Meine Position zum BayernFonds

Update 28.04.2020: Dieser Artikel bezieht sich auf den 1. Entwurf zum BayernFonds, wie er am 20.04.2020 von der Regierung vorgelegt wurde. Nach meiner Kritik (hier geht’s zum Video meiner Rede) und einer öffentlichen, kritischen Stellungnahme des Bayerischen Rechnungshofs hat die Staatsregierung Einsicht gezeigt und unsere folgenden Forderungen übernommen:

  • Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums
  • mehr Prüfbefugnisse für den Bayerischen Obersten Rechnungshof.

Entsprechend haben meine Fraktion und ich dem Gesetzesentwurf zum BayernFonds in der Plenarsitzung am 24.04. zugestimmt. Die Kritik an der Konstruktion der Finanzagentur und den Richtlinien an Unternehmen bleibt darüber hinaus allerdings bestehen und wird von uns weiterhin wachsam begleitet.

Um die bald auf ein Volumen von 60 Mrd. €[1] angewachsenen Corona-Maßnahmen und Unternehmensbeteiligungen zu verwalten, will die bayerische Regierung eine „Bayerische Finanzagentur“ und einen „BayernFonds“ beschließen [Gesetzentwurf StaReg BayFonds]. Klar ist, dass jetzt schnelle und zielgerichtete Maßnahmen nötig sind, um unsere Wirtschaft zu stützen. Auch, damit wir nach der Corona-Krise bestmöglich durch die folgende wirtschaftliche Krise kommen.

Aber: die Konstruktion des Fonds und der Finanzagentur sind an viele Stellen intransparent und Kompetenzen sehr weit ausgelegt. Wenn es nach der Regierungsvorlage geht, soll das Ganze wie folgt aussehen:

BayernFonds (geplant)

  • Umfasst 26 Mrd. € (Stand April 2020), aus denen Garantien an Unternehmen gewährt werden
  • Freistaat Bayern haftet für Verbindlichkeiten des Fonds
  • Verwaltung durch eine sog. Bayerische Finanzagentur.

Bayerische Finanzagentur (geplant)

  • Aufgaben der Finanzagentur (Auszug) sind die Verwaltung des BayernFonds, u. a.
    • Aufsicht über Schuldenentwicklung und -tilgung,
    • Erstellung eines Tilgungsplans,
    • Entscheidung darüber, an welchen Unternehmen sich der Staat beteiligen soll,
    • Aufsicht über Beteiligungsunternehmen
    • Entscheidung über weitere Kreditaufnahme
  • Aufsicht hat das Finanzministerium
  • Information an den Landtag 1 x pro Jahr durch schriftlichen Bericht an den Haushaltsausschuss.

Auch wenn der BayernFonds in seiner Grundstruktur sinnvoll ist und wir die Maßnahmen bisher als angemessen betrachten, lehne ich die Finanzagentur ab. All diese Aufgaben aus dem Ministerium in eine GmbH abzugeben und völlig ohne parlamentarische Aufsicht zu lassen widerspricht unseren demokratischen Grundprinzipien. So entstünde ein Schattenhaushalt ohne Kontrolle. Das würde auch bei niedrigeren Beträgen gelten, aber eben erst recht, wenn wir von 26 Mrd. € Steuergeldern sprechen. Das werden wir so nicht akzeptieren. Außerdem muss bei den Richtlinien für staatliche Beteiligungen nachgesteuert werden. Wir müssen verhindern, dass die gleichen Fehler wie nach der Finanzkrise 2009 gemacht wurden: Unternehmen, die Hilfe aus der Solidargemeinschaft bekommen, müssen sich auch an dieser Solidargemeinschaft beteiligen. Also: kein Geld für Unternehmen, die hohe Boni auszahlen, Dividenden ausschütten oder in Steueroasen gemeldet sind!

Wir fordern [Änderungsantrag BayernFonds_GRÜNE]:

  • Streichung der Finanzagentur
  • Ein Kontrollgremium für den BayernFonds
  • Klare Richtlinien für Unternehmen, die sich für staatliche Beteiligungen bewerben [Antrag Richtlinien BayernFonds_GRÜNE]

Die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, haben Auswirkungen auf die kommenden Jahrzehnte. Das heißt: Krisenmanagement ja, aber ohne Umgehung der parlamentarischen Kontrolle!

 

[1] Aufteilung: 20 Mrd. € Rekapitalisierungsmaßnahmen, 26 Mrd. € Garantien des BayernFonds, 10 Mrd. € Rückbürgschaft zugunsten LfA, 4 Mrd. € Bürgschaftsrahmen; Quelle: Finanzministerium (20. April 2020)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert