Anfrage zum Plenum: Übermittlung von Grundsteuermessbescheiden

Meine Anfrage vom 20.1.2025 zum Download finden hier

Bezugnehmend auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage vom 17.10.2024 zur „Übermittlung der Grundsteuermessbeträge“ (Drs. 19/3896) frage ich die Staatsregierung, wie viele Grundsteuermessbescheide bis zum 31.12.2024 an die bayerischen Kommunen übermittelt wurden (bitte in absoluten Zahlen und als prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der zu erlassenden
Bescheide angeben), welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die beabsichtigte Aufkommensneutralität bei den Hebesätzen der Kommunen zu überprüfen, und wie viele bayerische Kommunen haben ihre neuen Grundsteuerhebesätze bereits festgelegt und öffentlich bekannt gegeben (bitte als absolute Zahl und als prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der bayerischen Kommunen angeben)?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Bis 31.12.2024 wurden in Bayern insgesamt 5 929 878 Mio. Bescheide über den Grundsteuermessbetrag erlassen und den Kommunen zum Abruf zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einer Erledigungsquote von rund 93 Prozent bezogen auf die zu erwartende Gesamtzahl der Grundsteuer-Fälle. Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ist freie Entscheidung der jeweiligen Gemeinde und liegt in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit und Verantwortlichkeit. Das Grundgesetz gewährleistet diese Hebesatzautonomie der Gemeinden. Das Grundsteuergesetz gibt weder einen Mindest- noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor. Die Staatsregierung richtet an die Gemeinden weiterhin den politischen Appell, dass die Grundsteuereinnahmen einer Gemeinde nach der Reform nicht höher sein sollen als davor (sog. Aufkommensneutralität). Sollten die Kommunen hier von abweichen, weil sie höhere Grundsteuereinnahmen erzielen wollen, sollten sie dies trans-
parent machen. Die Finanzämter sind an der Festlegung der Hebesätze nicht beteiligt. Im Bereich des Finanzressorts liegen demnach auch keine Datenerhebungen zu den Hebesätzen der Kommunen für das Jahr 2025 vor.

 

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