getragen werden (Quelle: http://frankenwald-bruecke.de/haeufig-gestellte-fragen-faq/).

Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Welche Informationen liegen der Bayerischen Staatsregierung über den Planungsstand der Hängebrücken über das Höllental zwischen Issigau und Lichtenberg im Landkreis Hof vor?

Nach aktuellem Kenntnisstand der Staatsregierung liegen konkrete Planungen zum Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. D.h. die nächsten
Schritte zur Realisierung des Projektes obliegen dem Landkreis Hof bzw. den zuständigen Gemeinden Issigau und Lichtenberg, die die kommunale
Planungshoheit für die bauplanungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens haben.

1.2 Welche anderen Hängebrückenprojekte hat die Staatsregierung in der Vergangenheit gefördert?

In den vergangen 10 Jahren wurden folgende Hängebrückenprojekte gefördert:
> Naturerlebnispfad mit Fußgängerbrücke in Krün,
> Fußgängerbrücke in Beiingries,
> Hängebrücke über die Faukenschlucht in Garmisch-Partenkirchen,
> Hängebrücke über die Rottach in Tegernsee.

1.3 Fördert die Staatsregierung aktuell vergleichbare touristische Projekte mit Hängebrücken?

Nein

2. Wie hoch sind die derzeit erwarteten Kosten für das Projekt?

Die Initiatoren des Projektes gehen bislang von einem Kostenvolumen in Höhe von rd. 10 bis 12 Mio. Euro aus.

3.1 Mit welcher Zuschusshöhe für die Frankenwald-Brücken auf nichtkommunaler Ebene seitens der Staatsregierung rechnet die Staatsregierung?

Aufgrund der tourismuspolitischen Bedeutung des Vorhabens für die Region hat die Bayerische Staatsregierung eine finanzielle Unterstützung des Vorhabens signalisiert.
Nachdem noch keine Bauplanung für das Vorhaben vorliegt und bislang auch kein Förderantrag gestellt wurde, ist eine Aussage zur möglichen Zuschusshöhe zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich. Unabhängig kommt eine Förderung nur dann in Betracht, wenn alle Fördervoraussetzungen – zu denen auch die Gewährleistung sämtlicher umweit- und
naturschutzrechtlichen Vorgaben gehört – erfüllt werden.

3.2 Aus welchen Mitteln speisen sich diese Förderzuschüsse für die Frankenwald-Brücken?

In Frage kommt eine Bezuschussung des Vorhabens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE).

3.3 Welche Kosten sind bei der Realisierung des Brücken-Projekts förderfähig und welche nicht?

Zuwendungsfähig sind nur die Ausgaben der Investitionen, die ursächlich im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Maßnahmenträger zu tragen sind.

4. Welche Voraussetzungen hinsichtlich Trägerschaft und Betrieb der Brücken müssen eingehalten werden, um die Förderfähigkeit sicherzustellen?

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist, gegen das geplante Vorhaben keine öffentlichrechtlichen Hinderungsgründe bestehen und den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung Rechnung getragen wird. Zudem ist sicherzustellen, dass die geförderte Einrichtung zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen öffentlich zugänglich ist.

Auch ist bei der Umsetzung der Fördermaßnahme die Sicherstellung der Barrierefreiheit zu gewährleisten.

5. Sind über die Investitionskostenzuschüsse hinaus Zuschüsse zu Unterhalt und Betrieb der Frankenwald-Brücken und zu der damit einhergehenden Infrastruktur seitens der Staatsregierung vorgesehen?

Ausgaben für den Betrieb oder die laufende Unterhaltung des Vorhabens werden nicht gefördert. Das bedeutet gleichzeitig, dass die voraussichtlichen Kosten für den Betrieb und den laufenden Unterhalt der Maßnahme für den Maßnahmenträger finanzierbar sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Weigert