Schriftliche Anfragen: Vergaberechtliche Fragen bzgl. Verträgen zwischen dem Freistaat Bayern und der Firma Microsoft

Unsere Schriftliche Anfrage vom 01.06.2026 und die Antwort des Staatsministeriums für Digitales findet ihr hier!

Gemäß der Darstellung der Staatsregierung hat das Bundesministerium des Innern spätestens seit 2015 einen Konditionenvertrag mit der Firma Microsoft ausgehandelt. Dieser wurde zuletzt im Februar 2025 neu verhandelt und bis Mitte 2028 verlängert. In diesem Vertrag haben sich die Bundesregierung und Microsoft über Konditionen für behördliche Softwarelösungen von der Firma Microsoft verständigt. Die Vereinbarung umfasst Rabatte für Microsoft-Produkte und schließt andere Bürosoftwarelösungen aus. Der Vertrag selbst beinhaltet keine kostenwirksame Bestellung bei Microsoft, sondern soll als Vorlage für Ausschreibungen von Behörden aller staatlichen Ebenen dienen. 2023 hat das Staatsministerium für Digitales (StMD) auf Basis dieser Konditionen eine europaweite Ausschreibung über die Beschaffung von Microsoft-Produkten im Wert von 120 Mio. Euro zzgl. Mehrwertsteuer durchgeführt. Insgesamt sind drei Angebote eingegangen. Den Zuschlag hat die Firma SoftwareONE Deutschland GmbH erhalten. Über diesen Vertrag ist es Kommunen und Behörden in Bayern möglich, ohne eine eigene Ausschreibung durchführen zu müssen zu den vereinbarten Konditionen über Beitrittsverträge Softwareangebote von Microsoft – bereitgestellt durch SoftwareONE – zu nutzen. Seit mehreren Monaten gibt es innerhalb der Staatsregierung Überlegungen, die diversen Beitrittsverträge bayerischer Kommunen und Behörden zu konsolidieren und an die 2025 durch die Bundesregierung und Microsoft aktualisierten Konditionen anzupassen. Gleichzeitig nimmt die Menge an Marktalternativen zu Microsoft Office zu, insbesondere aber auch die Menge von Anbietern von Cloud-Lösungen, welche das StMD an einzelnen Arbeitsplätzen in der Praxis erproben möchte.

Antwort des Staatsministeriums für Digitales im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20.07.2026

1.1 Was ist der aktuelle Stand der oben genannten Überlegungen zur Konsolidierung von Microsoft-Software in Bayern?

1.2 Was ist der aktuelle Stand der oben genannten Versuche im StMD, alternative Softwarelösungen an ausgewählten Arbeitsplätzen einzusetzen?

Die Fragen 1.1 bis 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es handelte sich bei den Überlegungen zur Konsolidierung um ergebnisoffene Aktivitäten des Freistaates Bayern. Derzeit werden alternative Ansätze geprüft. Das Staatsministerium für Digitales (StMD) geht dabei den nächsten Schritt in Richtung digitale Souveränität. Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur föderalen Modernisierungsagenda – hier haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen, dass bis spätestens 31. März 2027 digital souveräne Alternativen zu proprietärer Arbeitsplatzsoftware zur Verfügung stehen sollen – wird das StMD ein Modellprojekt „Souveräner Arbeitsplatz” umsetzen, sodass der Freistaat Bayern diesem MPK-Beschluss gerecht wird.

Über den Beschluss der MPK hinausgehend wird das StMD in diesem Modellprojekt nicht nur eine Lösung für einen souveränen Arbeitsplatz als redundante Notfalloption entwickeln, sondern auch die Grundlagen dafür schaffen, dass eine souveräne Lösung auch tatsächlich ausgerollt und im täglichen Betrieb genutzt werden kann. Das ist nicht nur ein Meilenstein für mehr strategische digitale Souveränität, sondern hat perspektivisch – insbesondere nach etwaig erforderlichen Anschubinvestitionen – das Potenzial, die künftigen Kosten der staatlichen Verwaltung für Softwarelizenzen zu senken.

1.3 Inwiefern ist die Staatsregierung der Meinung, dass es für eine Vertragskonsolidierung mit Microsoft oder für die Erprobung von alternativen Softwarelösungen eine erneute europaweite Ausschreibung braucht (bitte jeweils getrennt begründen für Bürosoftwarelösungen und Cloud-Lösungen)?

