Schriftliche Anfragen: Ermittlungen im Zusammenhang mit der BayWa AG

Unsere Schriftliche Anfrage vom 22.05.2026 und die Antwort des Staatsministeriums der Justiz findet ihr hier!

Medienberichten zufolge (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 16. Januar 2026, „Krisenkonzern aus München: Jetzt ist der Ex-Baywa-Chef im Fokus der Ermittler”) wird gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der BayWa AG, ……………, wegen des Verdachts der Untreue ermittelt.

Antwort des Staatsministeriums der Justiz, soweit betroffen im Einvernehmen mit den weiteren Ressorts und der Staatskanzlei vom 12.08.2026

1.1 Welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden seit dem Jahr 2022 im Zusammenhang mit der BayWa AG bzw. deren Organmitgliedern, Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen eingeleitet (bitte unter Angabe des jeweiligen Tatvorwurfs, der zuständigen Ermittlungsbehörde sowie des Verfahrensstands auflisten)?

1.2 Gegen wie viele aktuelle bzw. ehemalige Organmitglieder der BayWa AG wird bzw. wurde nach Kenntnis der Staatsregierung seit dem Jahr 2022 ermittelt (bitte die jeweiligen Tatvorwürfe angeben)?

1.3 Seit wann lagen den zuständigen Ermittlungs- bzw. Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf mögliche strafrechtlich relevante Vorgänge im Zusammenhang mit der BayWa AG vor?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Fragen werden dahin gehend verstanden, dass Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Leitung des Geschäftsbetriebs der BayWa AG, ihrer Tochtergesellschaften oder verbundener Unternehmen gemeint sind. Nicht betrachtet werden Straftaten bei Gelegenheit des Geschäftsbetriebs, beispielsweise Warendiebstähle oder Sachbeschädigungen.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I wurde dort aufgrund der Strafanzeige einer Privatperson, die Verstöße der Verantwortlichen der BayWa AG gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Geschäftsführung zum Gegenstand hatte, mit Verfügung vom 14. November 2024 ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Eingang weiterer Erkenntnisse im Juli 2025, insbesondere zu Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Hinblick auf Fehler im Konzernabschluss, hat die Staatsanwaltschaft München I mit Verfügung vom 5. August 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der BayWa AG wegen des Anfangsverdachts der unrichtigen Darstellung (§ 331 Handelsgesetzbuch – HGB) im Zusammenhang mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingeleitet.

Nach weiteren Prüfungen hat die Staatsanwaltschaft München I sodann mit Verfügung vom 10. November 2025 gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der BayWa AG …… und weitere Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue eingeleitet.

Die Ermittlungen wegen unrichtiger Darstellung richten sich derzeit gegen drei ehemalige Organmitglieder und ein aktuelles Organmitglied der BayWa AG, die Ermittlungen wegen Untreue unter anderem gegen drei ehemalige Organmitglieder der BayWa AG. Dabei wird ein ehemaliges Organmitglied sowohl der unrichtigen Darstellung als auch der Untreue beschuldigt.

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I können weiter gehende Auskünfte hierzu derzeit nicht erteilt werden, um den Untersuchungszweck der laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.

2.1 Welcher konkrete Sachverhalt liegt den Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der BayWa AG, …, wegen des Verdachts der Untreue zugrunde?

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I sind Gegenstand der Ermittlungen gegen …… unter anderem Ausgaben im Zusammenhang mit der Geburtstagsfeier für ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats der BayWa AG. Weitere Informationen zum Gegenstand der Ermittlungen können nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I derzeit nicht erteilt werden, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden.

2.2 Lagen der Staatsregierung bereits vor der öffentlichen Bekanntmachung Kenntnisse darüber vor, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen……… eingeleitet worden war bzw. eingeleitet werden sollte?

Auf Grundlage der Bekanntmachung des Staatsministeriums der Justiz über die Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) vom 7. Dezember 2005 (JMBl. 2006 S. 2) teilte die Generalstaatsanwaltschaft München dem Staatsministerium der Justiz mit Schreiben vom 18. Juli 2025 und 26. August 2025 erste Informationen zu den in der Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 genannten (Vor-)Ermittlungen wegen unrichtiger Darstellung u.a. mit. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen …… wegen Untreue mit Verfügung vom 11. November 2025 wurde dem Staatsministerium der Justiz erstmals in einem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft München vom 8. Januar 2026 mitgeteilt. Den Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft München war als Anlage jeweils ein Bericht der Staatsanwaltschaft München I beigefügt.

2.3 Welche Informationen liegen der Staatsregierung über den aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens vor?

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I dauern die Ermittlungen an.

3.1 Wann tauschten sich seit dem Jahr 2008 Mitglieder der Staatsregierung mit …… in dessen Funktion als Vorstandsvorsitzender bzw. Mitglied des Aufsichtsrats der BayWa AG aus (bitte unter Angabe des jeweiligen Mitglieds der Staatsregierung, des Datums sowie des jeweiligen Anlasses auflisten)?

