Der Haushaltsausschuss des bayerischen Landtags hat am 07.10.2025 die Anträge von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Thema Cum-Cum Geschäfte u.a. mit den Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.
Diese Entscheidung ist unsozial und kostet den Staat Milliarden.
Durch Cum-Cum-Geschäfte hatten wir in Deutschland einen geschätzten Steuerausfall von rund 28,5 Milliarden Euro zwischen 2000 und 2020.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene schreiben sich die Regierungsparteien das Sparen auf die Fahnen. Gleichzeitig sollen Unternehmen durch Steuererleichterungen entlastet werden, um das Wirtschaftswachstum voranzubringen. Die Ziele unterstützen wir als Bündnis 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich, aber sehen die Entwicklungen in der Sozial- und Klimapolitik sehr kritisch. Denn sowohl die soziale Ungerechtigkeit als auch die Klimakrise sind drängende Probleme in der jetzigen Zeit und Sparen ist in diesen Bereichen aktuell definitiv der falsche Weg.
Gerade deshalb sprechen wir uns als Bündnis 90/DIE GRÜNEN ganz klar dafür aus, dass Steuerschlupflöcher wie bei Cum-Cum-Geschäften gestopft werden. Das ist der beste Weg, um finanzielle Möglichkeiten zu gewinnen, ohne hierfür neue Schulden aufzunehmen und vor allem ohne dabei soziale oder klimapolitische Themen zu vernachlässigen.
Zum Hintergrund der Cum-Cum-Geschäfte:
Die Geschäfte laufen vereinfacht dargestellt folgendermaßen ab. Ein ausländischer Investor verkauft seine Aktien eines deutschen Unternehmens temporär an einen inländischen Investor kurz vor dem Dividendenstichtag des Unternehmens. Der inländische Investor erhält die Dividende und kann die darauf erhobene Kapitalertragssteuer entweder vollständig oder teilweise anrechnen oder zurückfordern. Nach dem Dividendenstichtag kauft der ausländische Investor die Aktie ohne Dividende zurück. Durch diese Transaktionen reduziert sich die effektive Steuerlast. Die inländische Partei kann die Dividendensteueranrechnung nutzen, die dem ausländischen Investor nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht. Die Cum-Cum-Geschäfte bewegen sich damit in einer rechtlichen Grauzone und wir fordern deshalb diese Steuerschlupflöcher zu schließen.
Aktueller Stand im Bereich des Steuerschlupflochs Cum-Cum-Geschäfte:
Trotz gesetzlicher Änderungen des Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) aus dem Jahr 2021, sind nach aktueller Rechtsprechung und Schreiben des Bundesfinanzministeriums die steuerlichen Anreize für solche Gesetze nach wie vor nicht beseitigt. Außerdem finden Cum-Cum-Geschäfte laut einem Gutachten der Universität Mannheim vom 28.02.2025 nach wie vor statt. Sie müssen nicht per se illegal sein. Der Zweck der Geschäfte geht aber allein zu Lasten der Steuerzahler*innen. Das Gutachten der Uni Mannheim empfiehlt dringend, den bestehenden steuerlichen Anreiz zu beseitigen.
Wir als Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern:
Änderung des Einkommenssteuergesetzes
Wir wollen, dass sich die bayerische Staatsregierung auf Bundesebene für eine Änderung dieses Gesetzes einsetzt, um mögliche Steuerarbitrage, die durch Cum-Cum-Geschäfte generiert werden kann, zu unterbinden. Das Ziel ist die Ausweitung der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Ein konkreter Vorschlag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, zum Zweck der Verhinderung von Cum-Cum-Geschäften, wäre die Ergänzung von §49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. A, durch die Einbeziehung von Wertpapiergebühren und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in die beschränkte Steuerpflicht.
Antrag Steueranreize Cum-Cum 2025
Keine Vernichtung von Akten, die Cum-Cum-Geschäfte betreffen
Wir fordern eine Anweisung durch die Staatsregierung an die Staatsverwaltung und insbesondere an das Landesamt für Steuern, um jegliche Vernichtung von Akten, die Cum-Cum-Geschäfte betreffen, zu verhindern. Darüber hinaus wird die bayerische Regierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Vernichtungsstop einzusetzen.
Hintergrund dieser Forderung ist die noch lange nicht abgeschlossene Aufarbeitung der Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte. Angesichts der hohen hinterzogenen Summen sollte die Aufklärung höchste Priorität haben. Um die Aufklärung nicht zu behindern oder gar unmöglich zu machen, müssen die Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Unterlagen verlängert werden. Das muss für Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten. Zudem ist die Aufbewahrung der Akten in den jeweiligen Steuerbehörden auf Landes- und Bundesebene essenziell zur vollständigen Aufklärung der Hinterziehungsvorwürfe.