Der Freistaat Bayern ist bei allen öffentlichen Aufträgen verpflichtet, das Vergaberecht zu beachten.

2.1 Inwiefern war die Staatsregierung an den Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Firma Microsoft über den Konditionenvertrag direkt oder indirekt beteiligt?

2.2 Inwiefern hat sich die Staatsregierung gegenüber der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auch Verhandlungen mit bayerischen, deutschen und/oder europäischen Anbietern von Bürosoftware führt?

2.3 Inwiefern steht die Staatsregierung mit der Bundesregierung zu diesem Thema – unabhängig von den konkreten Verhandlungen – im Austausch?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Digitale Souveränität als solche ist regelmäßig Gegenstand in länderübergreifenden Gremiensitzungen.

Die Verhandlungen zum Konditionenvertrag lagen in der Verhandlungsführerschaft des Bundes. Das StMD war hierbei nicht beteiligt. Der Freistaat Bayern hat sich gemeinsam mit Bund und Ländern in den föderalen Gremien engagiert, dass im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklung ein souveräner Arbeitsplatz als Alternativangebot zu gängigen Office-Lösungen geschaffen wird; dies ist auch eine Umsetzungsmaßnahme aus dem Digitalplan Bayern.

3.1 Wie lauten nach Kenntnis der Staatsregierung die Konditionen, die das Bundesministerium des Innern und die Firma Microsoft 2025 vertraglich festgelegt haben?

3.2 Wie lauten die Konditionen, die das StMD 2023 in seiner Ausschreibung verwendet hat?

3.3 Inwiefern umfasste die Ausschreibung neben Bürosoftwarelösungen auch Cloud-Lösungen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die vereinbarten Konditionen sind für bezugsberechtigte Einrichtungen im geschützten Bereich der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung abrufbar. Die Ausschreibung der „Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner” setzte auf den vom Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Fa. Microsoft vereinbarten Konditionen auf. Den Zuschlag im reinen Preiswettbewerb erhielt der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die Ausschreibung umfasste, dem Charakter einer Rahmenvereinbarung folgend, sämtliche Microsoft-Softwareprodukte und damit auch Cloud-Lösungen.

4.1 Welche Unternehmen haben die jeweiligen Konditionen der Ausschreibung erfüllt (bitte einzeln für jedes Unternehmen – anonymisiert – das jeweilige Rating angeben)?

4.2 Wie viele der Unternehmen kamen jeweils aus Bayern, Deutschland und/oder der EU?

4.3 Wann wird die nächste derartige Ausschreibung stattfinden?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Alle Bieter haben die formale Angebotsprüfung bestanden. Einziges Zuschlagskriterium im reinen Preiswettbewerb war der Gesamtwertungspreis. Alle Bieter waren zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in der Bundesrepublik Deutschland und damit in der Europäischen Union ansässig. Ein Bieter hatte seinen Sitz im Freistaat Bayern. Zu einer Folgeausschreibung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

5.1 Inwiefern ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die im Konditionenvertrag festgelegten Konditionen realistischerweise von einem anderen Unternehmen als Microsoft erfüllt werden könnten?

5.2 Inwiefern fördert die Staatsregierung bayerische Unternehmen dabei, in naher Zukunft die festgelegten Konditionen und die Ansprüche der bayerischen Behörden erfüllen zu können?

Die Fragen 5.1 bis 5.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aufgabe des BMI-Konditionenvertrags ist es (lediglich), die Standardvertragsbedingungen der Fa. Microsoft an die Bedürfnisse der öffentlichen Hand anzupassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen.

5.3 Inwiefern gibt es seitens der Staatsregierung Überlegungen, sich in Zukunft nicht mehr auf den Konditionenvertrag zu beziehen, um die Ausschreibung auch für Softwarelösungen anderer Anbieter als Microsoft zu öffnen?

Der Meinungsbildungsprozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Einen zentralen Beitrag hierzu wird das in der Antwort zu Fragen 1.1 und 1.2 erwähnte Modellprojekt des StMD leisten.

6.1 Wie viel Euro kostet der Bezug von Microsoft-Produkten derzeit den Freistaat inkl. seiner Behörden und Kommunen jährlich?