Als Mitglieder der Staatsregierung werden die Kabinettsmitglieder im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Bayerische Verfassung (BV) verstanden. Der betrachtete Zeitraum wird auf die 18. und 19. Legislaturperiode (5. November 2018 bis einschließlich 28. Mai 2026) beschränkt. Angesichts des langen Zeitraums der Abfrage wäre eine Recherche bis zurück in das Jahr 2008, auch mit Blick auf die für die Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit, nicht mit einem verhältnismäßigen Aufwand möglich.

Nicht als „Austausch” im Sinne der Anfrage verstanden werden Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl, etwa der Festakt „100 Jahre BayWa” am 8. Februar 2023 oder der Cybersecurity Day am 26. Januar 2023. Auch etwaige zufällige oder gelegentlich sowie außerhalb der Aufgabenwahrnehmung als Staatsregierung erfolgte Kontakte sind nicht Gegenstand der Beantwortung. Es werden zudem nur solche Kontakte angegeben, bei denen………… explizit in seiner Funktion als Vertreter des Unternehmens BayWa AG aufgetreten ist.

Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Staatsregierung den ständigen Kontakt und Austausch auch mit Vertretern aus dem Bereich der Wirtschaft. Eine rechtliche Pflicht zur Erfassung und Dokumentation entsprechender Daten besteht nicht. Trotz größter Sorgfalt kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne, insbesondere nicht aktenkundige Kontakte nicht erfasst wurden.

Zu den Kontakten der Mitglieder der Staatsregierung mit Vertretern der BayWa AG seit dem Jahr 2021 wird auf die Antwort zu Frage 2.1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Barbara Fuchs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 16. September 2024 betreffend „BayWa-Krise” (Drs. 19/4300) Bezug genommen.

Im Hinblick auf den Austausch mit……… im Besonderen konnten folgende Termine von Mitgliedern der Staatsregierung festgestellt werden:

Die Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber tauschte sich mit ……… am 20. November 2019 zu „Möglichkeiten der Digitalisierung für nachhaltige Landbewirtschaftung” aus. Der damalige Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Roland Weigert führte am 29. Mai 2019 ein Kennenlerngespräch mit ……… und einem Vertreter der IHK für München und Oberbayern und tauschte sich am 6. August 2021 mit ……… telefonisch über eine Delegationsreise in die Vereinigten Arabischen Emirate aus. Darüber hinaus führte der Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich am 24. Januar 2022 mit ……… und mit den Fachleuten von IHK und BayWa ein Fachgespräch zu „Compliance und Cybersecurity”. Außerdem führte der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber am 2. August 2022 zu „Erneuerbare Energien” Gespräche mit …….

3.2 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, inwieweit ……… Verantwortung für den Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht 2023 der BayWa AG trägt, der Gegenstand eines Prüfverfahrens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist?

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I hatte ……… das Amt des Vorstandsvorsitzenden vom 4. Juli 2008 bis zum 1. April 2023 und das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden vom 6. Juni 2023 bis zu seinem Rücktritt am 19. Januar 2024 inne. Den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Jahr 2023 hat …… nicht mitunterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte durch damalige Vorstände zum Zeitpunkt der Unterzeichnung.

3.3 Lagen der Staatsregierung bereits vor der öffentlichen Bekanntmachung Kenntnisse darüber vor, dass die BaFin den Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht 2023 der BayWa AG prüft?

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I habe die BaFin ihre Prüfanordnung für den Konzernabschluss 2023 und den dazugehörigen Lagebericht der BayWa AG am 11. November 2024 bekannt gegeben. Vor diesem Zeitpunkt hätten der Staatsanwaltschaft München I keine entsprechenden Erkenntnisse vorgelegen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2.2 Bezug genommen.

4.1 Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung über laufende oder abgeschlossene Prüfverfahren der BaFin im Zusammenhang mit der BayWa AG vor?

Der Staatsanwaltschaft München I sind weitere Prüfverfahren der BaFin im Zusammenhang mit der BayWa AG bekannt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft München I ergaben sich daraus keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten.

Die Auskunftserteilung zu Prüfverfahren der BaFin obliegt der Bundesbehörde.

4.2 Gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit dem Jahr 2022 Hinweise von Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüferinnen bzw. Wirtschaftsprüfern oder anderen Stellen auf mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Geschäftsführung oder Rechnungslegung der BayWa AG?

Auf die Antworten zu den Fragen 1.1 bis 1.3, 3.3 und 4.1 wird Bezug genommen.

4.3 Welche Behörden des Freistaates Bayern waren bzw. sind mit Ermittlungen, Prüfungen oder sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der BayWa AG befasst?

Die Staatsanwaltschaft München I führt ihre strafrechtlichen Ermittlungen gemeinsam mit dem Landeskriminalamt.

Weitere Vorgänge bei bayerischen Behörden, die mögliche Rechtsverstöße aus dem Geschäftsbereich der BayWa AG zum Gegenstand haben, wurden nicht festgestellt.