6.2 Wie viel Euro würde der Bezug von Office-Produkten durch andere Anbieter jährlich kosten?

6.3 Falls die Staatsregierung dies noch nicht überprüft hat, wieso nicht?

Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zu den Ausgaben für den Bezug von Microsoft-Produkten wird auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) vom 23. April 2026 betreffend „Ausgaben für Microsoft in Bayern” hingewiesen. Zu den Kosten bei Kommunen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig über den Softwareeinsatz entscheiden, liegen keine Zahlen vor. Ein Vergleich von Microsoft-Produkten mit alternativer Office-Software ist aufgrund der unterschiedlichen Funktionsumfänge und der unterschiedlichen Integrationstiefe in das Gesamtsystem herausfordernd. Die Studienlage hierzu ist uneindeutig. Genau an diesem Punkt setzt das in der Antwort zu Fragen 1.1 und 1.2 erwähnte Modellprojekt des StMD an.

7.1 Inwiefern ist die Staatsregierung der Begründungspflicht, die bei der vorliegenden Beschränkung der Ausschreibung auf Microsoft-Produkte vorliegt, nachgekommen (bitte konkrete Begründung und Veröffentlichungsrahmen der Begründung angeben)?

7.2 Inwiefern sieht die Staatsregierung es als legitim an, nicht nur bei Office-Software-Lösungen, sondern auch bei Cloud-Lösungen die Ausschreibung begründet auf die Produkte eines Anbieters einzuschränken?

7.3 Inwiefern wäre nach Ansicht der Staatsregierung ein Konditionenvertrag der Bundesregierung mit dem Pkw-Hersteller Volkswagen legitim, der es den beitretenden Bundesländern und Behörden ermöglichen würde, zu besonders vorteilhaften Konditionen ihre Ausschreibungen für die Beschaffung von Dienstwagenflotten auf Autohäuser zu beschränken, die ausschließlich Autos der Marke Volkswagen anbieten?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und einem Microsoft Handelspartner” wurden lediglich verbindliche Bezugskonditionen ohne verpflichtende Mindestabnahmemenge festgelegt. Die einzelnen Vertragsbehörden (Bedarfsträger) können Microsoft-Produkte zu diesen Konditionen über den bezuschlagten Handelspartner beschaffen. Unabhängig von der v.g. Rahmenvereinbarung steht es allen Bedarfsträgern frei, auch Lösungen von anderen Anbietern einzukaufen. Die Staatsregierung prüft/beachtet das Vergaberecht bei allen Beschaffungen. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Staatsregierung, fiktive vergaberechtliche Fallkonstellationen zu bewerten, die keinen Bezug zum Freistaat Bayern haben und für deren rechtliche Beurteilung in erster Linie Bundesbehörden zuständig wären.

8.1 Wie hat sich die Staatsregierung an dem Vorhaben der Europäischen Union, das europäische Vergaberecht zu reformieren, über die formelle Stellungnahme im Konsultationsverfahren, welcher sich der Landtag mit Beschluss vom 9. Dezember 2025 angeschlossen hat, hinaus eingebracht?

Die Staatsregierung bringt sich zur Reform des EU-Vergaberechts insbesondere durch Schreiben und Stellungnahmen gegenüber der EU-Kommission und der Bundesregierung sowie im Bundesrat ein.

8.2 Für welche Anliegen konkret hat sich die Staatsregierung diesbezüglich besonders eingesetzt?

Ziel ist eine spürbare Vereinfachung und Beschleunigung des EU-Vergaberechts, insbesondere eine deutliche Anhebung der EU-Schwellenwerte, Erleichterungen bei den Verfahrensarten sowie Ausnahmen für kleine und mittlere Auftraggeber.

8.3 Auf Basis des derzeit bekannten Stands der geplanten Reform, welche Auswirkungen erwartet die Staatsregierung auf die oben genannten Fragestellungen, insbesondere mit Blick auf die strategische Bündelung von Ausschreibungen und die präferierte Auswahl europäischer Anbieter?

Ein offizieller Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur EU-Vergabereform liegt derzeit nicht vor. Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse werden Regelungen zur EU-Präferenz erwartet, die es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, die Teilnahme von Unternehmen aus bestimmten Drittländern zu beschränken, mit denen kein Handelsabkommen der EU besteht.